Tektonik

02.01 Französische Zeit

Der Begriff "fremde Behörden" ist für die Bestände der "französischen Zeit" nicht korrekt. Fremd war lediglich die Besatzungsmacht. Nach der Besetzung Lübecks am 6. Nov. 1806 existierte der Rat der Stadt zwar weiter, er arbeitete aber unter völlig veränderten Bedingungen. Auch die zusätzlich gebildeten Senatskommissionen entstanden aus den Erfordernissen der Okkupation. Als die Einverleibung des lübeckischen Territoriums in das französische Kaiserreich im Januar 1811 in Kraft trat, wurden auch hier neue Behörden nach dem Vorbild der in Frankreich existierenden gebildet. Insofern sind sie zwar als fremd anzusprechen, aber daneben gab es keine lübeckischen Behörden mehr. Die französischen Behörden erfassten die Verwaltung des gesamten Staatsgebietes neu. Ohne die von ihnen überlieferten Akten ist die Geschichte Lübecks in der Zeit von 1811-1813 kaum zu schreiben. Die Besonderheit der überlieferten französischen Bestände aus Lübeck liegt in ihrer überregionalen Bedeutung. Dies resultiert daraus, dass 1.) die entsprechenden Archivalien vom Sitz des Departements der Elbmündungen Hamburg bei dem großen Stadtbrand von 1842 weitgehend vernichtet wurden; 2.) war die Unterpräfektur Lübeck für das gesamte Gebiet des heutigen Kreises Herzogtum Lauenburg zuständig. Ein Teil der Akten, die in der Unterpräfektur entstanden, wurde nach Abzug der Franzosen an die lauenburgische Regierung ausgeliefert. Die in Lübeck verbliebenen Akten, die auf dessen Gebiet Bezug nehmen, sind allerdings auch nicht als Fremdkörper anzusehen, da Lübeck ja Verwaltungssitz des Arrondissements gewesen ist.


Literaturhinweis: Karl Klug, Geschichte Lübecks während der Vereinigung mit dem französischen Kaiserreiche
1811-1813. Lübeck, Abt. 1 und 2, 1856 und 1857.- A.C. Wedekind, Jahrbuch für die Hanseatischen
Departements, insbesondere für das Departement der Elb-Mündungen. Hamburg 1812.

Vorwort: Allgemeines
Der Begriff "Franzosenzeit" für die Zeit von napoleonischer Besatzung und Zugehörigkeit zum Kaiserreich Frankreich erscheint für die auf deutschen Boden gebildeten Departements und damit auch für Lübeck weder zur Beschreibung der historischen Epoche noch aus Sicht der Archivwissenschaft als zutreffende korrekte Bezeichnung.

Vor allem besitzt eine solche Begrifflichkeit einen etwas negativen Beigeschmack. [1]
Die bisherige Verzeichnung ähnelte eher einem sachthematischen Inventar als einem Repertorium, und aufgrund dieser thematischen Zusammenfassung mochte der Titel "Französische Zeit", den das dazugehörige Findbuch trug [2], auch noch seine Berechtigung haben. Er wurde noch in der 1998 erschienenen Beständeübersicht des Archivs zwar nur zu dem gefälligeren Begriff "Französische Zeit" abgewandelt; dennoch trägt das darin verfolgte Provenienzprinzip bereits den verschiedensten, meist neu gebildeten Behörden Rechnung [3]. Es handelt sich eben nicht um "Franzosenakten", sondern z. B. um Akten der Präfektur oder des Tribunals 1. Instanz. Die hier verzeichneten Akten stammen außerdem keinesfalls durchgängig von französischen Behörden, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil aus der Senatsregistratur.

Seine Tätigkeit am Bezirksarchiv in Metz von 1909-1910 dürfte Georg Fink für die erstmalige archivische Verzeichnung der Akten aus der napoleonischen Besatzungszeit ausgewiesen haben, die ihm Archivleiter Johannes Theodor Kretzschmar [4] als erste Aufgabe übertrug, nachdem Fink 1919 in den lübeckischen Archivdienst eingetreten war. Seine Kenntnisse aus Metz hatten ihm vor allem bei der Bearbeitung der großen Bestände Präfektur Hamburg, Unterpräfektur Lübeck sowie Mairie Lübeck geholfen, da hier der Schematismus angewendet wurde, "der in den französischen Departementalarchiven für die modernen Bestände eingeführt ist" [5] . Die Arbeiten waren im Oktober 1920 bereits abgeschlossen. Finks größte Verzeichnungsleistung war jedoch die direkt anschließende Neuverzeichnung des Alten Senatsarchivs Interna. [6]

Grundlage von Finks Verzeichnung war das Findbuch 13 r "Französische Zeit". Es enthält die Verzeichnisse 1.) für die Präfekturakten, soweit sie die Stadt Lübeck betreffen, 2.) die Akten der Unterpräfektur Lübeck, 3.) der Mairie Lübeck, "einschließlich der Akten über die Liquidation mit Frankreich", 4.) der Liquations-Commission, 5.) Akten über die Vereinigung der Stadt mit Frankreich, hierunter Akten der Senatskommission von 1806 ff. und 6.) Akten ehemaliger französischer Behörden in Lübeck. Als Ahasver von Brandt 1947 die Neuverzeichnung der Senatsakten Deutscher Bund (jetzt Findbuch 11-6 und 7) abschloss, bemerkte er, dass die "Akten der französischen Occupationszeit jetzt [bei] Franzosenzeit L 1" [7] zu finden seien.

Diese Abteilung hieß bei Fink "Befreiung 1813 und Nachgänge" [8]. Die Akten der Befreiung von 1813 lagen demnach ursprünglich und logischerweise bei denen der Zeit des Deutschen Bundes. Dort fand von Brandt die Akten über die Befreiung von den Franzosen nicht mehr vor, weil sie Fink dort schon ausgeschieden hatte. In dem von Fink vorgefundenen Verzeichnis 13 r liegen die zeitgenössischen Abgabelisten, z. B. das "Verzeichnis von aus Hamburg eingesandten französischen Präfectur-Acten, die Stadt Lübeck betr." oder "Archiv der Stadt Lübeck und dessen Gebiet betreffend, die dem H(errn) Dr. Binder überliefert worden" mit dem Eingangsvermerk "3. Sept. 1814". Die Verzeichnisse befinden sich daher nicht in den unten zitierten Akten über die entsprechenden gegenseitigen Aktenablieferungen, sondern wurden als Findbehelfe gesondert aufbewahrt. In diesen Listen befinden sich daher meist auch entsprechend die Signaturen, die auf den vorgefundenen Akten aufgetragen wurden. Fink fügte eine Konkordanz bei bzw. schrieb mit Bleistift die neuen Signaturen neben die alten Aktentitel. Misslich ist dabei, dass von den Behördenakten französisches Verwaltungsschriftgut fehlte oder ausgeschieden wurde. So fehlen z. B. das "Bulletin des lois de l' empire français", das "Bulletin des lois pour les Departements anseatiques" in 17 Bänden oder das "Bulletin des arrêtes de la commune du gouvernement etablie par le decret imperial du 18. Dec. 1810" in vier Heften auf Französisch und Deutsch und verschiedenes andere. Im Nachlass Fink findet sich vor allem das Konzept zum künftigen Findbuch 21, allerdings kein Verzeichnungsprotokoll. Die inhaltliche und archivfachliche Auseinandersetzung mit den Akten fand dann, wie üblich, in der Einleitung des neuen Findbuchs statt. [9]

Der Sieg der Franzosen in der Schlacht bei Lübeck (Kapitulation bei Ratekau) am 6. Nov. 1806, die anschließende Plünderung und die militärische Besetzung der Stadt führten bereits einen Ausnahmezustand herbei, der die bestehende Verwaltung zwang, sich völlig auf die neuen Machthaber einzustellen, obwohl der städtische Rat offiziell weiterhin an der Spitze des Gemeinwesens stand. Insofern war die Separierung der Senatsakten der französischen Besatzungszeit, wie schon angedeutet, keine archivische und damit nachträgliche Schöpfung, sondern aus der Zeit geboren und offenbar notwendig. In der Zeit bis zur Integration des Lübecker Staatsgebiets ins Kaiserreich Napoleons entstanden einige neue Behörden, die sich mit den besonderen Anforderungen der Besetzung administrativ zu beschäftigen hatten. Dies geschah ausschließlich in Form von Senatskommissionen; d. h. es entstanden keine wirklich neuen Administrativkörper, sondern einzelne Ratsmitglieder wurden, meist unter Zuziehung von bürgerlichen Deputierten, mit entsprechenden Sonderaufgaben durch den Rat bzw. Senat betraut.

