Verzeichnungseinheit

Der Knappe Konrad Bokel verpfländet mit Zustimmung seines Lehnsherrn, des Bischofs Magnus von Hildesheim, dem Priester Johann Grote, dem Johann Helmoldes und dessen Eltern Rike und Helmold für 100 rhein. Gulden einen Meierhof mit 3 Hufen Land und einen Kothof, Lehngut bei Schlewecke, samt der Leibrente seiner Frau Sophie. Die Geldgeber entnehmen dem geernteten Getreide jedes Jahr eine Menge, die dem Gegenwert des Zinses - 7 rhein. Gulden - entspricht; das Plus nach Abzug der Unkosten übergeben sie Konrad. Rückständige Zinsen auf Grund zu geringer Erträge - sofern nicht durch Hagel, Mäusefraß oder Feldzüge hervorgerufen - werden in den folgenden Jahren mit abgegolten. Konrad verspricht eine Gewähr auf die Güter. Er behält sich ein jährliches Rückkaufsrecht vor in der Osterwoche nach vorheriger Kündigung zwischen Weihnachten und Epiphanias. Geschieht der Rückkauf nicht zu Lebzeiten der Geldgeber, werden Konrad 50 Gulden erlassen, die anderen 50 soll er entweder zurückzahlen oder er muss jedes Jahr zu Johannis einen Zins von 3 Gulden bezahlen. 1435, des dinx dages vor sunte Walburgis dage (26. April) Ausfertigung, Pergament, 2 angehängte Siegel ab

Archivaliensignatur
D 10, Nr. 366
Bemerkungen
Edition: Urkundenbuch der Stadt Bockenem Nr. 140

Kontext
Depositalsplitter (Einzelbände, Urkunden und Aktenstücke) >> 1 Urkunden u. a. der >> 1.5 Kirchengemeinde Bockenem
Bestand
D 10 Depositalsplitter (Einzelbände, Urkunden und Aktenstücke)

Laufzeit
26.04.1435

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Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 14:16 MEZ

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Objekttyp

  • Verzeichnung

Entstanden

  • 26.04.1435

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