Urkunden

Stadt Düsseldorf erwirbt von Heinrich Graf und Miteigentümern ein Grundstück in Derendorf

Bemerkung / Vorverträge: 1903, den 12. Februar; die Stadt Düsseldorf erwirbt von dem Bandagist Heinrich Graf und Miteigentümern hier das in der Gemeinde Derendorf gelegene mit Parzelle Flur 6 Nr. 5858/593 bezeichnete Grundstück zwecks Vergrößerung des Schulgrundstückes; Notarieller Akt.

Archivaliensignatur
0-2-0 Rathausarchiv, 0-2-0-1088.0000

Kontext
Rathausarchiv >> 1900-1933
Bestand
0-2-0 Rathausarchiv Rathausarchiv

Laufzeit
12.02.1903

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:32 MESZ

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Objekttyp

  • Liegenschaftsurkunde

Entstanden

  • 12.02.1903

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