Erhalten sind Protokolle und Akten von den nachfolgenden Neubildungen. Die Angabekommission war mit der Ermittlung der Verluste und Schäden beauftragt, die bei den Bürgern und Bewohnern durch die Ereignisse des 6. Nov. 1806 entstanden waren. Die Liquidationskommission sollte die durch die Schäden entstandenen Forderungen der Privatpersonen prüfen und "liquidieren". Die Unterstützungskommission sollte die durch die Besatzung in Not geratenen Bewohner vor allem mit Lebensmitteln versorgen. Die Quartierherren sollten die für die Besatzer erforderlichen höheren Steuern erheben. Erhalten haben sich hiervon nur einige wenige Akten der Herren des Jakobi-Quartiers.

Außerhalb der französischen Behördenakten haben sich Akten erhalten, die dennoch in diesen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang gehören. Die Einquartierung französischer Mannschaften und Offiziere erforderte Organisierung von Privatquartieren und Entschädigung der Betroffenen. Es entstand eine Einquartierungskommission, die in der Zeit von 1807-1811 arbeitete. Da indessen nach der Befreiung von der französischen Herrschaft im Dezember 1813 noch weitere drei Mal Einquartierungskommisssionen des Senats gebildet wurden, davon eine unmittelbar im Zusammenhang mit den Befreiungskriegen, ist hier keine Separierung der Akten aus der Zeit bis 1813 vorgenommen wurden. Obwohl sich die Darlehnskommission nur um die Beschaffung der Geldmittel kümmerte, die durch die französische Besatzung erforderlich wurden, sind ihre Akten nicht im archivischen Zusammenhang mit den Akten der französischen Zeit im Archiv aufbewahrt worden. Das lag daran, dass diese Kommission ausschließlich aus acht Mitgliedern der Kaufleuteschaft gebildet worden war. So gelangten die Unterlagen erst 1925 durch eine Abgabe der Handelskammer ans Archiv der Hansestadt. Die 1807 ins Leben gerufene Hospitalkommission hatte sich um Unterbringung von Verwundeten und Beerdigung sowie um Ausstattung der Hospitäler der Besatzungszeit zu kümmern. [10]

Die Lübecker Bestände der französischen Verwaltungsbehörden sind in mehrfacher Hinsicht besonders wertvoll. Zum einen wurden die Akten in der Hauptstadt des Departements in Hamburg bei dem großen Brand von 1842 weitgehend vernichtet. Das Staatsarchiv Hamburg verwahrt als sogenannte Kleinbestände lediglich geringe Reste der Registraturen des Gouverneurs von Hamburg, Dirk von Hogendorp, der Unterpräfektur Hamburg und der Mairie Hamburg, wovon der Bestand der Mairie noch am umfangreichsten ist. [11] Die Lübecker Akten der Hamburger Präfektur wurden schon im Juni 1814 wegen der über den hanseatischen Ministerresidenten Abel in Paris geführten Lübecker Reklamationsforderungen gesichtet und schließlich im April 1815 von Hamburg nach hier abgegeben. Sie betreffen lediglich "die Stadt Lübeck". Schon damals waren in der Departements-Hauptstadt nicht mehr alle Akten der Besatzungszeit vorhanden. [12] Anfänglich befürchtete der ehemalige Lübecker Syndikus Dr. Nicolaus Binder [13], dass auch Akten aus anderen Registraturen vernichtet worden seien [14], was glücklicherweise aber nicht der Fall war. So wurden ebenso im April 1815 Akten der Intendanz des Inneren inventarisiert und ausgeliefert. [15]
Im Juli 1816 folgte eine Aufstellung von drei Akten aus der Verwaltung des Gouverneurs von Hamburg von Hogendorp [16] und im August 1818 ein Verzeichnis über Stücke der französischen Domänenverwaltung. [17]

Zum anderen ist der Bestand der Unterpräfektur Lübeck von überregionalem Interesse. Das Arrondissement Lübeck mit Verwaltungssitz in Lübeck umfasste das Gebiet der Stadt Lübeck, das in zwei Kantone eingeteilt war, den Landkanton Lübeck mit der Mairie Travemünde, die auch die Orte des Travemünder Winkels einschloss und die Mairien Schlutup, Moisling und Niendorf an der Strecknitz. Zur Mairie Moisling wurden auch die im Holsteinischen gelegenen Dörfer Krumbeck, Malkendorf und Curau geschlagen. [18] Hiermit waren die zusammenhängenden Teile des Lübecker Landgebiets administrativ neu gegliedert, aber immer noch auf Lübeck bezogen, womit ein reibungsloser Ablauf für die neue Verwaltung, besonders auch in fiskalischer Hinsicht gewährleistet sein sollte. Dass die dem Lübecker St. Johanniskloster gehörigen rechts der Wakenitz gelegenen Dörfer Utrecht und Schattin zum Kanton Ratzeburg genommen worden waren, wurde von den dortigen Eingesessenen als Erschwerung angesehen. [19]

Dem Arrondissement Lübeck wurde weiterhin das Herzogtum Lauenburg einverleibt, das zum Kurfürstentum Hannover gehört hatte. Am 1. März 1811 kam es zu einer Gebietsbereinigung, indem die Dörfer Bancke, Bitter, Prilip, Branstade, Strachau und Hitzackerhof beim Königreich Westphalen ausgeschieden und zur Mairie Tripkau, Kanton Schwarzenbek, eingegliedert wurden. [20] Die lauenburgischen Kantone des Arrondissements waren Ratzeburg, Mölln, Lauenburg, Schwarzenbek, Steinhorst und Neuhaus; das Amt Neuhaus wurde nach Abzug der Franzosen 1813 bei der Regierung Hannover belassen. [21] Die Verwaltungsakten wurden für die neu gebildeten französischen Behörden aus ihrem bisherigen Zusammenhang gerissen. Sie waren, nachdem Unterpräfektur, Mairien und Friedensgerichte nicht mehr existierten, zumindest in Unordnung geraten, z. T. wohl auch nicht auffindbar. [22] Die wieder installierte Regierung und andere Behörden im Gebiet des Herzogtums Lauenburg benötigten für ihre Aufgabenerfüllung Akten aus der Registratur der Unterpräfektur in Lübeck. Sie mussten dort ausgesucht und zurückgegeben werden. Drost Otto von Gruben erhielt daher von seiner Regierung in Ratzeburg am 10. Oktober 1815 den Auftrag, Akten aus dem Archiv der ehemaligen Unterpräfektur in Lübeck vom dortigen Senat zurückzuholen. Er benannte in seinem Schreiben vom 12. Oktober 1815 einige nummerierte Kartons, dazu "Conscriptionslisten von Schwarzenbek, Ratzeburg, Lauenburg, Neuhaus, Steinhorst" [23]. Nach der folgenden Korrespondenz fand anscheinend daraufhin eine Aktenablieferung nach Ratzeburg am 25. Okt. 1815, eine weitere am 3. Febr. 1816 und eine letzte am 1. März 1816 statt. [24] Nach einem Randvermerk auf dem schon zitierten Schreiben des Drost von Gruben vom 12. Okt. 1815 waren die gesichteten Akten nicht vollständig nach Ratzeburg abgegeben worden, da sich zumindest ein Karton davon noch 1829 in Lübeck befand. [25] Welchen Inhalt die zurückgesandten Akten besaßen, müsste aus der Überlieferung der Regierung in Ratzeburg ersichtlich werden können.

