Bestand
Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, Verlässe des Inneren Rats ("Ratsverlässe") (Bestand)
Reichsstadt Nürnberg, Verlässe des Inneren Rats: Ratsverlässe, Ratsmanuale
Die "Ratsverlässe", in insgesamt 4456 Bändchen überliefert, bieten in protokollarischer Form die Beschlüsse des aus 42 Mitgliedern bestehenden inneren oder kleinen Rates. Sie enthalten nicht die Protokolle über den gesamten Verlauf der Ratssitzungen, sondern in der Regel nur deren Ergebnisse, nämlich das, was der Rat "verlassen" (d.h. beschlossen, erlassen, angeordnet) hat. Sie wurden in der älteren Zeit während der Sitzungen von einem Ratsschreiber niedergeschrieben und sind daher entsprechend ihrer Protokollform knapp und nicht immer leicht leserlich, oft sogar flüchtig und ungenau gefasst. Seit etwa 1617 wurden sie erst nach der Sitzung niedergeschrieben. Die Ratsverlässe sind in Schmalfoliobändchen (Manualen) zusammengefasst. Jedes Bändchen enthält alle Beschlüsse einer Bürgermeisterperiode ("Frage") von 4 Wochen. In einem Geschäftsjahr sind somit in der Regel 13 oder 14 Fragen angefallen, deren Beschlüsse in 13 bzw. 14 Bändchen von Ratsverlässen ihren Niederschlag fanden. In der Zeit von 1554-1611 besteht jedes Bändchen aus einer größeren und einer kleineren Abteilung, dem Haupt- und Nebenmanual.
Erhalten sind die Bändchen:
1449 II - 1450 I 22
1452 V 10 - 1452 VI 7
1458 III 13 - 1458 III 29
1459 VII 18 - 1459 VIII 15
1459/60 "Registrum, was yglichem des rats in sunderneit 1460/61 bevolhen ist" = Memorialien unerledigter Sachen
1471 12 - 1471 XII 23
1473 XII 29 - 1781 VIII 9
1781 IX 6 - 1781 XI 1
1781 XI 29 - 1797 XII 28
1798 I 25 - 1808 X 21
Die älteren Ratsverlässe sind ohne Register, ab 1504 April 10 sind den Bändchen gleichzeitige, im Allgemeinen ziemlich zuverlässige Register beigeheftet. Bis 1630 sind die vorkommenden Personen in den Registern unter dem Taufnamen, von da ab unter dem Familiennamen aufgeführt.
Würdigung (nach Mummenhoff)
Die Ratsverlässe spiegeln das ganze Wesen und leben der Gemeinde wie des Staates getreulich wider. Alles was im Rat verhandelt wurde, ist in ihnen zu deutlichem Ausdruck gekommen. Die Äußerungen des gesamten öffentlichen Lebens, zunächst die Verhältnisse des Rates selbst, die Ämter und Beamten, das Finanz- und Steuerwesen, Gerichts- und Polizeiwesen, insbesondere die Sorge für die Sicherheit der Stadt nach jeder Sichtung hin, weiter die unablässigen Beziehungen des Rates zu Bürgern wie Unbürgern, zu Untertanen und Hintersassen, zu den Kaufleuten, Handwerkern, Gewerbetreibenden und Künstlern, seine Stellung zum Ordens- und Weltklerus, seine Aufsicht über die Stiftungen der Stadt und seine Tätigkeit auf dem Gebiete des Schulwesens treten zutage. Ebenso werden in den Ratsverlässen die Wechselbeziehungen zu Kaiser und Reich, zu Fürsten (besonders zu den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach), Herren und Städten und zur Ritterschaft sichtbar. Besonders geben sie Aufschluss über Handel und Wandel der Stadt, ihre stete Sorge die Wirtschaft zu schützen, zu erweitern oder zu erhalten. So sind sie neben den Briefbüchern "eine der hervorragendsten Quellen der reichsstädtischen Geschichte".
- Bestandssignatur
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Staatsarchiv Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, Verlässe des Inneren Rats ("Ratsverlässe") Reichsstadt Nürnberg, Verlässe des Inneren Rats
- Umfang
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4456
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg >> I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) >> Reichsstadt Nürnberg >> Reichsstädtische Zentral- und Mittelbehörden >> Ratskanzlei - siehe auch Nürnberger Archivalien >> Verlässe und Mandate
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
18.10.2023, 09:31 MESZ
Datenpartner
Objekttyp
- BestandAkten
Beteiligte
- Reichsstadt Nürnberg, Verlässe des Inneren Rats
Entstanden
- 1449-1808