Bestand
Bundesministerium der Verteidigung.- Generalinspekteur und Führungsstab der Streitkräfte (Bestand)
Geschichte des
Bestandsbildners: Bezeichnung:
Mitte
1955 - 11.1955 Abteilung II Militärische Abteilung -
Unterabteilung 3 Streitkräfte
11.1955
- 31.05.1957 Abteilung IV Streitkräfte
01.06.1957 - 31.07.1965 Führungsstab der Bundeswehr (Fü
B)
01.08.1965 - 31.03.1967
Hauptabteilung I (Militärische Angelegenheiten) - Abteilung
Streitkräfte (Abt S)
seit 01.04.1967
Führungsstab der Streitkräfte (Fü S)
Vorläufer:
Amt Blank Abteilung II
Militärische Abteilung
Aufgaben und
Organisation:
Der Generalinspekteur
der Bundeswehr ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr. Er
ist militärischer Berater des Bundesministers für
Verteidigung (bis 30.12.1961) / der Verteidigung (seit
30.12.1961) und der Bundesregierung.
Er ist dem Minister für die Entwicklung und Realisierung
der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung
verantwortlich. Er ist Gesamtverantwortlicher für die
Bundeswehrplanung im BMVg und militärischer Berater des
Ministeriums und der Bundesregierung.(Vgl. "Blankeneser
Erlass" vom 21. März 1970). In diesem Zusammenhang hat er
Weisungsrecht gegenüber den Inspekteuren von Heer, Luftwaffe,
Marine, Sanitätsdienst der Bundeswehr und der
Streitkräftebasis. Im Rahmen seiner Aufgaben ist er
weisungsbefugt gegenüber den Inspekteuren, jedoch nicht
befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlich
Vorgesetzten.
Er ist Vorsitzender des
Militärischen Führungsrates, des Rüstungsrates und des
Einsatzrates der Bundeswehr.
Militärischer Führungsrat (MFR)
Beratungsgremium der höchsten militärischen FÜhrer zur
kollegialen Behandlung der streitkräftegemeinsamen
Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und
Beratungsgremium zur Unterrichtung der Leitung des BMVg. Der
Militärische Führungsrat kann allgemein als Führungsgremium
der deutschen Streitkräfte auf ministerieller Ebene
gelten.
Der MFR hatte und hat keine
Befehlsgewalt. Mitglieder des MFR waren zunächst (nach der
Umgliederung in Führungsstäbe) der Generalinspekteur der
Bundeswehr, die Inspekteure der Teilstreitkräfte und der
Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der
Bundeswehr. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs nimmt
ebenfalls an den Sitzungen teil, seit 1973 als Mitglied des
MFR.
Der MFR besteht 2005 aus dem
Generalinspekteur der Bundeswehr, dem Stellvertreter des
Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der SKB, den
Inspekteuren der Teilstreitkräfte und des Sanitäts- und
Gesundheitswesens der Bundeswehr, dem Inspekteur der
Streitkräftebasis.
Rüstungsrat
Das Beratungsgremium richtet seit 2000 die
Material und Ausrüstungsplanung der Bundeswehr an ihren
notwendigen Fähigkeiten aus. Es steuert bereichsübergreifend
die Ausrüstungsplanung der Bundeswehr und bereitet
Rüstungsentscheidungen vor. Die Vorschläge der
Teilstreitkräfte und die verfügbaren Ressourcen bilden dabei
eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsfindung. Ziel
der Erörterungen im Rüstungsrat ist eine gemeinsame
Willensbildung als Basis für Entscheidungen des
Generalinspekteurs bzw. für Empfehlungen des
Generalinspekteurs bei bedeutenden Einzelprojekten an die
Leitung des BMVg.
Dem Rüstungsrat
gehören der Generalinspekteur, der Hauptabteilungsleiter
Rüstung, die Inspekteure der Teilstreitkräfte, des
Sanitätsdienstes und der Streitkräftebasis, die
Abteilungsleiter Wehrverwaltung, Infrastruktur und
Umweltschutz sowie Haushalt, der Direktor Informationstechnik
und der Chefcontoller.
