Sachakte

Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben des Bezirkskommunalverbands für Erziehung und Unterricht der Taubstummenanstalt Homberg

Enthält auch: Provinzialschulkollegium in Kassel, Mitteilung an die untergeordneten Stellen über die Beachtung des Runderlasses vom 23. 06. 1906 bezüglich des Verhalten von Schulkindern bei Feuergefahr, 30. 10. 1910

Enthält auch: Polizeiverwaltung Homberg, Bitte um Mitteilung des Verbots, in Rücksicht auf die Unfallgefahr mit Fuhrwerken und Automobilen Handwagen mit Füßen zu lenken, 16. 09. 1913

Enthält auch: Mitteilungen des Ministeriums der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten bzw. der Wissenschaft, Kunst und Volksbildung: Aufruf zu Pflege und Behandlung von Heimat-, Kultur- und Landschaftsschutz im Unterricht, Erlass zur Behandlung der Kriegsereignisse und der vaterländischen Begeisterung in den Schulen, Wahrung des kolonialen Gedankens in den Schulen, Verbot parteipolitischer Betätigung und Einflussnahme in den Schulen, Austeilung einer Reichsverfassung an ausscheidende Schüler und Schülerinnen, Förderung der Volkshochschulbewegung, Lehrpersonal aus dem Bezirk Koblenz und dem Saargebiet, Wetterkunde an den Schulen, Anzeigepflicht im Rahmen der sog. Krüppelfürsorge, Erwerb von Landheimen für Schulen, Verhalten von Fahrschülern- und-Schülerinnen bei der Fahrten mit der Reichsbahn, Gefahren beim Sammeln von Pilzen, 1914-1930

Enthält auch: Provinzialschulkollegium Kassel, Mitteilung an die untergeordneten Schulen mit der Aufforderung zur Einwirkung auf die Schülerinnen und Schüler, Taubstumme nicht mehr zu verspotten, Förderung regionaler Mundarten, Handhabung der Kurzschrift, 1919-1930

Enthält auch: Landeshauptmann in Hessen, Mitteilung an den Direktor der Taubstummenanstalt Homberg über das Verbot der körperlichen Züchtigung von Mädchen und Erlaubnis der Züchtigung von Jungen in außerordentlichen Fällen bzw. die Empfehlung des Provinzialschulkollegiums in Kassel, grundsätzlich auf körperliche Züchtigungen zu verzichten, 10. 03. 1930, mit Abschrift einer entsprechenden Verordnung des preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 29. 03. 1928

Enthält auch: Landeshauptmann in Hessen, Fürsorgeerziehung, Mitteilung an die verbandseigenen Jugendheime mit der Aufforderung zur einheitlichen Meldung von Entweichungen, Meldung von Entweichungen nach einem hier übersandten Fragenkatalog, 20. 10. 1931

Enthält auch: Direktion der Landestaubstummenanstalt Homberg, vorgeschriebene Mitteilung über die in der Anstalt bestehenden Bildungseinrichtungen, ihre Ziele, Gestaltung und Erfolge: Vertiefungskurse des Unterrichtsstoffes hach Schulentlassung, Förderklassen für stotternde Kinder und Jugendliche, fachärztliche Beratung, 30. 07. 1933

Enthält auch: Oberpräsident, Verwaltung des Bezirksverbands Hessen, Hinweis auf die Verpflichtung, in Heimen nur per Erlass genehmigte Zeitungen und Zeitschriften ausliegen zu haben, 28. 02. 1936

Reference number
Archiv des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, B 73, Nr. 104
Former reference number
Sonstige Behördensignaturen: Akten Nr. VI, Band Nr. 2

Context
Hermann-Schafft-Schule (Homberg/Efze): Sachakten >> Schulbetrieb >> Unterricht >> Gesetzliche und Verbandsvorgaben
Holding
B 73 Hermann-Schafft-Schule (Homberg/Efze): Sachakten

Date of creation
1911-1936

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Last update
14.11.2023, 11:35 AM CET

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Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1911-1936

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