Akte

Supplicationis Auseinandersetzung um Räumung des Hauses

Kläger: (2) David August Lindau, früherer Akzisebedienter zu Wismar

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A)

Fallbeschreibung: Bekl. sind durch Tribunalsurteil vom 13.10.1752 angewiesen worden, dem Kl. seinen ausstehenden Lohn zu zahlen, danach sollte dieser sein früheres Diensthaus räumen. Der Rat hat das Haus aber geräumt, bevor der Lohn gezahlt worden ist. Kl. bittet das Tribunal, den Rat anzuweisen, ihm seinen ausstehenden Lohn zu zahlen und seine Möbel bis dahin sicher unterzustellen. Das Tribunal weist den Rat am selben Tag an, die Sachen Lindaus umgehend und bei Strafandrohung von 50 Rtlr wieder in das Haus zu bringen und das weitere Vorgehen dem Fiskal des Tribunals zu überlassen. Am 23.10. berichtet der Rat über die geschehene Auszahlung des Lohnes, stellt die Sache als Mißverständnis dar und bittet darum, die Räumung des Hauses zu veranlassen. Das Tribunal erläßt eine entsprechende Anweisung am 25.10.1752.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1752

Prozessbeilagen: (7) Quittung Lindaus über empfangenes Geld vom 23.10.1752; Beglaubigung der Quittung durch Akzisebuchhalter Anton Rode vom 23.10.1752

Reference number
(1) 1987
Former reference number
Wismar L 103 (W L 3 n. 103)

Context
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
Holding
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Date of creation
21.10.1752-25.10.1752

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29.10.2025, 11:28 AM CET

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Object type

  • Akten

Time of origin

  • 21.10.1752-25.10.1752

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