Urkunden
1253. Das Domkapitel genehmigt unter Mitsiegelung des erwählten Bischofs Bruno die Stiftung des Dompropsten Baldewin im Betrage von jährlich 10 Schilling aus seinem Wohnwesen am Herrenteich; davon soll die Hälfte sofort gezahlt werden zur kirchlichen Feier des St. Georgs-Festes, die andere nach seinem Tode zu seinem Seelengedächtnisse. Abschrift in Ma20, fol. 64v - 65r, LXXXI, 81. Original liegt vor: BAOS U1 1253 III. Osnabrücker Urkundenbuch 3,067
- Archivaliensignatur
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Diözesanarchiv Osnabrück, BAOS Ma20 1253 III
- Sonstige Erschließungsangaben
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Personennamen: das Domkapitel
- Kontext
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U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
- Bestand
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10.1 U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
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kein Digitalisat verfügbar
- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datengeber zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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09.07.2020, 08:37 MESZ