Einsatzrat
Seit Oktober 2002
unterstützt er den Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt
bei der Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der
Bundeswehr. Er bereitet für die Leitung des BMVg
Entscheidungen von grundsätzlicher und wesentlicher Art für
die Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der
Bundeswehr im Frieden vor. Er führt Abstimmungen über die
hierfür erforderlichen Maßnahmen des Ministeriums sowie der
militärischen und zivilen Organisationsbereiche durch und
erstellt Grundlagen für die im Ministerium zu treffenden
Entscheidungen. Die Arbeit des Einsatzrates wird durch den
bereits existierenden Koordinierungsstab Einsatzaufgaben
(KSEA) unterstützt, der sich mit nachrangigen Fragen der
Einsatzplanung und -durchführung befasst. Der nun erfolgte
Schritt unterstellt dem Generalinspekteur somit erstmals eine
nachgeordnete Kommandobehörde der Streitkräfte.
Dem Generalinspekteur wird der Befehlshaber
des Einsatzführungskommandos (EinsFüKdo) für den Einsatz -
nicht truppendienstlich - unterstellt. Mitglieder des
Einsatzrates sind der Generalinspekteur, Der
Hauptabteilungsleiter Rüstung,der Stellvertreter des
Generalinspekteurs, der Stellvertreter des Generalinspekteurs
und Inspekteur der SKB (in seiner Funktion als Inspekteur der
SKB), die Inspekteure der Teilstreitkräfte und des
Sanitätsdienstes, die Abteilungsleiter der zivilen
Abteilungen im BMVg und der Direktor Informationstechnik. Der
Leiter des Planungsstabes und der Chef des Stabes Fü S sind
zur Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums berechtigt.
Der Führungsstab der Streitkräfte (Fü S) ist
der Arbeitsstab des Generalinspekteurs. Auch den Fü S
charakterisiert die allen Führungstäben gemeinsame
Doppelfunktion von Ministerialabteilung einerseits und
Führungsinstrument des Generalinspekteurs andererseits. Er
entwickelt die Gesamtplanung der militärischen Verteidigung,
konzipiert die Grundlagen der Militärpolitik, steuert die
Einsatzplanung und Einsatzführung der Bundeswehr und
erarbeitet die Grundsätze für Führung, Erziehung und
Ausbildung der Soldaten. Außerdem nimmt er
teilstreitkräfteübergreifende Aufgaben v.a. auf den Gebieten
des Personalwesens, der Rüstung und der Logistik wahr.
Im NATO-Bündnis- bzw. Verteidigungsfall geht
die operative Führung des Feldheeres und der entsprechenden
Verbände der Luftwaffe und Marine an die zuständigen
NATO-Stäbe über. Die Einschränkungen der nationalen Befehls-
und Kommandogewalt gelten nicht für die Truppen, die der NATO
nicht assigniert sind. Außerdem bedeuten die NATO-Befugnisse
keine endgültige Abtretung nationaler Rechte, sondern es
handelt sich um eine vorübergehende Übertragung von
Hoheitsbefugnissen gemäß Art. 24 Abs. 1 GG, die die
Militärhoheit der Bundesrepublik über ihre Streitkräfte
grundsätzlich bestehen lässt.
Bereits
in der Planungs- und Aufbauphase der Bundeswehr nahm der
Gesamtstreitkräftegedanke breiten Raum ein und wurde zum
leitenden Prinzip. Von Anfang an sollte die Gefahr des
"Teilstreitkräfteegoismus" gebannt werden.
