Sachakte

Verbotene Publikationen

Enthaeltvermerke: Enthält: Verfügungen des Aachener Regierungspräsidenten, wonach Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden sind, 1841/42; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden, 1841; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, wonach sämtliche Publikationen der Buchhandlung von Voigt und Mocker in Würzburg in Preußen verboten sind, 1841; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, in welcher an die Verfügung von 1838 erinnert wird, wonach alle Veröffentlichungen, die sich auf Kassenanweisungen oder andere Staatspapiere beziehen und über die gewöhnliche Kursmitteilung hinausgehen, nur veröffentlicht werden dürfen, wenn sie von der königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgegangen oder genehmigt worden sind, 1841; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, wonach Schriften, die sich mit Mitgliedern des preußischen Königshauses befassen, dem Ministerium des königlichen Hauses zur Genehmigung vorzulegen sind, falls der Zensor deren Veröffentlichung für bedenklich hält, 1841; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, mit denen eine Ausnahmegenehmigung für die Publikation bestimmter Schriften erteilt wird, 1841/42; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, betreffend die Genehmigung von Schriften, die außerhalb des Deutschen Bundes in deutscher Sprache erschienen sind, 1841/42; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, wonach der zweite Teil der "Unpolitischen Lieder" von Heinrich Hoffmann von Fallersleben in Preußen verboten ist, weil sein Inhalt darauf abzielt, die Untertanen des Königs von Preußen gegen die Regierung aufzubringen, 1841; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Regierungspräsidenten, der Urheberschaft einer als "Der neue Rock" von "H.J.E. Mand" erschienenen Flugschrift nachzugehen, 1841; gemeinsame Verfügungen der Minister des Inneren und der Polizei, der geistlichen Angelegenheiten und des Auswärtigen, wonach bestimmte Schriften zu verbieten sind, 1841; Mitteilung des königlichen Ober-Zensurkollegiums an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, wonach die vierte Auflage des "Buchs der Lieder" von Heinrich Heine zugelassen wird, 1841; Mitteilung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, wonach das bereits 1834 angedrohte Gesamtverbot aller Publikationen der Buchhandlung Hoffmann und Campe in Hamburg nun ergangen ist, weil die Publikationen dieser Buchhandlung wegen ihrer politischen Ausrichtung nicht geduldet werden können, 1841; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, wonach bestimmte belgische Zeitungen zur Verbreitung zugelassen sind, 1841; Verfügung des Innenministers an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, durch welche das 1840 ergangene Verbot der Zeitschrift "Das Rheinland wie es ernst und heiter ist", die nicht länger eine unpatriotische oder sonst ungeeignete Richtung verfolgt, aufgehoben wird, 1842; Verfügung des Innenministers, durch welche die Schrift "Gegenwart eines Mitgliedes der Berliner Gemeinde wider die Schrift der 57 Berliner Geistlichen: Die christliche Sonntagsfeier, ein Wort der Liebe an unsere Gemeinen", Leipzig 1842, verboten wird, 1842.

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland

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Alt-/Vorsignatur
BR 1040 Nr. 1022
Umfang
2cm

Kontext
Landratsamt Schleiden >> 3. Polizeiwesen >> 3.3. Presse und Schrifttum
Bestand
BR 0042 Landratsamt Schleiden

Laufzeit
1841-1842

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Provenienz
Landratsamt Schleiden
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:51 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1841-1842

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