Urkunde
Zeyr Weissinger von Weilheim, flüchtig zu Kirchheim gef., weil er unter Bruch einer älteren Urfehde wiederum gezecht und in betrunkenem Zustand ungeziemende Reden geführt hatte, auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder unverzüglich mit Frau und Kindern außer Landes über den Rhein zu gehen und - bei Verlust des Lebens - nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit zurückzukehren, wählt das zweite, verspricht, dem genannten Befehl Folge zu leisten und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2368
- Alt-/Vorsignatur
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Z.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Pergament stockfleckig
Siegler: der ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
Anmerkungen: siehe auch U. Nr. 2367
- Kontext
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Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Weissinger, Zeyr
- Indexbegriff Ort
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Weilheim an der Teck ES
- Laufzeit
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1533 August 26 (Di nach Batholomeus Ap.)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:28 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1533 August 26 (Di nach Batholomeus Ap.)