So bestand bereits im "Amt Blank" ab 1952 eine die
Gesamtstreitkräfte umfassende "Militärische Abteilung"
(Abteilung II), die generell für alle militärischen
Planungsaufgaben zuständig war:
Abteilung II Militärische Abteilung
- Unterabteilung 1 Personalwesen
- Unterabteilung 2 Allgemeine Verteidigungsfragen
- Unterabteilung 3 Streitkräfte
- Unterabteilung 4 Logistik
- Unterabteilung 5 Heer
- Unterabteilung 6 Luftwaffe
-
Unterabteilung 7 Marine
Diese
Gliederung fand sich auch in der Anfangszeit des
Bundesministeriums für Verteidigung nach dessen Errichtung
(07.06.1955) ab Ende 1955 wieder (Stand 20.09.1955):
Abteilung II Militärische Abteilung
- Unterabteilung 2 Allgemeine
Verteidigungsfragen
- Unterabteilung 3
Streitkräfte
- Unterabteilung 5
Heer
- Unterabteliung 6
Luftwaffe
- Unterabteilung 7
Marine
Eine Änderung der
Organisationsstruktur erfolgte mit der Ministerweisung vom
14. November 1955. Durch sie traten neben die (neue)
Abteilung IV Streitkräfte (ehem. Unterabteilung 3) die
ehemaligen Unterabteilungen Heer, Luftwaffe und Marine als
selbständige Abteilungen V, VI und VII. Sämtliche Abteilungen
standen nebeneinander; eine Überordnung der Abteilung IV
Streitkräfte erfolgte nicht.
Die
Abteilung IV Streitkräfte gliederte sich 1955 wie
folgt:
Unterabteilung IV A
Führung
Unterabteilung IV B Innere
Führung
Unterabteilung IV C
Ausland/Inland
Unterabteilung IV D
Organisation, Ausbildung
Unterabteilung IV E Logistik
Unterabteilung IV F Fernmeldewesen
Unterabteilung IV G Militärisches Territorialwesen
Unterabteilung IV H Gesundheitswesen
Unterabteilung IV J Sicherheit (ab
16.01.1956)
Diese zeitweise Gliederung
in neun Unterabteilungen veränderte sich durch mehrere
Ausgliederungen: Nach der Verselbständigung der "Inspektion
des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr", der
Ausgliederung der Territorialverteidigung im "Amt für
Territoriale Verteidigung" und der Errichtung einer Anzahl
von nachgeordneten "Zentralen Militärischen Dienststellen der
Bundeswehr", die die Abteilung IV Streitkräfte von
Exekutivaufgaben entlasteten, gewann die Abteilung IV
Streitkräfte ihre bis heute gültige Grundgestalt. Zu der
klassischen Aufteilung in die Führungsgrundgebiete
Personal/Innere Führung, Nachrichtenwesen,
Führung/Ausbildung, Organisation, Logistik und
Fernmeldewesen/Elektronik kam ab 1970 der Arbeitsbereich
Führung und Militärpolitik hinzu.
Im
Zuge der Errichtung der Führungsstäbe ging aus der Abteilung
IV Streitkräfte der "Führungsstab Bundeswehr" (Fü B) mit
Wirkung vom 01. Juni 1957 hervor (Minstererlass vom
20.05.1957: "Umgliederung der militärischen Abteilungen des
Minsteriums"). Der Leiter des neugeschaffenen Fü B führte die
Bezeichnung "Generalinspekteur der Bundeswehr".
Die "Unterabteilungen" im Fü B blieben mit
dieser Bezeichnung bis zum 31.03.1971 bestehen; ab dem
01.04.1971 tragen sie die Bezeichnungen
"Stabsabteilungen".
Mehrere Aus- und
Umgliederungen führten zu den bis heute (2005) beibehaltenen
Sachgebieten und Zuständigkeiten.
So
verschwanden die Unterabteilungen G und H; die
Unterabteilungen A, B und C wurden umgegliedert.
Eine Vielzahl der Kompetenzen der
Unterabteilung C wurden auf andere Unterabteilungen
verteilt:
Der Unterabteilung A wurden
vor allem die militärpolitischen und NATO-Kompetenzen. Der
neugeschaffenen Stabsabteilung VII wurde der Bereich Inland
übertragen. Die Unterabteilung J erhielt den Bereich
Dokumentation und Attachéwesen und deckte als neue
Stabsabteilung II das Führungsgebiet Nachrichten ab.
