Archivale

Verhältnis von Kirche und Staat

Enthält u. a.:- die Beflaggung der Dienstgebäude, 1932- das Reichsflaggengesetz 1935- Flaggengesetz bei kirchlichen Feiern, 1938- Hissen der Reichsflagge durch Juden (Verbot), 1935 [Hinweis auf Walter Weyl am 9.3.1935]- Rundschreiben an alle NS-Organisationen im Amt Greven, 1935- "regelmäßige Beflaggungstage", 1937-1939- Privatpersonen dürfen nur noch die Hakenkreuzfahne zeigen, 1937- "schwarz-weiss-rot[es] Flaggentuch" in der Wirtschaft Nettmann muß entfernt werden, 1937- Flaggengesetz bei kirchlichen Feiern, 1938- Fahne der ehemaligen Ortsgruppe des Stahlhelm wird der Stapo in Münster übergeben, 1938- Vertrauliche Hinweis, "dass der Führer alle nicht unbedingt notwendigen Maßnahmen zu vermeiden wünscht, die das Verhältnis des Staates und der Partei zur Kirche verschlechtern könnten", 24.07.1940

Archivaliensignatur
StaG B, 3791
Alt-/Vorsignatur
1-21-08/06
Bemerkungen
Der Akte hat Generalia und Spezialia, die jeweils entsprechend der Laufzeit getrennt abgelegt sind.

Kontext
Stadtarchiv Greven, Bestand B, Amt und Stadt Greven 1932 - 1952 >> 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstand >> 1-2 Allgemeine Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung >> 1-21 Sicherheits- und Ordnungsrecht
Bestand
StaG B Stadtarchiv Greven, Bestand B, Amt und Stadt Greven 1932 - 1952

Laufzeit
1932 - 1940

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:16 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1932 - 1940

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