Bestand

P Rep. 541 Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg, Familienbücher (Bestand)

Vorwort: P Rep. 541 Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg, Familienbücher

Das "Familienbuch" wurde erstmals durch das Personenstandsgesetz vom 03. November 1937 eingeführt, um anstelle der bisherigen Heiratsregister verwandtschaftliche Zusammenhänge stärker zu verdeutlichen und im Sinne der nationalsozialistischen Erbgesundheits- und Rassenpolitik auswerten zu können.
Das Personenstandsrecht der DDR (Gesetz vom 16. November 1956 und ff.) sah derartige Familienbücher nicht vor. Die Bürger konnten ihre Personenstandsurkunden und andere persönliche Dokumente in einem "Buch der Familie" privat sammeln. Die Standesämter registrierten die von ihnen vorgenommenen Trauungen in einem Ehebuch. Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde das Personenstandsrecht der Bundesrepublik übernommen.
Dort war mit der zum 1. Januar 1958 in Kraft getretenen Veränderung des Personenstandsgesetzes das Heiratsbuch als bei den Standesämtern stationär geführtes Eheschließungsregister wiederbelebt worden. Daneben trat ein Familienbuch in veränderter Form. Es begleitete (als Karteiblatt) ein Ehepaar bei Wohnortwechseln und wurde dort vom zuständigen Standesamt fortgeschrieben. Für Ehen, die vor 1958 geschlossen worden waren, konnte nachträglich ein solches Familienbuch angelegt werden.
Durch das Personenstandsgesetz von 2007 wurde das Familienbuch abgeschafft. Seitdem werden in den Familienbüchern keine neuen Einträge mehr vorgenommen, sondern nur die bestehenden Einträge weiter gepflegt.
Der Bestand enthält einzelne Familienbücher (in Karteiform), die auf Antrag für vor 1958 geschlossene Ehen von dem ehem. Ostberliner Standesamt Friedrichshain (nach 1990), vom Standesamt Kreuzberg in Berlin (West) sowie vom Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg angelegt wurden.

Laufzeit: 1950 - 2018
Erschlossen: 56 AE

Allgemeiner Hinweis: Die Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Berliner Archivgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung noch geschützt und nicht frei zugänglich.

Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von einem Jahr.

Bestandssignatur
P Rep. 541

Kontext
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> P Bestände der Berliner Standesämter

Bestandslaufzeit
1959 - 2023

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rechteinformation
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
Letzte Aktualisierung
03.01.2025, 13:13 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Berlin. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1959 - 2023

Ähnliche Objekte (12)