Monografie

Ob wohlen Ein Hochlöblicher Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Nürnberg, der zuversichtlichen Hoffnung gelebet, es werde, bey nunmehro eingeführten Conventions-Fuß, und genugsamen Surrogato an grob und kleinen Conventions-Münz-Sorten, jedermann von selbsten den Bedacht nehmen, über diese nüzliche und zu eigenen Besten gereichende Anstalten und Verordnungen auf das genaueste zu halten, und die Verausgab- und Einnehmung der unconventionsmäßigen und schlechten Münzen, zu unterlassen: so ist doch Demselben glaubwürdig hinterbracht worden ... daß nicht nur hier und dar, besonders auf dem Land die Verausgabung der geringhaltigen und gänzlich verrufenen Münzen, wiederum einreisen, sondern auch bey denen guten ... sich eine wucherliche Staigerung und höhere Ausbringung hervorthun wolle ... : Decretum in Senatu den 14. Januar. 1767. Renovatum den 21. Julii 1768

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1767, 14. Januar; 1768, 21. Juli
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-86

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Münzfuß; Konventionsmünze; Schlechte Münze; Münzordnung; Geld; Geldwert; Geldhandel; Geldverkehr; Einschränkung; Inflation; Preissteigerung; Umtausch, Wechselkurs; Währung; Reichskreis; Ablieferung; Münzstätte; Einschmelzung; Umschmelzung; Juden; Einfuhr; Ausfuhr; Münzmaterial; 1768; 1767; 1750-1800; Strafe; Strafandrohung; Münzdeputation; Mandat; Überwachung; Zuchthaus; Beschlagnahme; Konfiskation; Anzeige; Belohnung; Bayerisch-österreichische Münzkonvention; Münzkonvention; Nürnberg; Fränkischer Reichskreis; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1768]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099364-9
Letzte Aktualisierung
20.04.2023, 15:00 MESZ

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