Bestand
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP
war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein
Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am
11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für
die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post
ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen:
"Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums
würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das
Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine
Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde
gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner
Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser
Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..."
Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die
Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte.
..."(2)
Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen
Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach
seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen
Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist,
niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht
sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie
auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich
zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen,
die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht
allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda
verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein
Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des
Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern
Mittel zum Zweck".(3)
Ein zaghafter Versuch
Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über
die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern,
scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die
Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der
"Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen
später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die
Organisation des Ministeriums ist fertig".(5)
In
schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer
Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die
Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die
Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche
Bestimmungen lauteten:
"Der RMVP ist zuständig für
alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für
Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen
Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden
Einrichtungen.
Demzufolge gehen auf den
Geschäftsbereich des RMVP über:
1. Aus dem
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes:
Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst,
Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande.
2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI:
Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik,
Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von
nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für
Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in
Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz,
Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der
national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen
über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege
der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von
Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der
Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde,
Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen
Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von
Schund und Schmutz
3. Aus dem Geschäftsbereich des
Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft:
Wirtschaftswerbung,
Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen
4. Aus den
Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des
Reichsverkehrsministeriums:
Verkehrswerbung
Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums
gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über,
soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der
Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In
Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu
beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig
macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für
Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit
die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den
Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über.
Auf
den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich
der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen
Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S.
449)
Diese Kompetenzen wurden durch sieben
Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1.
Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt:
Ministerbüro
(mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt.
Staatssekretär, zugleich Pressechef der
Reichsregierung
I. Verwaltung und Recht mit einem
Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur
II. Propaganda mit 10 Referaten
1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen
Leben, Pressephotographie
2. Judenfrage, Stiftung
für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur,
Verlagswesen usw.
3. Kundgebungen und
Landesorganisation
4. Gegnerische
Weltanschauungen
5. Deutsche Hochschule für
Politik
6. Jugend- und Sportfragen
7. Wirtschafts- und Sozialpolitik
8. Agrar- und Ostfragen
9.
Verkehrswesen
10. Volksgesundheit
III. Rundfunk mit drei Referaten
1. Rundfunkwesen
2. Politische und kulturelle
Angelegenheiten des Rundfunks
3. Organisations-
und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks
IV.
Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf
Referaten
V. Film mit drei Referaten
VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten
VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht
Referaten
Goebbels war mit der Amtsbezeichnung
seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben
auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung
und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen
"bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in
"Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß
jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9)
Im Juli 1933
wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf
die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für
o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene
Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10)
Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren
Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18
Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen
nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach
kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich
in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in
Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die
in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in
Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte
der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei
Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern
unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im
Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen
überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die
o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter
abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl.
1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter
umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben.
Nach der
Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42
Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12)
Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern
entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen,
Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum
nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13)
Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die
Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch
Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet,
insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen
Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und
Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen
verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis
Hitlers zu Goebbels ab.
Es gelang Goebbels
beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die
Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943
die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über,
während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur
noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14)
Im
Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die
Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein
Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die
Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen
(16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die
Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und
über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP
wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch
durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17)
Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der
Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP
erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den
totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die
letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den
Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch
wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom
29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen
Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den
gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem
Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen
Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert.
Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem
an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner
Aufgaben.
Durch die expansive Außenpolitik des
Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen
erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung
in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den
besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel
"Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in
den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet,
die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre
Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und
dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte
und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige
Quelle für Auseinandersetzungen.
Als Anhaltspunkt
für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in
ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen
Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem
Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für:
Aktive Propaganda: 21,8 %
Nachrichtenwesen: 17,8 %
Musik, bildende
Kunst, Schrifttum: 6,2 %
Film: 11,5 %
Theater: 26,4 %
Beamte und
Ausstattungen: 4,3 %
Besoldungen,
Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 %
Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein
Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des
totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen
stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden.
Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah
folgendermaßen aus: (23)
Ministeramt, dem Minister
unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und
Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter
Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr.
Otto Dietrich, Hermann Esser
Haushaltsabteilung
(H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro
und die Hausverwaltung
Personalabteilung (Pers)
mit sieben Referaten
Rechts- und
Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten
Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten:
1. Politische Propaganda
2.
Kulturpolitische Propaganda
3.
Propagandaerkundung
4. Volksgesundheit,
Sozialpolitik
5. Wirtschaft
6. Reichspropagandaämter
7.
