Jakob Sichler von Pfuhl [Stadt Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Bürger und Ratsherr Heinrich Neithardt eine Selde in Pfuhl zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, diese in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 1 Pfund 10 Schilling Heller Ulmer Währung, 6 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Besitzerwechseln stehen Heinrich Neithardt von dem Abziehenden 6 Schilling Heller als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Dem Beliehenen und seinen Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht an der Selde zu verkaufen oder zu verpfänden.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 3068
- Alt-/Vorsignatur
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1751
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Jakob Sichler von Pfuhl
Siegler: Die Ulmer Richter und Ratsherren Weiprecht Ehinger (1) und Klaus Gregg (2) auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: 6 (17. Jh.); No. 37 ad 32 (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1 stark beschädigt, 2 Fragment
Rückvermerke: Inhaltsangabe (16. Jh.); Hanß Bitterolf (16. Jh.); Hanß Mannes (16. Jh.); Hanß Österle (17. Jh.)
Datum: Der geben ist vff dornstag nach dem sontag Reminiscere in den Vasten, 1510.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1510 Februar 28.