Urkunden
Stabhalter und gemeine Richter des Gerichtszwangs und der Herrschaft Neuhohenfels bekunden: Vor ihnen in offenem Gericht samt ihrem von Lehnsherrn und -frauen verordneten Beistand sind erschienen Andreas Pöler, Kläger, und Jakob Panholzer und Hans Bregenzer, Beklagte, alle drei zu Höllsteig (Holdstaig) gesessen. Pöler lässt durch seinen Fürsprecher vorbringen: Er hat ein Meiergut, im Walpurg genannt, welches der Freiburgerin zu Überlingen zustand und in den Hof gehört, den er von ihnen bestandsweise innehat. Das Gut sei ein ungemachtes und zehntfreies Gut. Wenn Frucht dort steht, soll niemand dort Weidgang, Trieb und Tratt haben, das sei altes Herkommen. Die Beklagten haben ihr Vieh dorthin getrieben und wollen ihn seiner von den Vorfahren überkommenen Besitzung und Gerechtigkeit berauben. Er beantragt: Wenn im Walpurg Korn und Hafer stehen, sollen sie keinen Trieb und Tratt haben. Wenn die Frucht aber abgeerntet ist, will er ihnen den Trieb nicht sperren. Die Beklagten lassen durch ihren Fürsprecher sagen: Der Kläger soll anzeigen, dass der Walpurg ein eingeschlagenes Gut sei, worin sie keinen Trieb und Tratt hätten. Es sei ein offenes Gut und soll weder eingeschlagen sein noch gebannt werden. Nach Zeugenverhör und genommenem Augenschein ergeht das Urteil: Unterhalb Walpurg sollen ungefähr 3 Jauchert sein samt den Wiesplätzlein darunter am Bach, die zwei Jahre lang ein eingeschlagenes gebanntes Gut sein sollen. Die Beklagten sollen dort keinen Weidgang haben mit ihrem Vieh, bis die Frucht, Korn und Hafer vom Felde ist. Im dritten Jahr soll dort wie von alters her brach und gemeine Weide sein. Was der Kläger außerhalb des eingeschlagenen Gutes in Walpurg mit Korn Hafer oder anderer Frucht bebaut, darf er einschlagen. Die Gerichtskosten werden gegenseitig aufgerechnet. Über das Urteil erbitten die Beklagten eine Urkunde, die ihnen auf ihre Kosten durch Rechtsspruch zuerkannt wird.
- Archivaliensignatur
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 160 T 2 Nr. 18
- Alt-/Vorsignatur
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Repert. XII, C c pag. 65 Nr. 1
Kasten F, Fach 228 (ersetzt durch rot: B 54)
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Herrschaft Neuhohenfels, Stabhalter und gemeine Richter des Gerichtszwangs
Siegler: Lew, Sebastian, Magister, Vogt der Herrschaft Neuhohenfels
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Vom S. nur Rest erhalten
Vermerke: Auf der Rückseite: Nro. 20.
- Kontext
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Deutschordensherrschaft Hohenfels: Urkunden >> Titelaufnahmen
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 160 T 2 Deutschordensherrschaft Hohenfels: Urkunden
- Indexbegriff Person
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Bregenzer, Hans, Höllsteig
Lew, Sebastian, Vogt, Neuhohenfels
Panholzer, Jakob, Höllsteig
Pöler, Andreas, Höllsteig
- Indexbegriff Ort
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Freiburg im Breisgau FR
Höllsteig: Billafingen, Owingen FN
Überlingen FN
- Laufzeit
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1566 Oktober 31
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Deutschordensherrschaft Hohenfels
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:43 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1566 Oktober 31