Kapitel
394-403, Von neuen Gebäuen.; Von neuen Gebäuen auf neue Hofstätt.; Gemeine Allmeindt unverbaut zu lassen.; Von neuen Gebäuen auf alte Hofstätt.; Von neuen Gebäuen auf alte Stöck.; Von schliessenden Gebäuen.; Wie auf einen gemeinen Grund von neuem zu bauen.
- Umfang
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394-403
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Des Herzogthums Würtemberg revidirte Bau-Ordnung : mit denen hiezu gehörig-neuerlich emanirten Constitvtionibvs und General-Rescripten
- Erschienen
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1767
- Letzte Aktualisierung
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12.03.2025, 16:22 MEZ
Datenpartner
Eberhard Karls Universität Tübingen. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1767