Nach der Befreiung von der französischen Herrschaft im März 1813 bat die Regierung in Ratzeburg am 8. April 1813 den Lübecker Senat bereits um Auslieferung derjenigen erstinstanzlichen Prozessakten, die vom Hofgericht, vom Konsistorium und von den adeligen Gerichten der Ämter an das Tribunal 1. Instanz gelangt waren. Regierungssekretär Hantelmann sollte sie entgegennehmen. Der Senat beschloss am 10. April, der Bitte stattzugeben. [26] Eine Liste dieser Akten existiert nicht.

Das Archiv der Unterpräfektur, das hier nun erstmals in detaillierter Verzeichnung vorliegt, enthält z. B. Personalakten über "Maires adjoints", Gemeinderäte (Conseillers municipaux), Bauernvögte, Berechtigte von Staatspensionen, Steuerakten, Konzessionserteilungen, Verwaltung von Wald und Gemeindegütern, militärische Aushebungen und Polizeisachen. Auch die Erfordernisse der militärischen Besatzung schlugen sich nicht unerheblich in diesen Akten nieder. Obwohl sie von den Mairien zu führen waren und in Zweitschriften an das Tribunal 1. Instanz gelangt sind, wurden die Zivilstandsregister aus dieser Provenienz herausgenommen und bei vorliegender Neuverzeichnung zu einem eigenen Bestand formiert. [27] Die Steuerrollen, vor allem der Grundsteuer, liegen aus der Provenienz des "Enregistrement" und der Domänenverwaltung, Büro Lübeck, für Mairien des Arrondissements vor. Künftige Benutzung sowie Zusammenarbeit mit den jeweiligen Archivkollegen werden erweisen, inwieweit das durch vorliegende Verzeichnung erschlossene das bisher bekannte Material vervollständigt. Insofern weisen die Akten, die im vorliegenden Repertorium vorgestellt werden, weit über Stadt und Gebiet von Lübeck hinaus.

Unter den in Lübeck vorgefundenen Archivalien fand sich auch ein Amtsbuch des Domänenbüros in Ratzeburg. Hieraus wurde jedoch kein eigener Bestand gebildet. [28]

Die von Georg Fink vorgenommene Verzeichnung der Gerichtsakten musste wesentlich verfeinert werden. Wenn Fink sie noch alle dem Tribunal 1. Instanz zuordnete, weil sie offenbar aus dessen Registratur stammten, so schrieb er gleichzeitig, dass die, wenn auch geringe, Überlieferung der Notare und Friedensgerichte (J 65-67) von ihm diesem Bestand "angefügt" worden sei. Ebenso war er mit den Akten der Revisionsinstanz, des Kaiserlichen Gerichtshofs in Hamburg (J 68-72), und den Zivilprozessakten des Provisorischen ss in Lübeck (J 28-31) verfahren [29], das seine Tätigkeit mit Einführung der neuen französischen Gerichtsverfassung am 20. August 1811 beendete. Diese ursprünglich aus selbständigen Registraturen stammenden Akten wurden daher auch im folgenden wieder zu eigenen Beständen formiert. Es ist nicht feststellbar, weshalb Georg Fink die im Sammelrepertorium "Gerichte" [30] aufgeführten Akten der Friedensgerichte und Notariate der französischen Besatzungszeit nicht mit denjenigen vereinigte, die in seinem Findbuch "Französische Zeit" unter demselben Betreff erschienen sind. Sie besitzen ihnen gegenüber sogar einen bedeutenderen Umfang. [31] Da sie nicht ausgelagert waren, wurden sie von Olof Ahlers nach dem 2. Weltkrieg erstmals archivisch erfasst. Dass sie einer separaten und wohl auch späteren Ablieferung an das Archiv angehörten, darf vermutet werden. Hierbei befand sich auch das Register zum Audienzprotokoll 1812-1813. [32] Diese Vereinigung wurde erst bei vorliegender Verzeichnung vorgenommen.

Sechs Verzeichnungseinheiten, die Ahlers bei den "Gerichten" für den Bestand Tribunal 1. Instanz bildete, wurden jetzt auf 92 Faszikel aufgespreizt. Hierunter befindet sich eine Reihe gerichtlicher Hausverkäufe. Sie werden durch Nennung von Inhabern, Straßen und Hausnummern der Objekte übersichtlicher zugänglich gemacht.

Leider sind ausgerechnet bei den Audienzprotokollen und -akten in Zivilsachen des Tribunals 1. Instanz rückführungsbedingt große Lücken zu vermelden. So fehlen die ursprünglichen Konvolute J 8-19. Das ist insofern misslich, als bei der Neuverzeichnung z. B. die Akten J 20-23 dadurch näher erschlossen wurden, dass die Prozessparteien sitzungsweise namentlich genannt und indiziert werden. Wenn die Audienzakten J 13-19 wiedergefunden werden, können sie daher nicht stillschweigend dem Bestand angefügt werden, sondern müssen genauso detailliert neu erschlossen werden, um eine gleichmäßige Verzeichnungstiefe zu gewährleisten.

Durch das sogenannte Annexiosdekret Napoleons vom 14. Dezember 1810 entstand in den Hanseatischen Departements für die ca. drei Jahre der Zugehörigkeit zum französischen Kaiserreich sämtliche Verwaltungen nach französischem Vorbild neu. Wesentliche Grundlagen dafür arbeitete die Gouvernements-Deputation aus. Fink vereinigte die von ihr verfassten Akten unter dem Begriff "Vereinigung der Stadt mit Frankreich", vergab dem Bestand aber nicht den Namen des Registraturbildners. [33] An der Spitze der Deputation standen Generalgouverneur Marschall Louis Nicolas Davoût sowie Staatsrat und Intendant des Generalgouvernements der Hanseatischen Departements Graf François-Louis-René Mouchard Chaban. Die Stadt Lübeck sandte zur Arbeit in der Deputation vier Personen nach Hamburg, davon zwei aus dem Rat und zwei aus der Bürgerschaft. Sie brachten Informationen über die bisherige Verfassung, Verwaltung sowie über die Ressourcen der Stadt mit ein. [34]

Die norddeutschen Departements erlebten nicht mehr die kollegialisch aufgebauten Behörden wie die Rheinlande, sondern nur das durch Napoleon eingeführte zentralistische Präfektursystem, das die Verwaltungen der verschiedenen Ebenen einem zentralen Willen unterordnete. Neben den schon angesprochenen Verwaltungen der Präfektur, Unterpräfektur und Mairie mit jeweils fast identischen Aufgaben, der Domänen- und Forstverwaltung, des "Enregistrement", der Verwaltung der Indirekten Steuern ("Régie" bzw. "Droits réunis") ist als selbständige Behörde mit umfangreicher Überlieferung in Lübeck vor allem die Verwaltung der Militärhospitäler zu nennen. Die Hospitalkommission, die 1807 ins Leben gerufen wurde, war eine Kommission des Senats. Nach der Integration Lübecks ins Kaiserreich Frankreich unterstanden die Militärhospitäler dem Departement der Kriegsverwaltung. Nach Abzug der Franzosen übernahm die Arbeit erneut die Hospitalkommission,da sich die Lazarette während der Befreiungskriege ja noch keineswegs leerten. Die Amtsbücher, die unter französischer Verwaltung angelegt worden waren, wurden erst 1817 geschlossen. [35] Erhalten haben sich in Lübeck auch Amtsbücher der Marinesyndikate: Das Arrondissement Lübeck erhielt in Lübeck, Travemünde, Ratzeburg und Lauenburg jeweils ein Marinesyndikat. Jedes Syndikat legte eine Stammrolle an, wohinein die Ausgehobenen für die Marine einzuschreiben waren. Nur zwei der vier Amtsbücher sind zurückgekehrt. Sie enthalten fast kein Namenmaterial. Diese sehr dicken Stammrollen (Bücher) scheinen daher kaum administrative Bedeutung erlangt zu haben.

