Archivale

Protest gegen Inhaftierung

Enthält: Erzbischof Maximilian Heinrich von Köln an Caspar Friedrich Hansonis, Schultheiß in Kerpen: Antwort auf den Brief des Schultheißen von 1660 März 10. Erzbischof lehnt den Rechtsstandpunkt der Stadt Köln im Streitfall des Caspar ufm Werth c/a. die Kölner Bürger Jacob Borger und Leonart Becker und die Berufung der Stadt Köln auf ihre Privilegien "de non arrestando" ab. Es ist alter Brauch im Erzstift Köln, verhaftete Kölner Bürger am Ort der Gefangennahme abzuurteilen, zumal die Stadt Köln mit Untertanen des Erzstifts ebenso verfährt. Er befiehlt ihm, zusammen mit dem Kerpener Gericht auf das Anhalten der Parteien Recht zu sprechen. Unterschrift: Burman. Pap., Ausfertigung.

Archivaliensignatur
GerKer, 009,6

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 6 Landesherrliche Angelegenheiten >> 6.4 Ausübung landesherrlicher Rechte
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1660 April 1

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:10 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1660 April 1

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