Schließlich deckte die Unterabteilung C ab
1958 als neue Stabsabteilung III das Führungsgrundgebiet
Führung, Ausbildung und Organisation ab.
Die Unterabteilung B ging in die neugeschaffene
Stabsabteilung I über.
Nach der
Neustrukturierung in Führungsstäbe entstand im wesentlichen
folgende Organisationsstruktur für den Fü B (Stand
10.01.1958):
Generalinspekteur der
Bundeswehr (GenInsp BW)
Chef des
Stabes im Fü B
Unterabteilung I
Personal, Innere Führung
Unterabteilung II Ausland, Militärische Sicherheit
Unterabteilung III Führung, Ausbildung
Unterabteilung IV Organisation
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen
Unterabteilung VII Allgemeine militärische Fragen
Weitere Entwicklungsschritte der
Organisation des Fü B bzw. Fü S waren:
Stand 15.09.1959:
GenInsp
BW
Chef des Stabes Fü B
Unterabteilung I Personal, Innere
Führung
Unterabteilung II
Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung, Ausbildung
Unterabteilung IV Organisation
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen, Elektronik
Unterabteilung VII Allgemeine militärische
Fragen
Stand 01.08.1960:
GenInsp BW
Chef des
Stabes Fü B
Unterabteilung I Personal,
Innere Führung
Unterabteilung II
Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Ausbildung,
Wehraufklärung
Stand 01.04.1962:
GenInsp BW
Chef des
Stabes Fü B
Unterabteilung I Personal,
Innere Führung
Unterabteilung II
Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation
Unterabteilung V Logistik
Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Ausbildung,
psychologische Kampfführung und Wehraufklärung
Mit Wirkung vom 10. Februar 1964 wurde das
Amt des Stellvertretenden Generalinspekteurs
geschaffen.
Stand 08.10.1964:
GenInsp BW
Stellvertretender Generalinspekteur (ab 10. Februar
1964)
Chef des Stabes Fü B
Unterabteilung I Innere Führung,
Personal
Unterabteilung II
Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung,
Infrastruktur
Unterabteilung V
Logistik
Unterabteilung VI
Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen
Unterabteilung VIII Planung
Mit Wirkung zum 01. August 1965 wurden im
Bundesministerium für Verteidigung drei Hauptabteilungen
errichtet. Der Fü B wurde, wie die Teilstreitkräfte und die
Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens (InSan), als
"Abteilung Streitkräfte" (Abt S) der Hauptabteilung I -
Militärische Angelegenheiten eingegliedert (Ministererlass
vom 29.07.1965). Die Leitung der Hauptabteilung I und der Abt
S lagen gemeinsam in der Hand der GenInsp BW. Die Abt S ist
sein Arbeitsstab.
Stand 01. August
1965:
(Hauptabteilung I - Militärische
Angelegenheiten)
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp
Abteilung Streitkräfte (Abt S) ( Leitung wird vom
GenInsp BW wahrgenommen)
Chef des
Stabes Abt S
Unterabteilung I Innere
Führung, Personal
Unterabteilung II
Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung,
Infrastruktur
Unterabteilung V
Logistik
Unterabteilung VI
Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen
Unterabteilung VIII Planung
Außerhalb der Linienorganisation (seit
01.04.1965):
- Lagezentrum
- Referat Truppendienstliche
Personalangelegenheiten
Mit Wirkung
vom 1. April 1967 wird die Bezeichnung Abt. S in
"Führungsstab der Streitkräfte" (Fü S) geändert. Die zwischen
den Funktionen des Generalinspekteurs als
Hauptabteilungsleiter I und Abteilungsleiter S bestehende
Personalunion wird aufgehoben. Stattdessen werden die
Funktionen des Abteilungsleiters S und des Stellvertretenden
Generalinspekteurs zusammengefasst. Der Stellvertretende
Generalinspekteur ist somit zugleich Leiter des (neuen) Fü
S.