Umfangreich ist in Lübeck das Aktenmaterial, das sich mit den Erstattungsansprüchen beschäftigt, nachdem Frankreich dazu im 2. Pariser Frieden 1815 dazu verpflichtet worden war. Es wurde jedoch längst nicht der gesamte Umfang der Entschädigungsforderungen bewilligt. Soweit es sich um Liquidationsakten des Senats handelte, wurden sie im folgenden bei den Senatsakten provenienzgerecht mitverzeichnet. Für sie hatte auch Fink eine eigene Bestandssignatur (M) vergeben. Die von ihm mit dem Buchstaben N signierten Akten der Liquidations- und Verifikationskommission wurden im vorliegenden Findbuch dann wieder provenienzgerecht als eigener Bestand sortiert. Dies gilt auch für die von Fink mit dem Buchstaben O gekennzeichneten Akten der Deputierten der Marinelieferanten. Bei ihnen handelt es sich nur um Lübecker betroffene Kaufleute der sogenannten Strafkontribution des zweiten Halbjahres 1813. Die Deputation arbeitete ohne Beteiligung von Senatsmitgliedern.

Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass zur Bearbeitung der Entschädigungsansprüche eine eigene französische Liquidationskommission existiert hat. Diese Kommission benutzte einen spitzovalen roten Stempel mit der Aufschrift "Commission de liquidation française". Von ihr hat sich eine selbständige Akte erhalten. Dennoch wurde für diese Kommission kein eigener Bestand gebildet: Diese eine Akte wurde im Bestand der Lübecker Liquidations- und Verifikationskommission belassen. [36] Der letzte "Commissaire Ordonateur" der 32. Militärdivision in Hamburg, Chevalier François de Monnay, bis in den November 1815 als Geschäftsträger ohne diplomatischen Status in Hamburg [37], nahm unter anderem Reklamationsforderungen entgegen bzw. leitete sie nach Paris weiter. In Paris war der hanseatische Ministerresident Abel mit der Abwicklung des Reklamationsgeschäfts bei der dortigen Regierung betraut. [38] Von der Liquidations- und Verifikationskommission waren ursprünglich für jeden einzelnen Reklamanten, z. T. ganze Dörfer, Akten angelegt und durchnummeriert worden. Fink hatte sie unter N 5-9 zusammengefasst, ohne Namen aufzuführen. Mit vorliegender Verzeichnung wird nun wieder ein Stand der Verzeichnungstiefe erreicht, wie er zur Zeit der Kommission selbst herrschte, indem die Namen der Betroffenen erscheinen. [39]

Die außergewöhnlichen Ereignisse der Französischen Revolution schufen zwar die Grundlagen für eine Demokratisierung eines vorher nicht nur finanziell maroden monarchischen Staatswesens; dennoch konnte sich Frankreich nur durch militärische Präsenz einen Platz im Konzert der europäischen Monarchien erkämpfen. Allerdings hatte Napoleon mit seinem Feldzug gegen Russland dann die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten überschätzt und verspielt. Die von ihm geplante schrittweise Eingliederung der norddeutschen Departements in den französischen Gesamtstaat stand konsequenterweise zunächst deutlich unter militärischen Vorzeichen.

Nach der Niederlage der Grande Armee in Russland im Dezember 1812 ergriffen die Tumulte gegen die Fremdherrschaft zuerst Hamburg, dann Lübeck, so dass es den französischen Verwaltungsbeamten geraten erschien, die Stadt zu verlassen. Die Lübecker, die in französischen Verwaltungsdienst standen, legten ihre Ämter nieder. Der alte Rat der Stadt wurde wieder neu installiert. Am 21. März 1813 zog eine russische Schutztruppe unter Oberstleutnant von Benckendorf in die Stadt ein. Allerdings wurde die Stadt an der Trave bereits am 3. Juni 1813 von auf französischer Seite stehendem dänischen Militär wiederbesetzt, dem bald die Franzosen selbst mit 5.000 Mann folgten. Die zweite Jahreshälfte 1813 war daraufhin gekennzeichnet von Zwangsmaßnahmen. Erst die Übergabe der Stadt durch General Lallemand an den schwedischen Kronprinzen Bernadotte am 5. Dezember 1813, der inzwischen auf die Seite der Alliierten gewechselt hatte, führte zur endgültigen Befreiung Lübecks aus französischer Hand.

Eine auf den Errungenschaften der Revolution fußende fortschrittliche Verwaltung konnte ihre zum Segen der Staatsbürger gedachte Tätigkeit in einer Zeit des Friedens hier, zeitbedingt, nie ernsthaft entfalten. Tonangebend für die Hanseatischen Departements blieb Generalgouverneur Davoût. Nach der erneuten französischen Besetzung im Juni 1813 wurde dem Chef des Generalstabs Laville und dem "zusätzlich als Gouverneur von Hamburg eingesetzten General Dirk van Hogendorp" [40] mehr Befugnisse eingeräumt als dem Intendanten, den Präfekten, Unterpräfekten, Maires und anderen Behördenchefs der Zivilverwaltungen. Der Grundtenor, der aus den Lübecker Akten zu vernehmen ist, erscheint durchaus verschieden. Die Zeit der reinen Besetzung von 1806 bis Jahresende 1810 ist gekennzeichnet von für die Stadt und ihre Bewohner im ganz persönlichen Bereich ungewohnten Zwangsmaßnahmen wie Plünderung, Einquartierung, Einschränkung der gewohnten Verdienstmöglichkeiten, besonders des Fernhandels, Rechtsunsicherheit usw. Mit der Integration in das Kaiserreich Frankreich im Jahr 1811 wird eine Normalisierung und Beruhigung des Alltagslebens spürbar, wenn auch vieles ungewohnt blieb. Die zweite Jahreshälfte 1813 war erneut und verschärft geprägt von Aushebungen für Straßenbau und Befestigungswerke und für das Militär. Auch die Steuerschraube wurde merklich angezogen.

Die französische Zeit in Deutschland war Besatzungszeit. Dies gilt auch für die linksrheinischen Departements, die bereits seit Beginn der 1790er Jahre unter französischer Herrschaft standen. [41] Durch die längere Dauer konnte sich die Bevölkerung dort allerdings eher an die geistigen und administrativen Errungenschaften gewöhnen. In Lübeck und den Hansestädten führte die Besatzungszeit nicht nur zu einem abrupten Ende der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung, sondern auch der Fernhandel, der die wirtschaftliche Grundlage der Stadt ausmachte, erlitt erhebliche Einschränkungen und Einbußen. Damit war an den Pfeilern der hansisch-hanseatischen Tradition selbst gerüttelt worden. Eine Reihe von Gedichten spiegelt diese Stimmung wieder. 100 Jahre nach dem einschneidenden Ereignis von 1806 wurde Rückschau gehalten. Zeugnisse dieses Gedenkens liegen ebenfalls im Bestand vor.

Wem heute die Förderung politischer, religiöser und wirtschaftlicher Eigenständigkeit des Einzelnen z. B. Gewerbefreiheit, Zulassung des mosaischen Bekenntnisses - als Errungenschaften der Französischen Revolution gepriesen werden, so waren die damit verbundenen Möglichkeiten der Selbstbestimmung der Individuen damals im Alltag jedoch keineswegs eingeübt. Die gewonnene Freiheit bedeutete erhöhte Eigenverantwortung und meist gestiegene finanzielle Belastung der einzelnen Menschen. Die neue Freiheit konnte sich außerdem durch die Besatzung noch gar nicht entfalten. Dies könnten Fragen sein, die in Zukunft an die vorhandenen Quellen gerichtet werden. Diese Quellen zeugen in Lübeck allerdings in erster Linie von den Bedürfnissen der Besatzungsmacht, in zweiter Linie vom Aufbau einer und von der Arbeit einer neuen Zivilverwaltung. [42] Hier wird nach den handelnden Personen zu fragen sein (siehe auch unten).

