Kapitel

394-403, Von neuen Gebäuen.; Von neuen Gebäuen auf neue Hofstätt.; Gemeine Allmeindt unverbaut zu lassen.; Von neuen Gebäuen auf alte Hofstätt.; Von neuen Gebäuen auf alte Stöck.; Von schliessenden Gebäuen.; Wie auf einen gemeinen Grund von neuem zu bauen.

394-403, Von neuen Gebäuen.; Von neuen Gebäuen auf neue Hofstätt.; Gemeine Allmeindt unverbaut zu lassen.; Von neuen Gebäuen auf alte Hofstätt.; Von neuen Gebäuen auf alte Stöck.; Von schliessenden Gebäuen.; Wie auf einen gemeinen Grund von neuem zu bauen.

Digitalisierung: Tübingen UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
394-403
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Des Herzogthums Würtemberg revidirte Bau-Ordnung : mit denen hiezu gehörig-neuerlich emanirten Constitvtionibvs und General-Rescripten

Erschienen
1767

Letzte Aktualisierung
12.03.2025, 16:22 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1767

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