Urkunde

Der Erzbischof Ruprecht von Köln gestattet, wie di

Regest: Der Erzbischof Ruprecht von Köln gestattet, wie dies bereits Erzbischof Theoderich getan, einen Wochenmarkt zu halten und den "Antass" an diesem Tage zu haben jedoch so, dass 1/2 der Gefälle und Brüchten dem Kurfürsten, 2/3 der Stadt zufallen sollen, die Einnehmer sollen sich weder der Bestrafung durch die Bürgermeister noch der Zahlung ihrer Zinsen, Gulden und Renten an die Stadt noch der Pfändung weigern.

Archivaliensignatur
K/324
Alt-/Vorsignatur
U 387
format: K
Formalbeschreibung
Mit Siegel des Erzbischofs (leicht beschädigt)

Kontext
Urkunden >> 1400-1499
Bestand
C 1 Urkunden Urkunden

Laufzeit
1465 März 10

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Geliefert über
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:09 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1465 März 10

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