Urkunden

Es wird bekundet: Zwischen dem verstorbenen Grafen Froben Christoph zu Zimmern, Herrn zu Wildenstein und Meßkirch, einerseits und Wilhelm von Arnsperg, Propst, und Konvent zu Beuron andererseits bestand sei etlichen Jahren Streit wegen des Zehnten auf dem Lengenfeld. Der Graf hat den Zehnten dort einsammeln lassen, worüber Propst und Konvent sich beschwert haben, da der Zehnt ihnen sei. Der eingesammelte Zehnt dieses Jahres ist in guter Nachbarschaft ausgedroschen, verkauft und das Geld beim Ammann zu Meßkirch hinterlegt worden. Seitdem hatte die Angelegenheit geruht. Graf Wilhelm zu Zimmern, Herr zu Wildenstein und Meßkirch, Rat und oberster Hofmarschall des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich, und Propst Jakob zu Beuron haben jetzt einen Vergleich geschlossen: Der Zehnt auf dem Lengenfeld soll dem Grafen und dessen Erben bleiben. Der Graf soll das Lengenfeld als eigenes Gut nutzen. Das bei dem Ammann hinterlegte Geld soll dem Propst und Konvent zum Nutzen des Gotteshauses zukommen. Beuron verzichtet dafür auf seine Ansprüche. Zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten werden die Grenzen des Lengenfelds angegeben. Es werden 2 gleichlautende Verträge ausgefertigt

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 156 T 1 Nr. 33 (a)
Alt-/Vorsignatur
Repert. V, B Nr. 47
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Meßkirch

Siegler: Siegelankündigung: Graf Wilhelm von Zimmern; Siegelankündigung: Propst Jakob zu Beuron; Siegelankündigung: Konvent zu Beuron

Überlieferungsart: Abschrift

Vermerke: Abschrift [17. Jh.]||Dorsualvermerk: Nr. 7

Kontext
Kloster Beuron (Augustiner): Urkunden >> 1. Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 156 T 1 Kloster Beuron (Augustiner): Urkunden

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Meßkirch SIG

Laufzeit
1574 Juli 24

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
17.01.2023, 15:07 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1574 Juli 24

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