Archivbestand
Lippische Regierung (Ältere Registratur) - Allgemeine und innere Verwaltung (Bestand)
Grenz- und Hoheitswesen 1491, 1715-1883 (63); Abzug 1646-1840 (47); Aufgehobene geistliche Stiftungen 1596, 1804-1883 (33); Verhältnis zu Schaumburg-Lippe und den erbherrlichen Ämtern 1368, 1728-1877 (142); Lippstädter und Schwalenberger Austauschkommission 1763, 1803-1821 (25); Verhältnis zu auswärtigen Staaten 1576, 1806-1879 (63); Affärenkasse 1728-1870 (52); Organisation und Aufgaben des Deutschen Bundes 1814-1873 (124); Gesandtschaft beim Deutschen Bund 1815-1880 (36); Revolution von 1848 1848-1853 (21); Kriegssteuerkommission und Militärkasse 1698, 1787-1883 (84); Durchmärsche und Einquartierungen 1782-1867 (116); Requisitionen und Versorgung der Truppen 1784, 1795-1854 (312); Militärische Übergriffe 1797-1820 (16); Deserteure 1793-1843 (17); Landständische Verfassung im Alten Reich 1244, 1603-1860 (104); Verfassungsstreit 1576, 1658-1855 (35); Landtag seit 1836 1782-1891 (50); Behörden, Kommissionen, Kassen: Anstellungen, Organisation, Aufgaben; Kabinettsministerium und Regierung 1650-1901 (207); Archiv und Bibliothek 1523-1904 (49); Justizkanzlei 1675-1912 (400); Hofgericht 1563, 1740-1869 (42); Kriminalgericht 1605-1889 (63); Oberappellationsgericht 1808-1861 (17); Gogerichte 1706-1887 (50); Konsistorium: Kirchenwesen 1664-1892 (134); Konsistorium: Schulwesen 1781-1896 (81); Rentkammer 1656-1899 (88); Forstbehörden 1650-1863 (21); Landkasse: Steuern 1559, 1679-1901 (403); Brandkasse 1752-1892 (64); Leihekasse 1775-1889 (39); Witwen- und Waisenkasse 1751-1910 (51); Bexter Kommission 1706, 1765-1835 (6); Landeskatasterkommission 1659, 1783-1923 (203); Landesverordnungen 1563-1872 (31); Verwaltung der Städte, Flecken und Ämter: Verfassung, Jurisdiktion, Finanzen: Flecken Alverdissen 1665-1861 (7); Stadt Barntrup 1376, 1720-1880 (53); Amt Blomberg 1839-1880 (14); Stadt Blomberg 1671, 1747-1879 (31); Amt Brake 1768-1881 (43); Stift Cappel 1560, 1784-1889 (99); Amt Detmold 1743-1887 (87); Stadt Detmold 1634-1890 (123); Kloster Falkenhagen 1718, 1752-1887 (18); Amt Hohenhausen 1771-1888 (19); Amt Horn 1763-1882 (61); Stadt Horn 1422, 1747-1883 (37); Amt Iggenhausen 1789-1899 (10); Amt Lage 1767-1882 (49); Flecken/Stadt Lage 1658, 1726-1888 (37); Stadt Lemgo 1468, 1747-1892 (190); Stift St. Marien zu Lemgo 1348, 1709-1877 (46); Amt Lipperode 1752-1886 (24); Stadt Lippstadt 1556, 1710-1897 (85); Stift Lippstadt 1768-1892 (32); Brunnen zu Meinberg 1768-1833 (16); Amt Oerlinghausen 1751-1886 (34); Stadt Salzuflen 1597-1880 (52); Amt Schieder 1774-1902 (63); Amt Schötmar 1751, 1772-1880 (17); Amt Schwalenberg 1563, 1718-1901 (48); Flecken Schwalenberg 1569, 1748-1864 (20); Amt Sternberg-Barntrup 1712, 1766-1880 (45); Amt Varenholz 1751-1886 (63); Dorfgemeinden 1778-1878 (17); Landwirtschaft: Kolonatsrecht, Ackerbau, Legge, Viehzucht 1550, 1754-1922 (394); Gemeinheitsteilungen, Hude 1618, 1750-1905 (256); Staatliche Forsten, Jagd und Fischerei 1701, 1780-1888 (45); private Forsten, Jagd und Fischerei 1656, 1764-1889 (39); Holzverkauf 1782-1865 (31); Handwerk 1503, 1559-1884 (183); Mühlen, Brotpreise 1768-1880 (35); Bier, Branntwein 1560, 1787-1864 (36); Gewerbe 1580, 1750-1880 (109); Zollverein 1580, 1755-1895 (115); Weserzoll 1737-1884 (69); Steuern, Branntweinsteuern 1468, 1776-1896 (209); Polizeipersonal 1800-1878 (56); Ordnungspolizei: Personenüberwachung, auch Aus- und Einwanderung 1730, 1771-1924 (330); Sicherheitspolizei 1754-1889 (73); Feuerpolizei 1696, 1749-1885 (199); Münzwesen 1595-1874 (30); Post 1789-1896 (120); Juden: Geleit und Besteuerung 1691, 1755-1900 (110); Armenwesen, Waisen- und Pflegeanstalt 1460, 1617-1911 (128); Erwerbsschule 1799-1879 (20); Strafanstalten 1721, 1752-1903 (130); Medizinalkollegium, Ärzte 1774-1880 (151), Charitékasse 1781-1888 (21); Krankheitsbekämpfung 1778-1891 (146); Irrenhaus 1803-94 (115); Apotheken 1666, 1754-1885 (78); Quacksalber 1787-1869 (18); Hebammen 1770-1882 (75); Veterinärwesen 1751-1886 (71); Straßenbau: Allgemeines 1764-1886 (25); Personal und Wegebaukommissariat 1668, 1787-1892 (28); Baumaterial 1791-1868 (11); Vermessung 1852-1882 (17); Baukosten 1783-1890 (86); Straßenbau in den Baubezirken 1748-1898 (756); Eisenbahn 1846-1880 (12).
