Archivbestand

FM Reichsvermögen, Wehrmachtsliegenschaften, Liegenschaften des Deutschen Reichs NW 0095 (Bestand)

Reichsvermögensgesetz, Liegenschaften der Wehrmacht und des früheren Deutschen Reiches, Forderungen

Form und Inhalt: 1. Bestandsgeschichte

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen lieferte am 16.12.1971 122 Stehordner der Abteilung III (Vermögens- und Schuldenverwaltung) Gruppe B betr. Liegenschaftsverwaltung der Wehrmacht und des früheren Deutschen Reiches sowie Gesetzgebung zu den Artikeln 134 und 135 GG von 1950 bis 1960 (mit einigen Vorläufern ab 1945) an das Hauptstaatsarchiv ab. Diese Abgabe wurde unter der Nr. III 81/71 accessioniert und bildet den Bestand NW 95.

Grundlage der Klassifikation bildet der Aktenplan der Abteilung III des Finanzministeriums vom 1.1.1951. Die wenigen Vorläufer aus der Zeit des Aktenplans vom 1.11.1947 wurden ohne Schwierigkeiten bereits in der Behörde in den späteren Plan eingefügt.

Im Bestand findet sich als Vorprovenienz Schriftgut des Oberpräsidenten der Nordrheinprovinz, Abteilung Finanzen (1945-1946).

Kassationen erfolgten im Bereich des Beamten- und Angestelltenrechts, bei den Forderungen gegen das frühere Deutsche Reich und die Wehrmacht sowie bei Doppelstücken (insgesamt ca. 36 Stehordner - 25% -). Eine Druckschrift wurde an die Abteilung IV, Dez. 43, abgegeben. Bildmaterial wurde für die Aufnahme ins Bildarchiv des Hauptstaatsarchivs vorbereitet.

2. Behördengeschichte

Zur Geschichte der Finanzverwaltung bis zum ersten Zusammentritt des Deutschen Bundestages vgl. die Einleitung zum Findbuch NW 90 (MA 35/2).

Die Abteilung III des Finanzministeriums verwaltete Vermögen und Schulden des Landes Nordrhein-Westfalen, des ehemaligen Deutschen Reichs, der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände sowie der sonstigen aufgrund des Gesetzes Nr. 52 gesperrten Vermögen; außerdem bearbeitete sie Kriegssach- und Nutzungsschäden, Restitutionen, Requisitionen, Reparationen und finanzielle Fragen der Demontage (Monatsblätter NW H. 4 1948).

Innerhalb dieser Abteilung "Schulden- und Vermögensverwaltung" bearbeitete die Gruppe III B die Sachgebiete Vermögens- und Schuldenverwaltung, Kriegssach- und Nutzungsschäden, Geschäftsführung des Ausschusses für Liegenschaftsverwertung, Auswirkung der Währungsreform und des Lastenausgleichs auf die Vermögens- und Schuldenverwaltung. Im Lauf der 50er Jahre veränderten sich diese Aufgaben; ab 1953 betreute III B 1 vor allem die Liegenschaften des Landes, das frühere Reichsvermögen sowie das Vermögen der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), während III B 2 die Schuldenverwaltung oblag. 1955 wurden die Aufgaben von III B 1 auf 2 Referate verteilt, erweitert um Kabinetts-, Landtags- und Bundesratsangelegenheiten der Abteilung, Verwaltung des Kapitalvermögens des Landes, Mitwirkung bei der Verwaltung des ehemaligen preußischen Kulturbesitzes, Vermögensnachweis des Landes und Abwicklung des nach dem Gesetz Nr. 52 gesperrten Vermögens (ehem. LA f. gesperrte Vermögen); für die Schuldenverwaltung wurde ein neues Referat III B 3 eingerichtet. Die Liegenschaftsverwaltung wurde ebenfalls auf 2 Referate verteilt; III B 1 bearbeitete die Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg, Münster und Köln, III B 2 Aachen und Detmold. Diese Einteilung blieb bis in die 60er Jahre unverändert.

