Urkunde
Ein Kapital von 1.500 Gulden und dafür bis zur Zahlung das Amt Sontra [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] mit allem Zubehör mit fünf Gulden Nutzung vom Hun...
- Archivaliensignatur
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Urk. 14, 13244
- Alt-/Vorsignatur
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Trott, Nr. 3
A I u, von Trott sub dato
- Formalbeschreibung
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Lehnsrevers
- Bemerkungen
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Belehnte/r: Friedrich Trott und sein Bruder Burkhard Hermann Trott, Söhne des verstorbenen Caspar Trott, sowie Rudolf Trott, Sohn des verstorbenen Werner Trott, und Georg und Bodo Trott, Söhne des verstorbenen AdamTrott, und weitere namentlich genannte Personen
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ein Kapital von 1.500 Gulden und dafür bis zur Zahlung das Amt Sontra [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] mit allem Zubehör mit fünf Gulden Nutzung vom Hundert, wie dieses Kapital ehemals die von Boyneburg innehatten, von denen es die verstorbene Mutter des Landgrafen Wilhelm von Hessen eingelöst hatte. Wildbann und sein Zubehör sowie Öffnung, Folge, Landsteuer und Bergwerk werden dem Landgrafen von Hessen vorbehalten. Die Belehnten sollen von dem Lehen jährlich eine Rente von 75 Gulden haben. Was an Gefällen und Nutzung fünf Gulden auf Hundert überschreitet, gehört dem Landgrafen von Hessen. Das Kapital ist ablösbar mit 1.500 Gulden oder einem gleichwertigen Gut.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Trott der Jüngere, Rudolf Trott
- Kontext
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Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe T >> Tr-Tw >> Trott, von >> 1590-1599
- Bestand
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
- Laufzeit
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1593 Juni 11
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1593 Juni 11