Großveranstaltungen
8. Jugend und Sport
9. Repräsentation
10. Haushalt
der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und
anderes
Presseabteilung der Reichsregierung
I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten
II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten
III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf
Referaten
Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf
Gruppen:
1. Organisation
2.
Europa und Naher Osten
3. Außereuropa
4. Propagandamittel
5. Einsatz im
Ausland und im Reich
Fremdenverkehrsabteilung (FV)
mit vier Referaten
Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit
folgenden acht Referaten
1. Koordination,
Interradio u.a.
2. Rundfunkkommandostelle
3. Mobreferat
4.
Rundfunkprogrammbetreuung
5.
Auslandsrundfunk
6. Rundfunkwirtschaft
7. Rundfunkorganisation
8.
Rundfunk-Erkundungsdienst
Filmabteilung (F) mit
fünf Referaten
Schrifttumsabteilung (S ) mit acht
Referaten
Theaterabteilung (T) mit sieben
Referaten
Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier
Referaten
Musik-Abteilung (M) mit zehn
Referaten
Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit
sechs Referaten
Abteilung für die besetzten
Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten
Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt
waren:
1. Ausstellungen und Messen
2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die
Reichshauptstadt)
3. Generalreferat für
Reichskulturkammersachen
4. Technik (Propaganda-,
Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP)
Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der
Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar
unterstellt)
Eine wesentliche Änderung dieser
Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die
Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und
zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung
Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert,
die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate
Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen
aufgelöst.
Anmerkungen
(1)
J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28.
(2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der
Ministerbesprechung vom 11. März 1933.
(3) R 43
II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach
W. T. B.
(4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S.
104.
(5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur
Reichskanzlei, S. 293.
(6) In einer vermutlich von
Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes
"Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149,
Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes.
wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und
der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda.
(7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die
organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen
der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels
seiner Goebbels-Biographie.
(8) Vgl. Rede vor
Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43
II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach
der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R
55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940).
(9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9.
Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler.
(10) R 43 II/1149.
(11) Nach Errichtung der
Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im
Unterbau der RKK.
(12) Boelcke, Kriegspropaganda,
S. 185.
(13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für
einige Einrichtungen Hinweise.
(14) Anordnung des
Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R
55/1435, 1390.
(15) Boelcke, Kriegspropaganda, S.
126/127.
(16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S.
442.
(17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die
Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen
Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34.
(18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441.
(19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a.
(20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA
vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R
43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a.
(21) Vgl.
die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in
R 2/4752 - 4762.
(22) R 55/862, Statistische
Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus
den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben
berücksichtigt wurden.
(23) R 55/1314. Nach diesem
Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im
Wesentlichen klassifiziert.
(24) Nachrichtenblatt
vom 13. Sept. 1944 in R 55/441.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Die Überlieferungen des RMVP
haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am
Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945
zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der
Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom
Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944
durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten
Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die
sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des
totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg
ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche
Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen
sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung)
(3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent
Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels
zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast
30 Jahre verschollen waren. (4)
Die Masse der bis
1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959
- 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center
an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten
wurden 2007 dem Bestand zugeführt.
Die vom
Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a.
Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und
Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten,
sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet.
Nicht in
alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung
Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen
der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv
gelangten.
Vereinzelte Akten des RMVP befinden
sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim
Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei
Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das
Bundesarchiv herzustellen (5).
Das Rijksinstitut
voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter
dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben.
Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP
sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von
Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und
sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen
Minensuchgerätes (6).
Die Filme wurden, um von
ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist
wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes
verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten,
weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz
vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige
Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade
unwichtige Akten verfilmt worden sind.
Anmerkungen
(1) Erhalten blieben nur wenige
Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung.
(2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des
Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden,
als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R
55/618).
(3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine
Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus
der Zeit um 1933 darstellt.
(4) Frankfurter
Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem
Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv
unter der Signatur Kl. Erw. 254.
(5) Nicht
verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang
von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut.
(6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260
OMGUS 35/35 folder 19.
Archivische
Bearbeitung
Die Ordnungs- und
Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und
schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht
war.
Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne
oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der
Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im
Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder
bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor
allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften
gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der
Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig
geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte
typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden
abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich
abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in
Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde
eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und
Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus
dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf
welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde.
Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und
Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem
gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche
Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch
formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser
Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich
häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale
organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch
unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden.
Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen
Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt.
Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger
Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände
aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich
und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter
Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über
Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger
Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von
Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in
diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung
des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967)
hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene
Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich
der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung,
Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch
(1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der
Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung
und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in
die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in
einer Klassifikation zusammengeführt worden.
Es
empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten
Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2)
Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie
sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen
Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere
Untergliederung mit verwandt.
Den Abschluss
bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen
Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen
Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen
Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen
Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten),
Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und
Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den
personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur
Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten.
Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft
nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf
einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte
zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten
Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P
nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem
ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt.
Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den
überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden
Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner
Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin
über die Datenbank BASYS-P möglich.
Die zur
Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem.
BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem
Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über
die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar.
Anmerkungen
(1) Geschäfts- und
Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618.
(2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov.
1942 zu Grunde gelegt.
Abkürzungen
AA = Auswärtiges Amt
Abteilung A
= Abteilung Ausland
AP = Auslandspresse
BDC = Berlin Document Center
BdS
= Befehlshaber der Sicherheitspolizei
ChdZ = Chef
der Zivilverwaltung
DAF = Deutsche
Arbeitsfront
DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst
e. V.
DNB = Deutsches Nachrichtenbüro
DRK = Deutsches Rotes Kreuz
Dt. =
Deutsch
DVO = Durchführungsverordnung
frz. = französisch
Gestapo =
Geheimes Staatspolizeiamt
KdF = Kraft durch
Freude
KdG = Kommandeur der Gendarmerie
KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei
Kl. Erw. = Kleine Erwerbung
KLV =
Kinderlandverschickung
LG = Landgericht
MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs
MdR = Mitglied des Reichstages
MinRat = Ministerialrat
MdL = Mitglied des
Landtages
NDR = Norddeutscher Rundfunk
NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
o. Az. = ohne Aktenzeichen
o.
Dat. = ohne Datum
OKW = Oberkommando der
Wehrmacht
OLG = Oberstes Landesgericht
OLT = Oberleutnant
ORR =
Oberregierungsrat
OT = Organisation Todt
PG = Parteigenosse
PK =
Propagandakompanie
RAVAG = Österreichische
Radio-Verkehrs-AG
Reg. Präs. =
Regierungspräsident
RFK = Reichsfilmkammer
Rfk = Rundfunk
RKK =
Reichskulturkammer
RMF = Reichsministerium der
Finanzen
RMI = Reichsministerium des Innern
RMJ = Reichsministerium der Justiz
RMK = Reichsmusikkammer
RMVP =
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
ROI = Reichsoberinspektor
RPA =
Reichspropagandaamt
RPÄ =
Reichspropagandaämter
RPL =
Reichspropagandaleitung
RR = Regierungsrat
RRG = Reichsrundfunkgesellschaft
RS = Reichssender
RSHA =
Reichssicherheitshauptamt
RSK =
Reichsschrifttumskammer
SBZ = Sowjetische
Besatzungszone
SD = Sicherheitsdienst
SD-LA = SD-Leitabschnitt
SDR =
Süddeutscher Rundfunk
Sipo =
Sicherheitspolizei
STS = Staatssekretär
u. a. = unter anderem
v. a. = vor
allem
VGH = Volksgerichtshof
VO = Verordnung
WDR = Westdeutscher
Rundfunk
ZSTA = Zentrales Staatsarchiv
(Potsdam)
Zitierweise:
BArch, R 55/ [Signatur]
Inhaltliche Charakterisierung:
Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der
Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie
beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung
fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums.
Aus
dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung
Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und
die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den
letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs-
und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung
zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges.
In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung
des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit
Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des
Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser
Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des
Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in
Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit
1926 - 1932.
Von der Filmabteilung sind nur
wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten
Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten.
Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung
bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der
Reichsdramaturgie.
Aus der Musikabteilung ist die
Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit
Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von
Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen
überliefert.
Die Akten der Abteilung für die
besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der
Ostpropaganda.
Die Überlieferungsverluste sind am
größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse,
Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende
Kunst.
Erschließungszustand:
Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996)
Zitierweise: BArch R
55/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 55
- Umfang
-
10507 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Kultus, Wissenschaft, Propaganda
- Weitere Objektseiten
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- Zugangsbeschränkungen
-
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- Letzte Aktualisierung
-
09.11.2022, 12:50 MEZ