Abschnitt
XVI. Verordnung wegen richtiger Berechnung und Vertheilung der von gerichtlich ausgeheuerten Stäten aufgekommenen Gelder, v. J. 1772
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Nachtrag zu den Osnabrückischen Eigenthumsrechte oder Verordnungen für die Gutsherrn und Eigenbehörige Leute
- Letzte Aktualisierung
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12.01.2024, 10:07 MEZ
Objekttyp
- Abschnitt
Beteiligte
- Georg
Entstanden
- 1777 -