- Extent
-
22 S.
- Language
-
Deutsch
- Creator
- Published
-
München : Langen , 1909
- Sponsorship
-
Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung
- Last update
-
24.10.2025, 11:59 AM CEST
Data provider
Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
Time of origin
- München : Langen , 1909
Other Objects (12)
Edict, daß die Landes-Kinder hinführo bloß auf einheimischen Universitäten, Gymnasiis und Schulen studiren, und solches bey suchender Beförderung bescheinigen; Wann sie aber ausländische Academien auch nur auf ein viertel Jahr besuchen, von allen Civil- und geistlichen Bedienungen, auch Regiments-Quartier-Meister und Auditeur-Stellen auf Zeit Lebens ausgeschlossen seyn, und überdem gegen die Adelichen nach Anleitung des Edicts vom 16. Januar. 1748. mit Confiscation ihres Vermögens, verfahren werden solle : d. d. Berlin den 19. Jun. 1751
Patent, wieder die Einbringung der neuen Fürstlichen Bernburgischen, Hertzoglich-Würtenbergischen, Neuwiedtschen sehr geringhaltigen, auch anderer schlechten frembden Müntz-Sorten und Erneuerung derer, wieder die Ausfuhr aller Königlichen Preußischen Müntz-Sorten, ergangenen Edicte : d. d. 16. December 1758
Edict, Daß die Evangelischen Prediger und Pfarrer/ Es seyn selbige wer sie wollen, unter keinerley Prætext, In Processe sich, auf Kosten der Kirche, hinkünftig eigenmächtig weder einlassen, noch solche entamiren, sondern deshalb zuforderst bey denen respective Consistoriis, oder Evangelisch-Reformirten Kirchen-Directorio, durch die Inspectores und General-Superintendenten, Erlaubniß suchen sollen : De Dato Berlin, den 10ten Junii 1739
Erneuertes Edict, wegen verbothener Einführung und Gebrauch derer ausländischen Waaren überhaupt, desgleichen wegen verbothener Einführung derer hoch impostirten Waaren, auf dem platten Lande, in der Churmarck und Neumarck, denen Herzogthümern Magdeburg und Pommern, auch Fürstenthum Halberstadt, und darzu gehörigen Graf- und Herrschaften : De Dato Berlin, den 17ten December, 1765