Stand 01.04.1967:
(Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten)
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp und Leiter Fü S
Führungsstab Streitkräfte (Fü S) ( Leitung
wird vom Stellvertretenden GenInsp wahrgenommen)
Chef des Stabes Fü S
Unterabteilung I Innere Führung, Personal
Unterabteilung II Militärisches
Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung
Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung,
Infrastruktur
Unterabteilung V
Logistik
Unterabteilung VI
Fernmeldewesen und Elektronik
Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen
Unterabteilung VIII Planung
Von März 1969 bis März 1971 bestand eine
Zweiteilung des Amtes des Chefs des Stabes Fü S.
Stand 01.03.1969:
GenInsp BW
Stellvertretender
GenInsp und Leiter Fü S
Chef I des
Stabes Fü S:
Unterabteilung I Innere
Führung, Personal
Unterabteilung II
Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Unterabteilung III Führung, Ausbildung
Unterabteilung IV Organisation,
infrastruktur
Unterabteilung V
Logistik
Unterabteilung VI
Fernmeldewesen und Elektronik
Chef II
des Stabes Fü s:
Unterabteilung VII
Allgemeine Wehrfragen
Unterabteilung
VIII Planung, Planungshilfen
Unterabteilung IX Militärpolitik, Führungs- und
Planungsgrundlagen
Die Bezeichung
"Unterabteilung" fiel ab dem 01.04.1971 weg. Seither tragen
sie die Bezeichnung "Stabsabteilungen".
Stand Januar 1971:
GenInsp
BW
Stellvertretender
Generalinspekteur
Chef des Stabes Fü
S
Stabsabteilung I
Innere Führung, Personal, Ausbildung
Referat 1 Personelle Grundsatzforderungen
Referat 2 Personalplanung
Referat 3 Grundsätze der Inneren Führung, Soldatische
Ordnung
Referat 4 Betreuung,
Fürsorge
Referat 5 Staatsbürgerliche
Bildung, Truppeninformation
Referat 6
Militärwissenschaft, Bibliothekswesen, Dokumentation
Referat 7 Grundsatzangelegenheiten Erziehung
und Bildung
Referat 8
Grundsatzangelegenheiten Ausbildung
Referat 9 Sport
Referat 10
Reservisten
Stabsabteilung II
Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Referat 1 Grundsatzangelegenheiten
militärisches Nachrichtenwesen
Referat
2 Gesamtlage
Referat 3 Wehrlage
Ost
Referat 4 Wehrlage West
Referat 5 Militärattachéedienst
Referat 6 Militärische Sicherheit
Referat 7 Sicherheitsmaßnahmen für das
BMVg
Referat 8 Angelegenheiten nach
dem Gesetz zu Art. 10 GG
Stabsabteilung III Militärpolitik,Führung
Referat 1 Militärpolitische Grundlagen
Referat 2 Militärstrategie
Referat 3 Militärische Beziehungen zu NATO und WEU
Referat 4 Rüstungsplanung
Referat 5 Rüstungsbegrenzung, Rüstungskontrolle
Referat 6 Operative Grundlagen
Referat 7 Militärische
Landesverteidigung
Referat 8
Alarmplanung, Mobilmachung
Referat 9
Führungssystem der Bundeswehr
Referat
10 Psychologische Verteidigung
Stabsabteilung IV Organisation
Referat 1 Gundsatzangelegenheiten militärischer
Organisation, militärische Spitzenorganisation
Referat 2 Struktur der Streitkräfte,
Organisatorische Zielsetzung, Stationierung
Referat 3 Organisation der Zentralen Militärischen
Dienststellen der Bundeswehr, (Prüfgruppe ZMilDBw)
Referat 4 Grundsatzangelegenheiten
militärischer Infrastruktur
Referat 5
Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung, koordinierender
Titelverwalter der Streitkräfte
Sonderreferat Olympische Spiele 1972 (fachlich der
Leitung unmittelb. unterst.; spät. a. 30.06.1973
aufzulösen)
Stabsabteilung V
Logistik
