Kapitel

Vierzehentes Kapitel. Von dem ordentlichen Beweise durch Zeugen

Vierzehentes Kapitel. Von dem ordentlichen Beweise durch Zeugen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Allgemeine Gerichtsordnung für Böheim, Mähren, Schlesien, Oesterreich ob, und unter der Ennß, Steyermarkt, Kärnten Krain, Görz, Gradiska, Triest, und die Vorlanden

Erschienen
1781

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:10 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1781

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