Bestandsgeschichte: Zentrale Verwaltungs- und Justizbehörde, im 16. Jh. erstmals unter der Bezeichnung "Regierung" nachweisbar; um 1600 und 17. Jh. Ausgliederung des Hofgerichts, des Peinlichen Halsgerichts, der Kammerverwaltung und des Konsistoriums; 1853 dem neugebildeten Kabinettsministerium (seit 1919 Landespräsidium) unterstellt; 1932 Vereinigung von Landespräsidium und Regierung zur Landesregierung; 1936-1945 dem Reichsstatthalter unterstellt; aufgehoben 1947.
Für die Zeit bis etwa 1800 sind ergänzend die von Johann Ludwig Knoch gebildeten Pertinenzbestände einzusehen; Organisation der Regierungsregistratur nach 1813, dabei Ausgliederung der Registraturen der Justizkanzlei (L 83), der Lehnkammer (L 6) sowie des Militärdepartements und -kollegiums (L 77 C); Neueinrichtung der Registratur 1910/1912 (Nachfolgebestand L 79), abgelöst durch Abteilungsregistraturen 1924 (Nachfolgebestand L 80).
Form und Inhalt: Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte.
Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind.
Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil:
I.Ämter und Städte Fach 1-77
II.Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103
III.Anhang Fach 104 - 108
Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen.
Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war.
In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik.
Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4).
Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen.
Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542).
Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567).
1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank.
Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns.
Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur.
Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht.
Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering.
Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht.
Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind.
Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss.
Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen.
Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen.
Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registraturschicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen.
[Detmold, 1976
gez. Sagebiel]
Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten).
Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4.").
Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet.
Detmold, im April 2011
gez. Arno Schwinger
- Bestandssignatur
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L 77 A
- Umfang
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3027 Kartons = 9159 Archivbände 1244-1924. - Findbuch: L 77 A; Namenverzeichnisse: Grundstücksverkäufe I und II; Ein- und Auswanderung.
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.2. Allgemeine und innere Verwaltung >> 1.1.2.2.2. Regierung
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Kittel, Erich / Stöwer, Herbert / Sundergeld, Karl, Die älteren lippischen Landesgesetze und Ordnungen, in: Lippische Mitteilungen, 26 (1957), S. 48-78; Kittel, Erich, Die lippischen Regierungschefs, in: Lippische Mitteilungen, 29 (1960), S. 206-209; Drake, Heinrich, Die lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, Detmold 1932; Jeserich, Kurt G. A. / Pohl, Hans / Unruh, Georg-Christoph von (Hg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band 1-6, Stuttgart 1983-1988, Band 2, S. 755, Band 3, S. 826; Hubatsch, Walter / Klein, Thomas (Hg.), Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte, Band 16, Marburg 1981, S. 186-189; Ellwein, Thomas, Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. Die jüngere Verwaltungsentwicklung in Deutschland am Beispiel Ostwestfalen-Lippe. Band 1: Die öffentliche Verwaltung in der Monarchie 1815-1918, Opladen 1993, S. 145.
Siehe immer auch Bestand L 79 (zahlreiche oft lange vor 1900 geschlossene Akten).
- Bestandslaufzeit
-
1244-1924
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
-
05.11.2025, 13:59 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1244-1924