Gewaltmaßnahmen und Kunstraub sind wohl überall Begleiterscheinungen einer Besatzungszeit. [43] Wenn auch der von den Franzosen eingeführte "Code Civil" und die Trennung von Verwaltung und Justiz nach 1813 in Lübeck wieder abgeschafft wurden, so hat der wieder etablierte städtische Rat als Neuerungen der französischen Verwaltung die Weiterführung der Zivilstandsregister sowie die Budgetierung des Staatshaushalts beibehalten. Wenn im lübeckischen Gerichtswesen nach 1813 mehr gelernte Juristen vorzufinden sind, mag auch dies auf das französische Vorbild zurückzuführen sein. Aber erst die neue lübeckische Verfassung von 1848 schuf den Boden zu einer selbständigen Justizverwaltung, die mit der Gerichtsfassung1864 abgeschlossen war. Auf dem Wiener Kongress wurde den drei Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg noch einmal ihre politische Selbständigkeit garantiert. Sie öffneten sich handelspolitisch bis zur Schaffung des Norddeutschen Bundes 1866 weltweit und setzten damit ihre hansische Tradition mit veränderten Dimensionen fort.

Alle Indices im vorliegenden Repertorium vereinigen kumulativ Orte, Personen und Sachen. Alle einzelnen Indices wurden in einem Gesamtindex nochmals zusammengeführt. In ihm wird mit einer zusätzlich für den jeweiligen Bestand geltenden, aus zwei Buchstaben bestehenden Sigle auf das Vorkommen des Stichworts im Aktentitel verwiesen.

Eine Konkordanz Neue Archivsignatur - Verzeichnung nach Fink dient dem schnelleren Auffinden früher zitierter Akten.

Persönlichkeiten der französischen Besatzungszeit
Die für Lübeck wichtigsten Personen waren der Maire und seine Stellvertreter, die "Maires adjoints", außerdem, zumal er seinen Dienstsitz ebenfalls in Lübeck hatte, der Unterpräfekt als Schaltstelle zur Weitergabe der Befehle von Präfektur und Regierung.

Die Funktion des Unterpräfekten hatte Marie-Louis François-Constant Himbert de Flégny (1785-1849) inne. Er gehörte einer Familie alten Adels aus dem Departement Seine-et-Marne an. Sein Vater, Louis Alexandre Himbert de Flégny, 1750-1825, war Mitglied des Pariser Konvents gewesen. Gleich zu Anfang der Besatzungszeit arbeitete der Sohn in der Regierungskommission neben dem Intendanten, Graf Chaban, und bekleidete neben dem Amt des "Sous-préfet" gleichzeitig den Posten eines Auditors im Pariser Staatsrat erster Klasse. Nachdem am 5. Dezember 1813 Lübeck von den französischen Besatzern verlassen worden war, ging er nach Hamburg und verbrachte dort den Winter 1813/14. [44] Am 4. September 1811 wurde ein gewisser Wolters als provisorischer Unterpräfekt eingesetzt. [45]

Bürgermeister Johann Mattheus Tesdorpf, seit 1806 Bürgermeister von Lübeck, wurde von der Regierungskommission am 13. Febr. 1811 zum "Maire provisoire", der städtische Syndikus Dr. Anton Dietrich Gütschow zum "Maire adjoint" ernannt. [46] Da Tesdorpf nicht zum hauptamtlichen Maire ernannt werden wollte, übernahm Gütschow dieses Amt vom 9. April 1812 an. Gütschow wurde nach dem ersten Rückzug der Franzosen im März 1813 wieder Syndikus. Obwohl er im Juli 1813 bei deren erneuter Rückkehr wieder als Maire vorgeschlagen wurde, bekleidete er das Amt aber nicht mehr. An seine Stelle trat der am 10. Juni zum "Maire provisoire" ernannte Dr. Friedrich Adolf von Heintze, Justizrat und Besitzer des Gutes Niendorf. Er war das letzte Mitglied der 1580 neu gegründeten Lübecker Zirkelgesellschaft. [47] Als "Maire adjoint" fungierte seit dem 14. August 1811 [Gotthard Hinrich] [48] Meyersieck, ehemals Prokurator am Niedergericht. Nach dem Tod des "Maire adjoint" Christoph Hinrich Köppen am 8. Dezember 1812 [49] trat an seine Stelle der Kaufmann Friedrich Wilhelm Grabau.

In Travemünde wurde der vormalige Stadthauptmann Johann Hinrich Heyn Maire, die Stelle des "Maire adjoint" bekleidete ein gewisser Müller. In Schlutup versah das Amt des Maire Papierfabrikant Hans Peter Kückelhahn; sein Stellvertreter hieß Simon. In Moisling fungierte der Pächter des Gutes Roggenhorst Carl Philipp Johann Zeller als Maire; sein Stellvertreter hieß Stuben. Der Maire von Niendorf hieß Lüdemann; sein Stellvertreter war der Kaufmann Georg Gustav Wraatz.

In der neu etablierten Zivilverwaltung amtierten insgesamt nur wenige Franzosen. Es waren dies der Präsident des Tribunals 1. Instanz Werquin (Verguin) und der kaiserliche Prokurator Vautrey. Das Tribunal war das gesamte Arrondissement zuständig. Französischer Herkunft war weiterhin der Spezialkommissar der Polizei Lecocq und der Hypothekenbewahrer und Einnehmer des Enregistrement Jean Antoine Oberlé. [50] Die meisten bei Gericht tätigen Personen hatten vorher oder nachher als freie Advokaten, Notare sowie als Inhaber eines Amts in der Lübecker Gerichtsbarkeit gewirkt. Diese diente, wie auch die Stellen der Ratssekretäre und der Syndici, einigen von ihnen als Sprungbrett in den Rat, woraus wiederum einige zu Bürgermeistern anvancierten. [51] Es ist daher nicht von einer personellen Französisierung der Verwaltung zu sprechen. Damit dürfte trotz der angespannten Finanzlage und trotz vielerlei persönlicher Beschwernisse die Bevölkerung die neue Verwaltung nicht als diktatorisch empfunden haben, bevor es in der zweiten Jahreshälfte 1813 wirklich zu Zwangsmaßnahmen der Franzosen kam. Vielmehr ist die Absicht ablesbar, die bisherigen Träger der städtischen Administration schrittweise in den französischen Staat zu integrieren. Entsprechend ist von einer Emigration größerer Teile der bisherigen Lübecker Oberschicht nicht die Rede.

Quellenverweise
Abschließend bleibt noch darauf hinzuweisen, dass derjenige Benutzer, der über die französische Besatzungszeit arbeiten möchte, mit vorliegendem Repertorium keineswegs schon alle Akten vorfindet. Trotz der sehr stark auf die Bedürfnisse der Besatzung ausgerichteten Verwaltung der damaligen Zeit sind auch noch andere Akten heranzuziehen. Bei den Senatsakten (Altes Senatsarchiv Interna) finden sich unter dem Betreff "Commercium" Akten über die Kontinentalsperre 1806-1810 in Konvolut 36, Akten der Kommerzkammer der französischen Besatzungszeit von 1812-1813 in Konvolut 40 und 41 sowie der Kommerz-Deputation für die Zeit nach der ersten Befreiung des Jahres 1813 in Konvolut 42. Unter dem Betreff "Einquartierung", finden sich Akten zu "Besetzungen und Durchmärschen der Koalitionskrise 1805-1809 in Konvolut 39 sowie der Befreiungskriege vom Februar 1813-1818 in den Konvoluten 40-45. Unter dem Betreff "Kriegswesen B" sind Senatsakten zusammengefasst, die Aufstellung, Ausrüstung und Einsatz der Hanseatischen Legion betreffen. Die zuständige Behörde für die Hanseatische Legion war die Kontingents-Kommission. Ihre Überlieferung befindet sich unter den Militärarchiven. Bei den Senatsakten Interna ist unter dem Betreff "Rat und Bürgerschaft" zusätzlich zu den in vorliegendem Findbuch verzeichneten Senatsakten Konvolut 79 heranzuziehen, wenn Informationen über die zweimalige Befreiung von den Franzosen im Jahr 1813 gesucht werden. Darin befinden sich mit den Faszikelnummern 6 und 7 Protokolle bzw. Protokollauszüge der Administrationskommission bzw. der provisorischen Administrationskommission 1813-1815. Die Konvolute 76,6 sowie 78 enthalten Nachrichten über die Geheimkommission von 1805-1810, die Konvolute 80 und 81 behandeln die Verfassungsrevision der Jahre 1814-1817. Kleinere Hinweise finden sich unter dem Betreff "Ingenieurs" im Konvolut 2 (2,3-5 und 2,7-8) über die dänische und französische Landesaufnahme. Von den Senatsakten (Altes Senatsarchiv Externa) sind unter dem Länderbetreff "Gallica" nur die Akten Nr. 354 und 669 heranzuziehen. Hinzuweisen ist ferner auf die nicht in vorliegendem Repertorium erfassten Bestände der Darlehns-Commission, der Hospitalkommission und der Kommission zur Unterstützung der 1813 und 1814 nach Lübeck geflüchteten vertriebenen Hamburger.

