Archivale
Grundstücksakte Caspar - Theyß - Straße 2 Ecke Schinkelstraße 1 Ecke Königsallee 12
Enthält u. A.: Eigentümer Stadtgemeinde Berlin.- Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH Deutsches Reich (Reichsarbeitsdienst).- Einheitswertbogen III.- Einheitswertfeststellung 1935 vom 04.10.1935.- Brief Katasteramt vom 18.10.1937 an Finanzamt/Bewertungsstelle mit der Bitte, um Übersendung der Akten zwecks Wertfortschreibung.- Schätzungsbogen Besitzgruppe A (beginnend mit 1920).- Notiz Verwaltungsamt für Ehemaligen Reichsgrundesitz vom 31.05.1952 an Bezirksamt Wilmersdorf (Amt für Vermessung und Kataster), bezugnehmend auf Besprechung vom 30.05.1952 wird Fragebogen (beiligend) zurückgesandt und mitgeteilt, dass es sich um den Neubau eines Verlagsbetriebes handelt, dessen Grundstückseigentümer der Reichsarbeitsdienst war.- Brief Telegraf Verlagsgesellschaft vom 19.02.1952 an Bezirksamt Wilmersdorf/Bau - Wohn V - 1546, können Fragen erst beantworten, wenn Abmachung mit Eigentümer (Abwicklungsstelle der Wehrmachtgrundstücke) über Neubau getroffen wurden, Verhandlungen beginnen in Kürze.- Brief Baupolizeiamt vom 26.09.1951 an Telegraf - Verlagsgesellschaft wegen Baufreigabebescheid und Durchführungen baulicher Veränderungen.- Brief Bismarkplatz 12 vom 07.06.1952 an Telegraf Verlagsgesellschaft wegen Vernauerung der beiden äußeren Durchfahrten zwecks Schaffung von Abstellräumen.- Brief Fehrbelliner Platz 4 vom 10.06.1954 an Telegraf Verlagsgesellschaft wegen Errichtung eines Fahrradständers.- Brief vom 10.03.1953 an Telegraf Verlagsgesellschaft wegen Aufstellung eines Räucherschranks.- Plan (ohne Datum).- Lageplan vom 19.08.1932.- Brief vom 22.05.1954 an Telegraf Verlagsgesellschaft wegen Durchführung baulicher Veränderungen sowie die Errichtung von rund 3000 qm Grundstücksfläche für Parkplätze.- Brief vom 26.03.1956 an Telegraf Verlagsgesellschaft wegen Herstellung einer Mauerwerksöffnung (Paket - Rutsche).- Errichtung Pförtnerloge, sowie Fortbestand der drei Werkstatträume im Keller, befristet bis 31.03.1961.- Brief Bezirksamt Wilmersdorf vom 30.06.1931 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses mit der Bitte, um Stundung des Teilbetrags der Grundvermögenssteuer für Kleinkinderspielplatz.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 11.09.1931 an Bezirksamt Wilmersdorf, Besichtigung ergab, dass Kleinkinderspielplatz noch nicht begonnen wurde, weswegen Bitte um Freistellung/Stundung dafür hinfällig geworden ist.- Brief Bezirksamt Wilmersdorf Vom 26.06.1932 und 30.06.1932 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses mit dem Hinweis, dass Grundstück unentgeltlich für gemeinnützige Zwecke verwendet wird (Gymnasium, Verein Kinderheim, Kindergarten ev. Kirchengemeinde, Kyffhäuser - Jugendgruppe), darum Bitte um Steuervergünstigungen.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 01.06.1932 an Bezirksamt Wilmersdorf, dass keine Bedenken bestehen für eine Freistellung, dass Grenzen des Spielplatzes nicht festliegen, da es dafür.- Unterlagen des Katasteramtes braucht.- Notiz Bezirksamt Wilmersdorf Vom 27.08.1932 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses, Zusendung des Lageplans mit der Bitte, um endgültige Entscheidung.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 03.12.1932 an Bezirksamt Wilmersdorf, Grundvermögenssteuer wurde herabgesetzt, Kinderspielplatz wurde zu hoch geschätzt (statt 5000qm nur 4200 qm).- Brief Bezirksbürgermeister Wilmersorf vom 02.05.1935 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses, Benachrichtigung über Verkauf an Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH, Abschrift Verhandlung über Kauf (mit Kaufvertrag).- Brief Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses vom 07.06.1935 wegen Antrag auf Steuerstundung ab 01.04.1935 wegen Befreiung des Grundbesitzes der NSDAP.- Brief Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH vom 01.07.1935 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses. Gebäude steht freiwilligen Arbeitsdienst unentgeltlich ohne Mietvertag zur Verfügung. Bitte um Frist, sollte Mietvertrag nötig sein.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 26.06.1935 an Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH mit Bitte um Mietvertrag und Mitteilung über den Zweck der Besitzung des freiwilligen Arbeitsdienstes.- Brief Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH vom 21.08.1935 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses wegen Antrag vom 07.06.1935 da Stundungsfrist bald abläuft.- Brief Stadtsteuerkasse 9 F vom 07.04 1936 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses darüber, dass für das Rechnungsjahr 1935 Steuerbeträge im Rest stehen, mit Bitte um Mitteilung, ob Freistellung der Grundstücksabgaben erfolgt, oder Einziehung des Rückstandes ausgesetzt werden soll.