Archivale

Urfehde Nr. 15

Regest: Martin Haugk der Weingärtner, Bürger zu Rewtlingen, bekennt, dass er im Gefängnis des Bürgermeister und Rats zu Rewtlingen gelegen ist, weil er seit dem vergangenen Herbst zweimal bei Nacht ins Spendhaus zu Rewtlingen, in der neuen Stadt an der Mauer gelegen, gestiegen ist und ungefähr 5 Simri Roggen entwendet hat. Um solche böse Tat wäre er nach der Gerechtigkeit an Leib und Leben zu strafen gewesen, wie auch die Herren von Rewtlingen ihm darum haben Recht ergehen lassen wollen. Aber angesichts ernstlicher Bitten geistlicher und weltlicher Personen, auch seiner ehrbaren Freundschaft (= Verwandtschaft) haben sie ihm besondere Gnad und Barmherzigkeit zuteil werden lassen, das Recht (= Gerichtsverfahren) fallen lassen und ihn aus dem Gefängnis ledig gelassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen des Gefängnisses und der ganzen Sache gegen die Herren von Rewtlingen, die gemeine Stadt, alle ihre Burger, Bürgerinnen und ihnen Zugehörige ewiglich Urfehde zu halten und sich nie deswegen zu rächen. Er will auch den Herren von Rewtlingen um ihre Barmherzigkeit und Guttat sein Leben lang Dankbarkeit und Dienstbarkeit beweisen. Zu besserer Sicherheit hat er ihnen zu Bürgen für 100 rhein. Gulden gesetzt die ehrbaren Bernhart Klem, Weberzunftmeister, und Peter Wuchter genannt Muni, seine beiden Schwäger und Bürger zu Rewtlingen. Wenn er seinen Eid nicht hielte, so sollen die Bürgen 100 rhein. Gulden zu bezahlen verfallen (= schuldig) sein, und er soll ein meineidiger, übersagter (= überführter) und schädlicher Mann heissen und sein. Die Herren von Rewtlingen oder andere in ihrem Namen mögen ihn dann richten oder richten lassen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen. Davor soll ihn nichts schützen.
Die beiden Bürgen anerkennen die von ihnen übernommene Bürgschaft um 100 fl.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7090
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Jerg Becht und Marx Rem, dieser Zeit sesshaft zu Rewtlingen

Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1502 Januar 22, Samstag nach St. Fabian und Sebastian

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1502 Januar 22, Samstag nach St. Fabian und Sebastian

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