Literatur:
Allgemein:
Jahrbuch für die Hanseatischen Departements, insbes. für das Departement der Elb-Mündungen, hrsg. von A. C. Wedekind, Hamburg 1812.

Peter Burg, Verwaltung in der Modernisierung, Französische und preußische Regionalverwaltung vom Ancien Régime zum Revolutionszeitalter (Westfäl. Institut für Regionalgeschichte, Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster: Forschungen zur Regionalgeschichte 15) Paderborn 1994.

Wolfgang Stein, Französisches Verwaltungsschriftgut in Deutschland. Die Departementalverwaltungen in der Zeit der Französischen Revolution und des Empire (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg. Institut für Archivwissenschaft 24) Marburg 1996.

Helmut Stubbe da Luz, "Franzosenzeit" in Norddeutschland (1803-1814). Napoleons Hanseatische Departements. Bremen 2003.

Wolfgang Hans Stein. Die Akten der Verwaltung des Saardepartements 1798-1813 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 57) Koblenz 1991.

Wolfgang Hans Stein. Die Akten des Wälder-Departements im Landeshauptarchiv Koblenz,1794-1816 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 80) Koblenz 1998.

Wolfgang Hans Stein, Revolutionskalender, Dekadi und Justiz im annektierten Rheinland, 1798-1801, in: Francia 27,2, 2000, S. 139-175.

Wolfgang Hans Stein, L' action administrative de la Révolution et les images. Les en-têtes des aministrations françaises en Rhénanie, 1794-1804, in: Révolutionnaires et Emigrés. Transfer und Migration zwischen Frankreich und Deutschland, hrsg. von Schönpflug und Voss (Beihefte zur Francia 56) Stuttgart 2001, S. 137-150.

Prosper Poullet, Les institutions françaises de 1795 à 1814. Essai sur les origines des institutions belges contemporaines. Bd. 1-2, Paris 1907 (Neudruck: Studia 54, Brüssel, 1994.

Die Französischen Jahre. Ausstellung aus Anlass des Einmarsches der Revolutionstruppen in Köln am 6. Oktober 1794 (Historisches Archiv der Stadt Köln, 6. Oktober - 16. Dezember 1994)

Werner Schubert, Französisches Recht in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Köln und Wien 1977 (die Hanseatischen Departements vor allem auf S. 153-161).

Werner Schubert, Frankreichs Pläne zur Einführung des Code Napoléon in den Hansestädten (1807/1808), in: ZVLGA 57, 1977, S. 138-148.

Werner Schubert, Das französische Recht in Deutschland zu Beginn der Restaurationszeit (1814-1829) in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 94, 1977, S. 129-184, die Hansestädte werden abgehandelt auf S. 144-148

Lübeck:
Karl Markus Joachim Klug, Geschichte Lübecks während der Vereinigung mit dem französischen Kaiserreich 1811-13, Lübeck Abt. 1:1856, Abt. 2: 1857.

Paul Ewald Hasse, Zur Geschichte der Schlacht von Lübeck. Der Kampf am Burgtor und der Herzog von Braunschweig-Oels, in: MVLG, Heft 12, 1905/06, S. 164-177.

Friedrich von Eisenhart, Bericht über die Ereignisse des Jahres 1806, in: ZVLGA 12, 1910/1911, S. 94-105.

Aus vergilbten Pergamenten. Eine Folge von Tagebüchern, Briefen und Berichten aus der Napoleonischen Epoche. Hrsg. von Theodor Rehtwisch. Bd. 12: Die Hansestädte unter dem Kaiserreich Napoleons. Leipzig um 1912.

Wilhelm Bangert, Lübecks Franzosenzeit 1806-1813. Festschrift zur Hundertjahrfeier der Befreiung Lübecks. Lübeck 1913.

Torwald Höjer, Charles de Villers Versuch, "Princeps senatus" in Lübeck zu werden (1806), in: ZVLGA 42, 1962, S. 120-124.

Adolf Wohlwill, Karl von Villers und die Hansestädte, insbesondere während der Hamburger Konferenzen vom Herbst 1809, in: Hansische Geschichtsblätter 1909, S. 483-507.

Olof Ahlers, Lübeck 1812 und 1813. Aus den Aufzeichnungen von Georg Christoph Ludwig Staunau, in: ZVLGA 53, 1973, S. 157-169.

Torwald Höjer, Bernadotte und die Hansestädte, in: Hansische Geschichtsblätter 73, 1955, S.146-157.

Paul Hasse, Die Sendung des Lübecker Rats in das Hauptquartier der verbündeten Monarchen im Frühjahr 1813, in: MLG Heft 11, 1903/04. S. 79-92, 100-108.

Friedrich Voeltzer, Lübecks Wirtschaftslage unter dem Druck der Kontinentalsperre (Veröffentlichungen zur Geschichte der Freien und Hansestadt Lübeck 5,2) Lübeck 1925.

Lutz Voigtländer. Das Tagebuch des Johann Heinrich Lang aus Lübeck und die Feldzüge der Hanseaten in den Jahren 1813-1815 (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Reihe B, Band 4) Lübeck 1980.

Helmut Stubbe da Luz "Ein zweites Tyros im Norden". Charles de Villers' Zukunftsvision für die "Bonne ville de Lübeck" im Dezember 1810, in: ZVLGA 82, 2002, S. 199-226.

Hamburg:
Burghart Schmidt, Hamburg im Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons (1789-1813) (Beiträge zur Geschichte Hamburgs, hrsg. vom Verein für hamburgische Geschichte 55) Teil 1 und 2, Hamburg 1998, mit umfangreicher Literatur.

Hans-Joachim Bohnsack, Hamburgs Weg zum Haushaltsplan. Quellen zur Entwicklung der Finanzwirtschaft der Stadt von den Anfängen bis zum Jahre 1860 (Städteforschung, Reihe C, Quellen, Bd. 6) Köln 1993 passim.

Umfang des Bestands: ca. 36 lfd. m

Zitierweise

Zitiert wird mit dem Namen des Bestands. Ausnahme bilden die Senatsakten; für sie gilt der Zusatz; Senatsakten der französischen Besatzungszeit.

Allgemeine Vorbemerkungen

Es ist auf verschiedene Besonderheiten hinzuweisen. Die im vorliegenden Findbuch zusammengefassten Bestände waren von kriegsbedingter Auslagerung und Rückführung betroffen. Der Bearbeiter hat mit der Verzeichnung im Jahr 1994 begonnen. Damals wurde ein Datenbankprogramm benutzt, das nicht mehr heutigen Standards entspricht. Um nicht gerade neu verzeichnetes Material noch einmal durch ein neues Datenbankprogramm zu bearbeiten, wurden Unzulänglichkeiten der Software in Kauf genommen. Sie ergeben sich vor allem dadurch, dass unterhalb des obersten Sortierkriteriums, der Klassifikation eines Bestandes, nach dem Feld "Datierung Findbuch" sortiert wird. Besonders im Bestand "Zivilstandssachen" der Mairien des Arrondissements Lübeck wurden hierdurch zusammengehörige Akten getrennt. Hier hätte eine zusätzliche Klassifikationsgruppe eingefügt werden müssen, um für die jetzt oft auseinandergerissenen "Beilagen zu Heiratsprotokollen", die in ihrer fortlaufenden Nummerierung innerhalb der neu gebildeten Akteneinheiten beibehalten wurden, auch eine fortlaufende Signatur zu erhalten. Da nach der ersten Vergabe der "endgültigen Archivnummer" (Signatur) die Akten des Bestands verpackt, signiert, im Magazin aufgestellt und der Benutzung zugänglich gemacht worden sind, wurden die notwendigen Umstellungen bei der Bearbeitung des Layouts im Findbuch vorgenommen. Hierdurch hat der Benutzer die logische Abfolge der Inhalte einzelner Akteneinheiten vor Augen. Dies bedeutet aber, dass die Signaturen springen können. Weiterhin wird der Benutzer um Rücksicht gebeten, wenn er eine Rubrik "nachträglich verzeichnete Stücke" findet. Sie resultiert daher, dass aus anderen Rückführungsbeständen ständig Archivalien auftauchen, die einem schon mittels EDV verzeichneten Bestand zugeordnet werden müssen.

