Archivale

Rechtswidriger Beschluß aufgehoben

Enthält: Bürgermeister [Name maskiert] legt gegen [Name maskiert] [Name maskiert] initiierten Beschluss der [Name maskiert] Bau des Geschäftshauses der Kreissparkasse im neuen Ortszentrum aufzuschieben, bis Klarheit über die gesamte Bebauung der Ortsmitte herrscht, Widerspruch ein, da der Bebauungsplan bereits rechtskräftig ist, was auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt, und die Kreissparkasse bereits die Baugenehmigung des Kreisbauamtes hat. Während die Bauarbeiten bereits begonnen haben, hebt die Gemeindevertretung darauf [Name maskiert] wieder auf, wobei es in der Sitzung zu Unruhen kommt und SPD-Gemeindevertreter Kössendrup aus Protest gegen die Gesprächsführung des stellvertretenden Bürgervorstehers [Name maskiert] [Name maskiert] verlässt. Ebenso geht [Name maskiert] nach der Verlesung eines Briefes des Regierungsdirektors Kujath vom Innenministeriums, in dem die Teilnahme von [Name maskiert] an Abstimmungen über die Ortsmitte erlaub wird, obwohl er Grundeigentümer ist, solange es nicht um sein Grundstück geht. Da auch das "Bürgerhaus" bereits in der Entstehung ist, hat sich der Antrag der CDU über die Raumaufteilung in diesem Gebäude überholt, wobei Gemeindevertreter [Name maskiert] (CDU) bemängelt, dass der Antrag erst jetzt beraten wird.

Archivaliensignatur
V 100 / 36309

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 2. Städte des Kreises >> 2.5 Glinde
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
17. Mai 1967

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Letzte Aktualisierung
26.08.2025, 08:30 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 17. Mai 1967

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