Urkunden

Peter Gebhart von Hasenweiler bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete Hagny und ihren Kindern das Gut zum Gattenhof verliehen hat, das vorher Jos Rümelin innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut in Hubers Weise persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. Jährlich zu St. Martin müssen sie an Zins und Hubgeld entrichten, was sich aus dem klösterlichen Rodel ergibt. Wenn sie gegen die Leihebedingungen verstoßen, verlieren sie das Gut, ebenso wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam werden. Beim Heimfall müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen, Anspruch auf Aufwendungsersatz haben sie dann nicht.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 474
Alt-/Vorsignatur
fasc. 042 n. 02
Maße
18,8 x 30,3 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Peter Gebhart von Hasenweiler

Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten

Siegler: Hans Fridower, Reichsunterlandvogt in Schwaben

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 1 S.

Kontext
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III

Indexbegriff Person
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Fridower, Hans; Unterlandvogt
Gebhart, Grete
Gebhart, Peter
Hagny, Grete
Rümelin, Jos
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Indexbegriff Ort
Gattenhof : Hasenweiler, Horgenzell RV
Hasenweiler : Horgenzell RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt

Laufzeit
1462 Juni 8 (am zinstag vor sant Vits tag)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:51 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1462 Juni 8 (am zinstag vor sant Vits tag)

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