Text
Matricula Imperii Oder Des Heil. Römischen Reichs Hochlöblicher Ständen Anschlag, Wie viel deren jeder, bey den Reichs-Anlagen Vor ein Monath, oder einfachen Römer-Zug zu geben schuldig ist ... : nach dem gegenwärttigen Stand des Reichs zusammen getragen
- Alternative title
-
Des Heil. Römischen Reichs hochlöblicher Ständen Anschlag wie viel deren jeder bey den Reichs-Anlagen vor ein Monath oder einfachen Römer-Zug zu geben schuldig ist
- Location
-
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Hist.pol.1894
- Extent
-
81 p., [3] Bl
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Regenspurg
- (who)
-
Seidel
- (when)
-
1698
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11096929-3
- Last update
-
27.11.2025, 8:38 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
- Seidel
Time of origin
- 1698
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Matricula Imperii Oder Des Heil. Römischen Reichs Hochlöblicher Ständen Anschlag Wie viel deren jeder, bey den ReichsAnlagen Vor ein Monat, oder einfachen Römer-Zug zugeben schuldig ist ... : Sambt einer Verzeichnuß, wievil ein jeder Stand zu unterhalt des Hochlöbl. Käyserl. Cammer-Gerichts beytragen solle ...
Matricula Imperii Oder Des Heil. Römischen Reichs Hochlöblicher Ständen Anschlag Wie viel deren jeder, bey den ReichsAnlagen Vor ein Monat, oder einfachen Römer-Zug zugeben schuldig ist ... : Sambt einer Verzeichnuß, wievil ein jeder Stand zu unterhalt des Hochlöbl. Käyserl. Cammer-Gerichts beytragen solle ...
Matricula Imperii Oder Des Heil. Römischen Reichs Hochlöblicher Ständen Anschlag Wie viel deren jeder, bey den ReichsAnlagen Vor ein Monat, oder einfachen Römer-Zug zugeben schuldig ist ... : Sambt einer Verzeichnuß, wievil ein jeder Stand zu unterhalt des Hochlöbl. Käyserl. Cammer-Gerichts beytragen solle ...
CLXXIV. Matricula Imperii, Oder Des Heil. Römis. Reichs Hochlöbl. Stände Anschlag, wie viel deren ieder bey den Reichs-Anlagen von einen Monat, oder einfach Römer-Zug zu geben schuldig ist , Vor einen zu Roß 12 fl. Und zu Fuß 4 fl. Gerechnet, nach dem gegenwärtigen Zustand des Reichs zusammen getragen