Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]
- Weitere Titel
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Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens
Ablehnung fränkischen
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/4 J.publ.e. 134 b#Beibd.32
- VD17
-
VD17 12:124988V
- Umfang
-
40 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Datumsangabe am Ende des Textes
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Heydelberg
- (wann)
-
1657
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10902558-7
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:34 MESZ
Datenpartner
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Entstanden
- 1657
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Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayrischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen deß Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [Geben Heydelberg den 27. Iunii Anno 1657.]
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Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts, [et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben vnd Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ: vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame der Pfaltzgraffschafft bey Rhein anhängig, durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bey der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey ; [... Geben Heydelberg den 27. Junii Anno 1657]
Ableihnung Deß ohnlängst von ChurBayerischer Seiten in Druck außgesprengten Gegenberichts,[et]c. Betreffend die Vicariats-Gerechtigkeit in Landen des Rheins, Schwaben und Fränckischen Rechtens : Worinnen nachmahl gründ- vnd klärlich dargethan wird, daß solche Vicariats-Gerechtsame ... durch den Münster. vnd Oßnabr. Friedenschluß nicht auff ChurBayern transferirt, sondern bei der restituirten Pfaltzgraffschafft bey Rhein geblieben sey.