Akte
Militärische Reitvorschrift (29.06.1912)
Enthält auch: Seeger, Louis: "System der Reitkunst", Berlin 1844 (Druck); Karte über das syrisch-ägyptische Grenzgebiet von Dr. Hans Fischer (Maßstab: 1:1 400 000); Karten von Katia und al-Arisch (1:125 000)
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/024 Bü 10
- Extent
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1 Bü (5 cm)
- Context
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Militärischer Nachlass Fritz Lauffer, württ. Oberstleutnant, im Ersten Weltkrieg zeitweise in türkischen Diensten, Kommandeur des Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 236, *1868 +1941 >> Unterlagen >> 4. Reiten >> 4.1 Militärische Reitausbildung, Reitsport
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/024 Militärischer Nachlass Fritz Lauffer, württ. Oberstleutnant, im Ersten Weltkrieg zeitweise in türkischen Diensten, Kommandeur des Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 236, *1868 +1941
- Indexentry person
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Fischer, Hans
Seeger, Louis (Ludwig) von
- Indexentry place
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Ägypten [ET]; Grenzgebiet
al-Arisch [ET]
Katia = El Katie [ET]
Syrien [SYR]; Grenzgebiet
- Date of creation
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1844-1912
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:26 PM CET
Data provider
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Object type
- Akten
Time of origin
- 1844-1912
Other Objects (12)
Hans Fischer aus Tailfingen [= Neckartailfingen Kr. Nürtingen], wegen wiederholten Austretens aus dem Lande und anderer Straftaten zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen unter den Bedingungen, den Geboten und Verboten der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, Herzog Ulrich und seine Anhänger zu meiden, sich aller Meuterei und Praktiken zu enthalten, die Seiner Kgl. Majestät Statthalter und Fürstentum Württemberg schädlich sein könnten, auch alles diesbezüglich in Erfahrung gebrachte bei Strafe des Lebens anzuzeigen, beeidigt diese Bedingungen und schwört U. Er verspricht ferner eidlich, auf seine vermeinte Forderung an den ehrsamen Ludwig Schmid, Kaplan zu Tailfingen, wegen dessen Pfründe zu verzichten und ihn deshalb ferner unangefochten und unbekümmert zu lassen bei Strafe seines Lebens. Fischer hatte trotz des allgemeinen Verbots das Land unerlaubt verlassen, war dem Herzog Ulrich auf den Hohentwiel zugezogen und hatte dort der Statthalterregierung etwas anhängig gemacht. Er war nach seiner ersten Rückkehr zum zweiten Male aus dem Land ausgetreten, obwohl er damals geschworen hatte, sich dem Vogt zu Nürtingen zu stellen.