- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Gründliche Informatio Iuris & Facti : Woraus Augenscheinlich erhellet/ daß die zu Dennemarck Norwegen der Wenden und Gothen Königl. May. und die zu Schleßwig Holstein/ Stormarn und der Ditmarschen [et]c. mit Regierende HochFürstl. Durchl. zu denen Graffschafften Oldenburg und Delmenhorst privative berechtiget ; Entgegen gesetzet Der von Hertzog Joachim Ernst zu Schleßwig Holstein Fürstl. Gn. rubricireter Schrifft; Wahre vorstellung des neheren Succession Rechten und befugnuß
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
- 11.02.2026, 10:09 MEZ
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Objekttyp
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