Urkunden
Die Grafen Ulrich und Ludwig, letzterer zugleich im Namen seines Bruders Eberhard von Württemberg schließen ein Bündnis auf 20 Jahre, wonach sie sich in Fällen der Gefahr nach Erkenntnis eines aus beiderseitigen Räten bestehenden Schiedsgerichts, zum "täglichen Kriege" mit 25 gewappneten Reitern, darunter mindestens 2 Edelleuten untersützen, alda Steitigkeiten einem Schiedsgericht unterbreiten, den Kläger dem Beklagten an sein Gericht achfahren# lassen und überhaupt gegenseitig ihr Bestes schaffen soll; dabei nahmen sie Kaiser Friedrich, König Ladislaus von Böhmen und Ungarn, die Häuser Bergen und Österreich, Herzog Philipp von Burgund und den Burgfrieden zu Sulz von den Bestimmungen wegen etwaiger Feinschaft aus
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {G 21 Bü 1 = A 602 Nr 166 a}
- Further information
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Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: Graf Ulrich und Ludwig
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: aufgedrückt
- title of record
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Unterlagen zu Graf Ulrich V. der Vielgeliebte
- Context
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Graf Ulrich V. der Vielgeliebte (1413-1480) >> Unterlagen >> Unterlagen zu Graf Ulrich V. der Vielgeliebte
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {G 21} Graf Ulrich V. der Vielgeliebte (1413-1480)
Indexentry place
Stuttgart S
Sulz am Neckar RW; Burgfriede von
Sulz am Neckar RW; Burgfriede von
Date of creation
1454 April 26 (Freitag nach Georgii)
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:49 PM CET
Urkunden
1454 April 26 (Freitag nach Georgii)
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Die Grafen Ulrich und Ludwig, letzterer zugleich im Namen seines Bruders Eberhard von Württemberg schließen ein Bündnis auf 20 Jahre, wonach sie sich in Fällen der Gefahr nach Erkenntnis eines aus beiderseitigen Räten bestehenden Schiedsgerichts, zum "täglichen Kriege" mit 25 gewappneten Reitern, darunter mindestens 2 Edelleuten untersützen, alda Steitigkeiten einem Schiedsgericht unterbreiten, den Kläger dem Beklagten an sein Gericht achfahren# lassen und überhaupt gegenseitig ihr Bestes schaffen soll; dabei nahmen sie Kaiser Friedrich, König Ladislaus von Böhmen und Ungarn, die Häuser Bergen und Österreich, Herzog Philipp von Burgund und den Burgfrieden zu Sulz von den Bestimmungen wegen etwaiger Feinschaft aus
