Sachakte
Ausschreiben: Sämtliche Stadt- und Landgerichte von Oberhessen haben eine genaue Aufstellung anzufertigen, ob sich das Einkommen der Landgerichtsdiener durch die Überweisung der Forst- und Polizeigerichtsbarkeit an die Gerichte bedeutend erhöht hat, und ob ein Teil der Gebühren herabzusetzen wäre (eine Gebühren-Aufstellung vom 9. Juli 1833 anbei sowie eine Erläuterung vom 15. Juli 1833)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 80/45
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.4 Gerichtskosten, Depositen- und Sukkumbenzgelder, Kautionen
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1833 Juni 26
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1833 Juni 26