Abschnitt
Der Ander Teil des Sechsischen Rechten/ Vom Gerichtlichen Process.
- Sprache
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Latein, Deutsch
- Erschienen in
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Das Gantze || Sechsisch Landrecht || mit Text vnd Gloss/ in eine || richtige Ordnung gebracht/|| Durch || Doctor Melchior Klingen || von Steinaw/ an der Strassen/ itzo zu Halle.|| Doch mit dieser Erklerunge/ das er den Stenden/ die das || Sechssisch Recht gebrauchen/ nicht genugsam/ Sondern der Alte || Sachssenspiegel/ sonderlich Doctor Christoff Zobels/ welcher || wol erklert/ dabey sein mus/ Wie in Epistola dedi=||catoria erhebliche vnd gnugsame vrsachen || angezeiget werden sollen.||
- Erschienen
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1571
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:15 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1571