Archivale

Lehrergehälter.

5. Januar
Die Königliche Regierung, Kammer des Innern genehmigt das für das Lehrpersonal an den "deutschen Schulen" in Hof "nach der Reichswährung" hergestellte Gehaltsregulativ. Es enthält folgende Gehaltsklassen:
A. für die definitiven Lehrer:
I Klasse für die 3 ersten Dienstjahre nach bestandener Ausstellungsprüfung 1050 Mark,
II Klasse " " folgende 3 " " 1200 Mark,
III Klasse " " folgende 4 " " 1350 Mark,
IV Klasse " " folgende 5 " " 1500 Mark,
V Klasse vom 16. Dienstjahre ab 1650 Mark.
(Die Dienstjahre werden ohne Ausnahme von dem ersten der bestandenen Ausstellungsprüfung nachfolgenden Kalenderjahre an gezählt, auswärts verbrachte Dienstjahre werden voll angerechnet.)
B. für die Verwesen: I Klasse für die Zeit vor bestandener Ausstellungsprüfung: 810 Mark; II Klasse von dem auf die bestandene Ausstellungsprüfung folgende Jahre an: 960 Mark.
Für die weiblichen Lehrerinnen wird folgendes Gehaltsstatur festgesetzt:
I Klasse für die 5 ersten Jahre nach bestandenener Ausstellungsprüfung: 810 Mark;
II Klasse " " 5 folgenden Jahre 900 Mark;
III Klasse für die nächsten 5 Jahre 990 Mark;
IV Klasse für die hierauf folgenden 5 Jahre; 1080 Mark;
V Klasse für die nächsten 5 Jahre: 1125 Mark;
VI Klasse für die folgenden 5 Jahre: 1170 Mark;
VII Klasse für die nächsten 5 Jahre: 1215 Mark,
VIII Klasse für die folgenden 5 Jahre: 1260 Mark.

Archivaliensignatur
1876

Kontext
Chr >> 19. Jahrhundert >> 1876
Bestand
Chr

Indexbegriff Sache
Gehaltsregulativ
Schulen, Lehrergehalt

Laufzeit
5.1.1876

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 13:30 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 5.1.1876

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