Einblattdruck
Demnach Ein Wol Edler, Hoch-und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath dieser deß Heyl: Röm: Reichs Freyen Statt Regenspurg mit nicht geringen Mißfallen wahrnehmen müssen, welcher gestalt eine Zeithero, eine so schädlich:und wider das, jährlich bey dem Wachtgeding ablesend : und publicirende Verbott lauffende Unordnung und Confusion, ... anhero kommende, und sich niderlassende Frembde, Zu dem hochlöbl. Reichs-Convent nicht behörige Personen, ... : Decretum in Senatu den 7. Febr. 1687.
- Weitere Titel
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Kämmerer Rat Heiligen Römischen freien Stadt Regensburg Verbot Fremde hochlöblichen Konvent
- Standort
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/2Rat.civ.187#72
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[S.l.]
- (wann)
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1687
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Regensburg (Sonstige)
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11156236-1
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2025, 08:32 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
Beteiligte
- Regensburg (Sonstige)
Entstanden
- 1687