Sachakte

Ausschreiben: Sämtliche Stadt- und Landgerichte von Oberhessen haben eine genaue Aufstellung anzufertigen, ob sich das Einkommen der Landgerichtsdiener durch die Überweisung der Forst- und Polizeigerichtsbarkeit an die Gerichte bedeutend erhöht hat, und ob ein Teil der Gebühren herabzusetzen wäre (eine Gebühren-Aufstellung vom 9. Juli 1833 anbei sowie eine Erläuterung vom 15. Juli 1833)

Archivaliensignatur
E 3 A, 80/45

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.4 Gerichtskosten, Depositen- und Sukkumbenzgelder, Kautionen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1833 Juni 26

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1833 Juni 26

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