Lübeck, August 2004 Ulrich Simon

Anmerkungen:

1 Vgl. Helmut Stubbe da Luz, "Franzosenzeit" in Norddeutschland (1803-1814), Napoleons Hanseatische Departements. Bremen 2003, S. 19. Der Begriff setzte sich infolge des historischen Romans von Fritz Reuter "Ut de Franzosentid" (1859) durch.
2 Findbuch Nr. 21: " Französische Zeit", vgl. dazu weiter unten.
3 Vgl. hierzu: Beständeübersicht des Archivs der Hansestadt Lübeck, hrsg. von Antjekathrin Graßmann (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Reihe B, Bd. 29) Lübeck 1998, S. 35-50.
4 Hans-Bernd Spies, Die hauptamtlichen wissenschaftlichen Beamten des Lübecker Archivs, in: Das Archiv der Hansestadt Lübeck, hrsg. von Antjekathrin Graßmann (Senat der Hansestadt Lübeck, Amt für Kultur, Veröffentlichung 16) Lübeck 1981, S. 10-17, bes. S. 11 f.
5 Vorbemerkungen zum Findbuch 21 ("Französische Zeit")
6 Vgl. hierzu den Jahresbericht für 1918 und 1919 von J. Th. Kretzschmar: Fink trat seinen Dienst in Lübeck am 18. August 1919 an. In dem Bericht heißt es im letzten Punkt unter der Überschrift "Ordnungsarbeiten": "Französisches Archiv - Neuordnung begonnen (AHL, Altregistratur des Archivs I, 4). Den Abschluss der Verzeichnung der "Akten aus der Franzosenzeit" mit 706 Konvoluten und den Beginn der Neuverzeichnung der Senatsakten Interna der Stichworte "Accise" bis "Kämmerei" meldet der Jahresbericht des Staatsarchivs für 1920 und 1921 vom 24. Mai 1922 für das Jahr 1921 (ebd.).
7 Findbuch 11-6 und 7, S. 3.
8 Findbuch 21, S. 111.
9 Vgl. Vorwort des Findbuchs Nr. 21 ("Französische Zeit") vom Okt. 1920 sowie Nachlass G. Fink Nr. 14: "Archiv der Franzosenzeit, Konzept des Archivrepertoriums". Danach befanden sich die Senatsakten A (Okkupation 1806 ff.), L (Befreiung 1813), M (Liquidation des Senats), N (Liquidationskommission) bereits bei den Akten der französischen Behörden. Das bedeutet, diese Senatsakten wurden nicht erst von Fink bei der Neuverzeichnung der Senatsakten Interna ausgeschieden und zu den Akten der "Französischen Zeit" gelegt und verzeichnet, um eine inhaltliche Einheit zu bilden.
10 Die Nachweise finden sich unter den entsprechenden Stichworten Beständeübersicht des Archivs der Hansestadt Lübeck, a. a. O.
11 Kommentierte Übersicht über die Bestände des Staatsarchivs der Freien und Hansestadt Hamburg, hrsg. von Paul Flamme, Peter Gabrielsson und Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg 14) Hamburg 1995, S. 25 f. (Nr. 112-1-3).
12 Im Schreiben vom 1. Juni 1814 aus Hamburg an Syndikus Curtius in Lübeck bemerkt der Lübecker Ratssekretär Dr. Nicolaus Binder: "Auf der ehemaligen Generaldirection der Policey erfuhr ich, dass sämtliche Acten, ohne Ausname, um niemanden zu compromittiren, verbrandt worden seyn". Ein solches Schicksal befürchtete Binder auch für Akten der Gerichte und der Präfektur.
13 Zu Binder vgl. Friedrich Bruns, Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851, in: ZVLGA 29, 1938, S. 91 ff, bes. S. 165. Dr. jur. Nicolaus Binder verzog am 1. Januar 1811 nach Hamburg, bekleidete dort das Bürgermeisteramt und starb dort 1865.
14 Binder an Syndikus Curtius in Lübeck, 1. Juni 1814 (Senatsakte Nr. 216).
15 Vgl. Senatsakten Nr. 216: zwei Inventare "der Papiere, die von der vormaligen Intendanz des Innern und der Finanzen (bzw. Präfektur) herrühren und die Stadt Lübeck, dessen Gebiet und Einwohner betreffen" (16 Stücke), jeweils erstellt am 15. April 1815.
16 Senatsakte Nr. 216, 25. Juli 1816.
17 19. August 1818 (Senatsakte 216).
18 Jahrbuch für die Hanseatischen Departements, insbes. für das Departement der Elbmündungen, hrsg. von A. C. Wedekind, Hamburg 1812, S. 251 f.
19 "Bemerkungen über die Eintheilung des Arrondissements de Lubeck" [1811] (Präfektur 1).
20 Schreiben des Maire von Tripkau an den Unterpräfekten vom 14. Nov. 1811 (Unterpräfektur 318).
21 Christiane Oberländer, Die Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Kreises Herzogtum Lauenburg vom Mittelalter bis zur Ämterreform 1948, in: Lauenburgische Heimat 156, 2000, S.20 ff., bes. S. 47-51 ("Das Herzogtum Lauenburg als Teil des Departements der Elbmündung") (mit Lit.).
22 Oberländer, S. 51.
23 Das mit 10. Okt. 1815 datierte Schreiben der "königlich-Großbritannisch-Hannöverschen Regierung in Ratzeburg, das von "Chr. Hardenberg" unterzeichnet wurde und dem Lübecker Senat am 14. Okt. 1815 vorlag, kündigte den, in der Abschrift allerdings nicht namentlich genannten, Drosten Otto von Gruben an.um "die Auslieferung dieser und vielleicht noch anderer dort befindlicher und hiher gehörige(r) Acten zu bewirken". Otto von Gruben nennt in seinem Schreiben an den Lübecker Senat vom 12. Okt. 1815, das in Lübeck ebenfalls am 14. Okt. vorlag, "Carton 1, Nro. 25, Carton, Nro. 5, 6, 7, Carton 6, Nro. 3, 4, 5, Carton 43, 44, 45" sowie die schon zitierten "Consriptionslisten" (Akten des Senats Nr. 215).
24 Bescheinigungen des "königlich Großbrittannisch-Hannoverschen Postamts" zu Lübeck über Abgang jeweils eines Pakets Akten an den Drosten bzw. die Regierung in Ratzeburg unter den genannten Daten liegen in der Senatsakte 215 vor.
25 "No. 45 ist noch 1829 Jul(ii) vollständig in Lübeck vorgefunden, obgleich die Correspondenz auf die geschehene Auslieferung schließen lässt" (ebd. Nr. 215). - Das am Beginn der Akte liegende "Inventaire des Papiers du Sénat de Lubeck, qui ont été remis au Sous-Préfet" vom 21. Juni 1813 besitzt indessen gar keinen lauenburgischen Bezug. Es scheint sich hierbei um Akten gehandelt haben, die zwischen März und Juni 1813 dem Lübecker Senat bzw. dessen Administrativ-Commission zur Weiterführung der Amtsgeschäfte dienten und nach der neuerlichen Besetzung der Stadt durch die Franzosen wiederum an die Unterpräfektur abgegeben werden mussten; so jedenfalls ist aus dem begleitenden Schreiben von Senator Thomas Günther Wunderlich an Syndikus Dr. Gütschow vom 4. März 1814 zu entnehmen (Senatsakte Nr. 215).
26 Akten des Senats Nr. 214.
27 Hier folgt der Bearbeiter der Empfehlung von Wolfgang Hans Stein, Landeshauptarchiv Koblenz.
28 Enregistrement und Domänen Nr. 192.
29 Vorbemerkungen zum Findbuch 21 des AHL.
