öffentliches Gebäude, Massivbau

ehemaliges Amtsgericht (öffentliches Gebäude, Massivbau); Frankenberg, Geismarer Straße 22

In den Jahren 1902 und 1903 errichtete die Stadt Frankenberg nach Plänen des Kreisbaumeisters Hippenstiel ein neues Amtsgericht an der Geismarer Straße. Der großvolumige Baukörper erhebt sich an städtebaulich hervorgehobener Stelle am abschüssigen Abzweig des Ortenbergs und dominiert die Optik des Straßenraumes. Er wurde als zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit großem übergiebelten Risalit über einem flachen Werksteinsockel errichtet. Die Gebäudeecken des ansonsten verputzten Gebäudes werden durch Eckquaderung betont, die sich auch an den Laibungen der im Erdgeschoss mit Segmentbögen, im Obergeschoss mit flachen Stürzen versehenen Fenstern wiederfindet. Besonders aufwendig wurde der Risalit gestaltet, der nicht nur den sandsteingerahmten Eingang aufnimmt sondern durch ein vierteiliges Fensterband mit Segmentbogenfenstern im Obergeschoss und einem Relief - ein von Eichenlaub flankierter Reichsadler - in der Giebelspitze optisch hervorgehoben wird.

['Geismarer Straße 22'] | Urheber*in: Hippenstiel; Kreisbaumeister / Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Geismarer Straße 22, Frankenberg, Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Ereignis
Herstellung
(wer)
Hippenstiel; Kreisbaumeister [Architekt / Künstler]

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • öffentliches Gebäude, Massivbau

Beteiligte

  • Hippenstiel; Kreisbaumeister [Architekt / Künstler]

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