- Brief Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH vom 22.08.1936 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses. mit Bitte um Aussetzung des Antrags bis auf Weiteres.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 31.08.1936 an Steuerkasse 9 F, Aussetzung des Antrags.- Mitteilung zur Grundstücksveräußerung vom 10.08.1937 (Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH an Deutsches Reich – Reichsarbeitsdienst).- Brief Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH vom 04.09.1937 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses Antragstellung auf Ermäßigung der Grundsteuer, der Hauszinssteuer und des Gemeindezuschlags für die Zeit von 01.04.1937 - 31.03.1938 wegen Billigervermietung.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 06.09. 1937 an Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH mit Bitte um Zusendung des Mietvertrages.- Brief Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH vom 30.09.1937 an Katasteramt wegen Zusendung einer Bestätigung der Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes über gezahlte Miete von 01.01.1936 bis 31.06.1937. Wegen schwebender Verhandlungen über Verkauf des Grundstücks, Bitte um Stundung ab 01.09.1937.- Brief Reichararbeitsführer vom 04.10.1937 an Katasteramt mit Bitte um Niederschlagung der Steuern, und Steuern an ihn zurückzuerstatten.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 09.11.1937 an Reichsarbeitsminister. Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn Grundbuchamt Eintrag über Besitzerwechsel vorliegt, Stundung ab 01.12.1937.- Brief Reichsarbeitsführer vom 30.11.1937 an Katasteramt wegen Zusendung Abschrift Kaufvertrag.- Brief Reichsarbeitsführer vom 30.11.1937 an Katasteramt wegen zinsloser Stundung bis zur entgültigen Regelung, da Steuerkasse 9 F Grundvermögenssteuer und Gemeindezuschlag für Oktober/November 2937 anfordert.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 03.12.1937 an Reichsarbeitsführer, Befreiung ab dem Monat, der auf den Monat nach der Grundbucheintragung folgt.- Brief Steuerkasse 9 F vom 25.01.1938 an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses. Stundung bis 20.01.1938, Zahlung nicht erfolgt. Bitte um Mitteilung, ob Rückstand einbezogen werden soll.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 04.02.1938 an Steuerkasse 9, ab 01.01.1938 wird Grundstück von Steuern fast vollständig befreit. Für rückständige Zeit wird Reicharbeitsminister Befreiung beantragen, bis dahin Stundung.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 14.01.1938 an Steuerkasse 9 F mit Bitte um Feststellung, ob Angaben des Reichsarbeitsdienstes stimmen, und mit einer Ausnahme alle Räume dienstlich genutzt werden, und wie hoch der Friedensmietwert der Wohnung ist.- Überprüfung der Angaben des Reichsarbeitsministers vom 08. - 10.02.1938 von Steuerkasse 9 F.- Brief Vorsitzender des Grundsteuerausschusses vom 22.02.1938 an den Vorsitzenden des Grundsteuerberufungsauschusses mit Bericht.- Brief Reichsarbeitsführer vom 01.03.1940 an Katasteramt. Zusendung der Abschrift eines Schreibens, wonach arbeitsfront eine vorläufige Miete von 8.333,33 RM zahlt.- Abschrift Deutsche Arbeitsfront vom 15.01.1936 Monatsmiete ist 8.333,33 RM .- Brief Reichsarbeitsführer vom 06.02.1936 an Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH, Zahlung für Januar und Februar‘1936 an Miete auf ihr Konto.- Abschrift Amtsgericht Charlottenburg vom 27. 12.1937. Eintrag neuer Eigentümer.- Brief Finanzminister vom 28.08.1938 an Reichsarbeitsführer. Die vor der Zeit gezahlten Steuerbeträge aus Billigkeitsgründen zu erstatten, ist nicht zu genehmigen.- Laufzettel von 1938.- Katasteramt/dem Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses vom 09.03.1938 an den Vorsitzenden des Grundsteuerberufungsausschusses. Nach dem Schreiben des Reichsarbeitsführers vom 01.03.1938 wurde bis zur entgültigen Übernahme des Grundstücks ein Mietvertrag nicht abgeschlossen.- Lageplan April 1951.
- Reference number
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A Rep. 113 Nr. 9742
- Former reference number
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Registratursignatur: A Rep. 113 Nr. 130/35
- Context
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A Rep. 113 Katasteramt Wilmersdorf >> 03. Führung der Liegenschaftsdokumentation >> 03.07. Grundstücksakten
- Holding
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A Rep. 113 Katasteramt Wilmersdorf
- Date of creation
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1923 - 1956
- Other object pages
- Rights
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- Last update
-
22.08.2025, 11:59 AM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1923 - 1956