30 Repertorium 32 (Gerichte) unter der Bezeichnung "Französische Gerichte 1811-1813".
31 Im Bestand Friedensgerichte sind es vor allem die Akten der Friedensrichter Wunderlich (Nr. 20, 23-25) und Suhl (Nr. 24-29) sowie die Akten mit der Signatur 15, 22, 23, 26,, 30 und 31, die aus den von Ahlers erstmals aufgenommenen Akten gebildet wurden. Bei den Notariaten sind es die Signaturen 33-38.
32 Tribunal Nr. 96.
33 Findbuch 21, B. 1-7.
34 Beständeübersicht des Archivs S. 39 (Bestand 21, 31).
35 Vgl. Beständeübersicht des AHL, Nr. 21-51: "Verwaltung des Militärhospitäler" (S. 47 f.) und Nr. 37-3: "Hospitalkommission 1806-1817" (S. 120 f.) (vgl. Anm. 8).
36 Liquidations- und Verifikationskommission Nr. 56.
37 Stubbe da Luz, S. 247 f.
38 Akten der Deputierten der Marinelieferanten Nr. 1.
39. Liquidations- und Verifikationskommission Nr. 26-54. Fink (Repertorium 21) Nr. 5-9.
40. Stubbe da Luz, S. 213 f.
41 Welche Behörden dort entstanden und wie ihre Aufgabengliederung aussah, ist beispielhaft am Inventar über die Verwaltungsakten des Saardepartements von 1798-1813 abzulesen (Wolfgang Hans Stein (Bearb.), Die Akten des Saardepartements 1798-1813, Inventar der Bestände Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 276 und Landesarchiv Speyer Bestand G 9 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 57), Koblenz 1991). Als eine in Lübeck nicht gebildete Spezialverwaltung ist vor allem die Kontributionsdirektion zu nennen. Domänen- und Forstverwaltungen mit einer übergeordneten Direktion und einzelnen Büros entstanden auch im Departement der Elbmündungen, ebenso die Verwaltung der indirekten Steuern unter dem Namen der Régie bzw. Droits réunis, des Octroi (Eingangszollverwaltung), der Douanenverwaltung u. a. m.
42 Stein, Einleitung S. 1.
43 Die Französischen Jahre. Ausstellung aus Anlass des Einmarsches der Revolutionstruppen in Köln am 6. Oktober 1794 (Historisches Archiv der Stadt Köln, 6. Oktober - 16. Dezember 1994) passim.
44 Stubbe da Luz, S. 113.
45 Unterpräfektur 624; der Vorname ist nicht genannt. Das Lübecker Adressbuch von 1811 nennt vier Personen mit dem Namen Wolters: 1) Christopher, 2) Hinrich Daniel, Brauer, 3) Hinrich Ludwig, Wäger an der Ratswaage, und 4) Johann Christian, Bäcker.
46 Emil Ferdinand Fehling, Lübeckische Ratslinie von den Anfängen der Stadt bis auf die Gegenwart (Veröffentlichungen zur Geschichte der Freien und Hansestadt Lübeck 7,1) Lübeck 1925: Tesdorpf: Nr. 940. Friedrich Bruns, Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851, in: ZVLGA 29, 1938, S. 91 ff., hier S. 116: Gütschow. Die Ernennungen im Bestand Präfektur Nr. 26.
47 Vgl. hierzu Sonja Dünnebeil, Die Lübecker Zirkelgesellschaft. Formen der Selbstdarstellung einer städtischen Oberschicht (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Reihe B, Bd. 27) S. 215, hier versehentlich mit dem Vornamen Friedrich Anton. Ihm gehörte seit 1806 das Haus Königstraße 654 (vor der Katharinenkirche, heute abgerissen), worin sich auch die Diensträume der Mairie befanden (vgl. Mairie Nr. 42).
48 Bedauerlicherweise fehlen in den Bestallungen der französischen Zeit fast durchweg Vornamen der Betreffenden. Das Adressbuch des Jahres 1811 nennt auch den Kaufmann Ludolph Leonhard Meyersieck; das Genealogische Register führt die französischen Amtsfunktionen nicht mit auf.
49 22. April 1777, + 8 Dez. 1812. Köppen war Kaufmann (Genealogisches Register).
50 Wedekind, Abteilung V, Namenverzeichnis, Civilverwaltung, S. 35 ff.
51 Zu Aktuaren am Lübecker Niedergericht waren 1801 Dr. Johann Heinrich Kipp und 1792 Dr. Christian Heinrich Kindler ernannt worden (ASA Interna, Gerichtswesen E 3, 10; Fehling, Ratslinie 953), beide Richter am Tribunal. Kindler kam 1803 in den Rat und wurde 1821 Bürgermeister. Unter den Supplétanten des Tribunals war Dr. Johann Friedrich Hach zunächst Advokat gewesen, bis er 1794 auch als Aktuar am Niedergericht tätig wurde. Seit 1805 im Rat, bekleidete er seit 1820 eine Stelle als Rat am Oberappellationsgericht der vier freien Städte in Lübeck (Antjekathrin Graßmann, in: Biogr. Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck 10, 1994, S. 150 ff.). Suppléant Dr. Gerhard Christian Overbeck trat 1813 in das neu gegründete Lübecker Landgericht als Aktuar ein (ASA Interna, Gerichtswesen E 28,3). Suppléant Bernhard Heinrich Frister, Lizentiat der Rechte, arbeitete zunächst als Notar in Lübeck, bis er 1806 die Stelle eines Ratssekretärs einnahm. Er gehörte seit 1821 dem Rat an und wurde 1833 Bürgermeister (Friedrich Bruns, Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851, in: ZVLGA 29, 1938, S. 91 ff. hier S. 165. Unter den Advokaten des Tribunals war Dr. Georg David Richertz 1774 als Prokurator am Lübecker Obergericht zugelassen worden, kam 1779 in den Rat, wurde 1810 Bürgermeister und starb bereits am 3. Okt. 1811 (Fehling, Ratslinie 947). Von den übrigen Advokaten war Dr. Christian Nikolaus Carstens von 1794-1808 als Lübecker Fiskal tätig gewesen (ASA Interna, Gerichtswesen E 5,12), Adolf Heinrich Voeg im Jahr 1789 und Lizentiat Gotthard Hinrich Meyersieck 1803 zum Niedergerichts-Prokurator angenommen worden (ASA Interna, Gerichtswesen E 11,1 und 11,4). Advokat Dr. Carl August Buchholz wurde 1813 Prokurator am Lübecker Stadtgericht (ASA Interna, Gerichtswesen E 21, 3). Die Advokaten Dr. Hermann
und Lizentiat bzw. Dr. J. C, Theodor Richelmann waren niedergelassene Juristen; letzterer war 1815 nicht mehr in der Stadt ansässig (Adressbücher 1805, 1811 und 1815), Advokat Dr. Carl Steche wurde Prokurator am 1813 eingerichteten Lübecker Stadtgericht (ASA Interna, Gerichtswesen E 21,3), und Advokat Dr. Christian Adolf Overbeck war 1778 als Prokurator an das Lübecker Obergericht gekommen (ASA Interna Gerichtswesen E 17,4), wurde 1800 in den städtischen Rat gewählt und 1814 Bürgermeister. Die Advokaten Dr. Hach und Dr. Frister wurden bereits erwähnt. Die Aufzählung mag hiermit genügen. Weitere Erkenntnisse sollen zukünftiger Forschung vorbehalten sein.

Signatur
Archiv der Hansestadt Lübeck, 02.01

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