Urkunde

Die Äbtissin Felicitas von Eberstein bestätigt, dass sie Dekan und Kapitel der Kirche von St. Johann und Dionys mit dem Schwesterhaus und allem Zubehör, allen Freiheiten, Exemtionen und Immunitäten belehnt hat.

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
C 152u, 385
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Original
Vermerke: Enthält: Urkunde gleichen Datums, in der die Äbtissin Felicitas von Eberstein vermerkt, dass Dekan und Kapitel von St. Johann und Dionys sie um die Verleihung des Schwesterhauses und der Kirche gebeten haben, weil sie keine eigene Kirche hätten und von der Stadt in ihrer bisherigen Kirche belästigt würden; ferner dass alle Schwestern bis auf eine Anna Linemann bereits gestorben waren

Sonstige Erschließungsangaben
Siegelführer: Äbtissin Felicitas von Eberstein

Kontext
Stift St. Johann und Dionys, Herford - Urkunden
Bestand
C 152u Stift St. Johann und Dionys, Herford - Urkunden

Indexbegriff Person
Äbtissin Felicitas von Eberstein

Laufzeit
1579 August 14

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:21 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1579 August 14

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