Akte
Supplicationis Auseinandersetzung um Räumung des Hauses
Kläger: (2) David August Lindau, früherer Akzisebedienter zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A)
Fallbeschreibung: Bekl. sind durch Tribunalsurteil vom 13.10.1752 angewiesen worden, dem Kl. seinen ausstehenden Lohn zu zahlen, danach sollte dieser sein früheres Diensthaus räumen. Der Rat hat das Haus aber geräumt, bevor der Lohn gezahlt worden ist. Kl. bittet das Tribunal, den Rat anzuweisen, ihm seinen ausstehenden Lohn zu zahlen und seine Möbel bis dahin sicher unterzustellen. Das Tribunal weist den Rat am selben Tag an, die Sachen Lindaus umgehend und bei Strafandrohung von 50 Rtlr wieder in das Haus zu bringen und das weitere Vorgehen dem Fiskal des Tribunals zu überlassen. Am 23.10. berichtet der Rat über die geschehene Auszahlung des Lohnes, stellt die Sache als Mißverständnis dar und bittet darum, die Räumung des Hauses zu veranlassen. Das Tribunal erläßt eine entsprechende Anweisung am 25.10.1752.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752
Prozessbeilagen: (7) Quittung Lindaus über empfangenes Geld vom 23.10.1752; Beglaubigung der Quittung durch Akzisebuchhalter Anton Rode vom 23.10.1752
- Reference number
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(1) 1987
- Former reference number
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Wismar L 103 (W L 3 n. 103)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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21.10.1752-25.10.1752
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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29.10.2025, 11:28 AM CET
Data provider
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Object type
- Akten
Time of origin
- 21.10.1752-25.10.1752