Urkunde

Dekan Johann und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie einen Vergleich mit Reinhard [von Weilnau], erwählter Abt von Fulda, geschlossen haben. ...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
942
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Bemerkungen
Holzhafer bzw. Forsthafer: Abgabe an den Forstherrn für die Waldnutzung oder für einen zu Bauland gemachten Forst; vgl. DRW III, Sp. 641 f. und V, Sp. 1480.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quadragesimo in octava Epiphanie Domini

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dekan Johann und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie einen Vergleich mit Reinhard [von Weilnau], erwählter Abt von Fulda, geschlossen haben. Sie verkaufen dem Abt die Burg und das Dorf Giesel sowie den Wald Zundernhart (Zonderhart) mit allem Zubehör, auch dem Forsthafer, auf Lebenszeit für 250 rheinische Gulden. Für Baukosten an der Burg Giesel soll der Abt selbst aufkommen. Was von Abt und Konvent an Bauholz verkauft wird und was vom Zundernhart an Pfändungsgut anfällt, soll zur Hälfte dem Abt und zur Hälfte dem Konvent gehören. Der Konvent von Fulda darf im Zundernhart Holz zum Eigenbedarf schlagen und, sollte es im Wald Eicheln, [Buch-]Eckern oder andere Nahrung geben, seine Schweine dorthin treiben. Nach dem Tod des Abtes soll das Kaufgut, auch in Giesel befindliches Vieh, Schweine, Zugpferde (agkerpherde), Wagen, Geschirre und alles, was auf den Äckern ausgesät ist, an den Konvent fallen. Alles andere geht an den nachfolgenden Abt. Ausgenommen wird alles, was Johann von Buchenau, Propst von Petersberg, an der Burg Giesel gehört und alles, was Pröpste und Amtsherren an Rechten in dem genannten Gericht besitzen. Alle Amtsleute, Torwächter und Wächter der Burg sowie alle Förster des Waldes Zundernhart sollen schwören, nach dem Tod des Abtes wieder dem Konvent von Fulda zu dienen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Fulda

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1441-1450
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1450 Januar 13

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1450 Januar 13

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