Bestand
Amtsgericht Wittmund (Bestand)
Bestandsgeschichte: Rep.
129 Amtsgericht Wittmund
Sprach man schon in der
preußischen Zeit Ostfrieslands nach 1744 von Amtsgerichten, so
meinte man damit bloß die besondere Gerichtsverwaltung durch den
Amtmann im Gegensatz zu der Zivilverwaltung durch Amtmann und
Rentmeister. Getrennt wurden Verwaltung und Justiz erst mit der
hannoverschen Justizreform 1852.
Mit diesem Jahr
müßte strenggenommen die eigentliche Aktenüberlieferung der
Amtsgerichte einsetzen. Aus praktischen Gründen, wenn z. B.
Amtsbücher erhalten sind, beginnt diese jedoch schon im 18. oder
gar 17. Jahrhundert. Geschlossene Amtsbuchserien finden sich in
den Rep. 234 bis 237. Zur Geschichte der Rechtsprechung in der
untersten Instanz sind auch die Abschriften dort geführter
Prozesse wichtig, die in den Akten der oberen Berufungsgremien
überliefert sind (Rep. 101 bis 103).
Der Bestand
enthält neben Hypothekenbuchakten vom Ende des 18. Jahrhunderts
und Notariatsprotokollen als exemplarische Übernahme einen
größeren Teilbestand an Zwangsversteigerungen aus der
NS-Zeit.
Zusatzinformationen:
teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Die
Zuständigkeit des Registergerichts wurde zum 1. August 2005
durch Verordnung vom 20. Mai 2005 (Nds. GV Bl. Nr. 12/2005, S.
182) geändert und auf das Amtsgericht Aurich übertragen. Deshalb
ist bei Recherchen zu Registersachen (Handelsregister,
Genossenschaftsregister, Vereinsregister) immer auch der Bestand
des Amtsgerichts Aurich heranzuziehen (Rep. 121).
- Bestandssignatur
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Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich, NLA AU, Rep. 129
- Kontext
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.1 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.1.5 Justiz
- Bestandslaufzeit
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1622-1988
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
27.01.2023, 15:26 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1622-1988