Abteilungsleiter III: 1947-1951 Min. Dirig. Geheimrat Dr. Poerschke, 1951-1957 Min. Dirig. Thiel, 1958 nicht besetzt, 1959 ff. Min. Dirig. Tapolski.

Gruppenleiter III B: 1948 ff. Ministerialrat Dr. Walther Nordbeck (vgl. RWN 19 - Nachlaß Dr. N. -).

Der Bestand NW 95 bildet einen Ausschnitt der Gruppenregistratur von III B; weiteres Aktenmaterial dieser Gruppe aus den Jahren 1945 ff. befindet sich im Bestand NW 90 (Vermögen der NSV, der NSDAP u.a.). NW 91 (Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen = Gruppe III A) und NW 102 (Erfassung von Wehrmachtsgut = Gruppe III C) dienen von der Thematik her als Ergänzung. Der vorliegende Bestand umfaßt neben der Vermögensauseinandersetzung mit dem 1953 neu entstandenen Landschaftsverband Rheinland, dem Nachfolger des Provinzialverbandes, im wesentlichen die Verwaltung der früheren Reichs- und Wehrmachtsliegenschaften, die Mitwirkung des Landes NW bei der Gesetzgebung zu den Artikeln 134 und 135 GG, d.h. bei der Beratung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Vorschaltegesetz) v. 21.7.1951 (BGBl. I 467), des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögensgesetz) vom 16.5.1961 (BGBl. I 597) und des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) vom 15.11.1957 (BGBl. I 1747), sowie die treuhänderische Verwaltung des sog. "Preußischen Kulturbesitzes".
Nach der Auflösung des Landes Preußen 1947 durch Kontrollratsgesetz war die rechtliche und finanzielle Basis des zersprengten preußischen Kulturbesitzes ungeklärt. Nachdem ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 29.6.1950, der einen Eigentumsübergang auf den Bund vorsah, auf einhellige Ablehnung gestossen war, wurde vom Bund ein neuer Entwurf mit dem Zweck der Errichtung einer Stiftung nach Bundesrecht unter Beteiligung der Länder in Angriff genommen. Unter Führung des niedersächsischen Finanzministers entwarfen die preußischen Nachfolgeländer einen Gegenentwurf, der keine Bundesbeteiligung vorsah. Die Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern führte über eine Ablehnung des revidierten Bundesgesetzentwurfs im Bundesrat im 1. Durchgang aus verfassungsrechtlichen Bedenken zu einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein am 7.7.1955. Organ dieser vorläufigen Verwaltung war ein Verwaltungsausschuß, unterstützt von einem Fachausschuß; die Kosten wurden nach einem besonderen Schlüssel aufgebracht. Auch im 2. Durchgang erklärte der Bundesrat das Gesetz für zustimmungsbedürftig und versagte seine Zustimmung; nach der Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten beschloß er am 20.12.1957 Organklage gegen den Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht. Nachdem ein Normenkontrollverfahren am 14.7.1959 vor dem Verfassungsgericht gescheitert war, zog der Bundesrat die Organklage zurück. Mit der Verkündung einer Satzung für die Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" am 15.9.1961 (BGBl. I 1709) endeten die zeitweise heftigen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern.

Der Bestand NW 95 wurde in den Monaten Oktober/ November 1976 von Staatsarchivinspektorin z.A. V. Foerster verzeichnet; das Findbuch schrieb Frau Reefschläger.

Bestandssignatur
NW 0095 340.06.00
Umfang
227 Einheiten; 38 Kartons
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.2. Finanzministerium >> 4.2.2.14. Vermögens- und Liegenschaftsverwaltung
Verwandte Bestände und Literatur
Einleitung zu NW 90
NWG-V 4-6, 9-16, 18-20, 32, 37, 42, 49-50
Verwaltungsberichte der Landesregierung NRW, Ausgabe November 1949
Monatsblätter NW 2. Jg. H. 4 1949
Jahrbuch der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Band 1, 1962
(Dr. Carl Gussone, Der Weg zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz)

Bestandslaufzeit
1950-1960

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 13:59 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1950-1960

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