Archivale
Urfehde Nr. 30
Regest: Utz Hamer, wohnhaft zu Rewtlingen, bekennt, dass er eine Zeit lang im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Rewtlingen gelegen ist, weil er der Obrigkeit und sonst mehrmals seine Treu (= sein Wort) an Eides Statt gegeben, aber nicht gehalten, auch sich auf viel andere Weise ungebührlich benommen hat, weshalb er an seinem Leib mit Recht zu strafen wäre, wie auch die Herren von Rewtlingen ihm hierum Recht ergehen lassen wollten. Er hat das aber nicht angenommen, sondern um Gnad und Barmherzigkeit gebeten, seine Armut, auch Weib und kleine Kinder vorgehalten (= vor Augen gestellt) und dadurch erlangt, dass sie ihn aus dem Gefängnis ledig gelassen haben. Er hat einen Eid geschworen, wegen des Gefängnisses und des ganzen Handels gegen die Herren von Rewtlingen und jedermann ewiglich Urfehde zu halten, sich nicht zu rächen und sein Leben lang nichts gegen sie zu tun. Würde er seinen Eid nicht halten, so soll er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und verurteilter Mann, den die Herren von Rewtlingen oder andere in ihrem Namen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen. Dagegen soll ihn nichts schützen.
- Reference number
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7105
- Formal description
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Beschreibstoff: Pg.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Johannes Nippenburger genannt Stunder und Bernhart Bersenfeld zu Rewtlingen
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
- Holding
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A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Date of creation
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1519 November 7, Montag nach Allerheiligen
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1519 November 7, Montag nach Allerheiligen