Akte
Appellationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung und Vorrang im Konkurs
Kläger: (2) Jochim Christoph von Horn auf Tutow erb-, auf Rubkow pfandgesessen, für sich und seinen Sohn Gustav Adolf sowie Jaroslaw Adam von Lepel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Suckow in ehelicher Vormundschaft seiner Frau Anna Lepel und Konsorten als Gläubiger des Ernst Lepel (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philipp Bruse (A), Dr. Joachim Zander (P) Bekl.: Lic. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Die Kl. appellieren gegen ein Urteil des Hofgerichts, das ihnen die erneute Rechnungslegung von Einnahmen und Ausnahmen des Gutes Rubkow seit 1634 auferlegt. Horn besteht darauf, nicht der Erbe seiner Frau zu sein, die ihr Vermögen dem gemeinsamen Sohn Gustav Adolf und dem Sohn aus erster Ehe, Jaroslaw Adam von Lepel, hinterlassen hat. Das Gut ist von der Verstorbenen bis zu ihrem Tode 1647 verwaltet worden, die versucht hat, nach dem Tod ihres ersten Mann die Gläubiger zu befriedigen. Da der Kl. keinen Anteil daran genommen hat, ist er nicht zur Ableistung der Rechnungen in der Lage. Auch seine Frau hatte keine Rechnungen legen können, da sie alle Papiere für die Jahre 1634-1637 im Jahre 1637 in Wolgast bei der Plünderung durch kaiserliche Truppen verloren hat und sich auf dem Gut nachher verschiedene Truppen aufgehalten hätten, die sich daraus bedient haben. Eine Rechnungslegung ist daher unmöglich, weshalb der Kl. bittet, die Hofgerichtsurteile zu korrigieren, die ihn in 2 Instanzen dazu verurteilt hatten, den Bekl. Rechnung zu legen. Er bittet auch, die Meliorationen, die bis 1637 an dem Gut vorgenommen wurden, gegenüber den Forderungen der Bekl. in Anschlag zu bringen. Daraufhin fordert das Tribunal am 22.09. die Akten der Vorinstanz vom Hofgericht an, am 16.12. bitten die Kl., sie mit dem Appellationseid und der Kaution solange zu verschonen, bis das Tribunal die Akten geprüft habe. Das Tribunal fordert die Kl. am 20.12.1653 zur Ablegung der Eide auf. Am 30.01.1654 erklären die Kl. wegen Krankheit Horns hätten sie den Appellationseid bisher nicht leisten können und bitten um Fristverlängerung. Die Bekl. beschuldigen sie am selben Tag der Prozeßverschleppung und bitten, die Appellation als verfallen zu deklarieren. Das Tribunal erlegt den Kl.n am 03.02. auf, sich umgehend dazu erklären. Am 10.04. erklärt Zander, daß Horn kürzlich verstorben sei und bittet um Fristverlängerung. Das Tribunal trägt den Kl.n am 12.04.1654 auf, sich zum Fortgang des Prozesses zu äußern. Am 18.04. bringen die Söhne die erforderlichen Dokumente bei und bitten um Eröffnung der beiliegenden Akten erster Instanz. Das Tribunal setzt am 19.04. den 26.04. dazu an, am 03.07.1654 verurteilt das Tribunal die Kl. dazu, Rechnung über die Kriegsjahre zu legen und erkennt die Einschränkungen im Voraus an, es läßt auch zu, die Meliorationen in die Bilanz zwischen den Parteien einzurechnen..
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1649 2. Pommersches Hofgericht 1649-1653
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 26.10.1649 = Gutachten der Rostocker Juristenfakultät vom 09.08.1649; Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 25.01.1653 = Rechtsgutachten der Juristenfakultät Helmstedt; von Notar Nicolaus Meyer aufgenommene Appellation vom 25.01.1653; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Zander vom 06.12.1653 bzw. vom 30.03.1654 und des Bekl. für Lic. Gerdes vom 24.03.1654; vom Botenmeister des Hofgerichts Testatt ausgestellte Quittung über Aushang einer Proklamation vom 07.12.1653; vom Wolgaster Stadtsekretär ? ausgestellte Quittung über Aushang einer Proklamation vom ?; von Notar Christoph Schlichtkrull ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 12.11.1653; Bescheid des Greifswalder Hofgerichts vom 06.12.1653; Hofgerichtsakten in Sachen der Kinder erster Ehe des verstorbenen Ernst Lepels auf Rubkow, Philipp Lepel und der Ehefrau des Jochim Suckow vs. Jochim Christoph von Horn in Vormundschaft seiner Ehefrau Sophie Horn (1629-1637): 240 Blatt; Hofgerichtsakte der Gläubiger des Ernst Lepel auf Rubkow und die Ehefrau des Joachim Suckow, Margarethe Lepel vs. Jochim Christoph von Horn in pcto liquidationis (1634-1654): 385 Blatt
- Archivaliensignatur
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(1) 0376
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 522
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1629-1653) 16.09.1653-03.07.1654
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
29.10.2025, 11:28 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (1629-1653) 16.09.1653-03.07.1654