Referat 1
Grundsatzangelegenheiten Logistik
Referat 2 Grundsatzangelegenheiten für Verfahren der
Materialbewirtschaftung
Referat 3
Grundsatzangelegenheiten für Materialplanung,
-bedarfsdeckung, -lenkung, -erhaltung
Referat 4 Grundsatzangelegenheiten Betriebsstoffe,
NATO-Pipeline-Systeme, Forderungen auf den Gebieten
Verpflegung und Bekleidung
Referat 5
Verkehrsführung Bundeswehr
Stabsabteilung VI Planung
Referat
1 Gundsyatzangelegenheiten Planung
Referat 2 Management-Informationssystem für die
Planung
Referat 3 Langfristige
Planung
Referat 4 Mittelfristige
Planung
Referat 5 Planungshilfen,
OR-Management
Referat 6
Kostenrechnung, Planungsinformationen
Stabsabteilung VII Fernmeldewesen / Elektronik
Referat 1 Grundsatzangelegenheiten
Fernmeldewesen / Elektronik
Referat 2
Fernmeldemittel, Elektroniksysteme
Referat 3 Elektronische Kampfführung, Kryptowesen
Außerhalb der Linienorganisation u.a.:
Rechtsberater (RB)
Referat Fü S/Pers Truppendienstliche
Personalangelegenheiten
Bereitschaftszentrum der Bundeswehr mit Lage- und
Alarmzentrum
Beauftragter für
Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur der Bundeswehr
(BEBGenInsp;
ab 1972 auch
Planungsgruppe Hochschule Bw) (Von 1975 bis 1987 wurde die
Aufgabe Beauftragter für Erziehung und Bildung beim
Generalinspekteur der Bundeswehr vom Stabsabteilungsleiter I
wahrgenommen. Sonderbeauftragter für die Hochschulen der
Bundeswehr war zu diesem Zeitpunkt der Stellvertreter des
Stabsabteilungsleiter I.)
In der Zeit
von 1971 bis 2000 blieb die Organisationsstruktur des Fü S im
Wesentlichen stabil.
Mit Übernahme der
neuen Struktur nach der Bundeswehrreform 2000 gliederte sich
der Fü S wie folgt:
2000
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp
Chef
des Stabes Fü S (die Referate Fü S/Stationierung, Fü S Pers/Z
und Fü S/Uni BW sind ihm direkt zugeordnet)
Stabsabteilung Fü S I
Innere
Führung, Personal, Ausbildung; Organisation; StvBResAngel (6
Referate)
Referat 1 Personelle
Grundsatzforderungen
Referat 2
Grundlagen für die Personalplanung und Personallage der
Streitkräfte
Referat 3 Innere und
soziale Lage der Streitkräfte
Referat
4 Innere Führung
Referat 5
Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung der
Streitkräfte
Referat 6
Grundsatzangelegenheiten der militärischen Organisation
Stabsabteilung Fü S II
Militärisches Nachrichtenwesen (5 Referate)
Referat 1 Grundsatzangelegenheiten und
Konzeption des Militärischen Nachrichtenwesens
Referat 2 Strategische Aufklärung
Referat 3 Nationale Risikobeurteilung; Lage
anderer Staaten
Referat 4 Militärische
Sicherheit
Referat 5 Angelegenheit
ausländischer Militärattachés
Stabsabteilung Fü S III
Militärpolitik und Rüstungskontrolle (5 Referate)
Referat 1 Militärpolitische Grundlagen;
Bilaterale Beziehungen
Referat 2
Militärstrategie; Militärpolitische Konzeptionen; Vereinte
Nationen
Referat 3 Grundsatzfragen der
militärpolitischen Interessenvertretung in NATO, EAPC, EU und
WEU
Referat 4 Rüstungskontrolle,
OSZE
Referat 5 Militärpolitische
Grundlagen für Operationen und Übungen
Stabsabteilung Fü S IV
Planung (6
Referate)
Referat 1
Grundsatzangelegenheiten Planung; Planungsunterstützung;
NATO-/Multinationale Streitkräfteplanung
Referat 2 Konzeption Bundeswehr
Referat 3 Fähigkeitsanalyse
Referat 4 Bundeswehrplan
Referat
5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung
Referat 6 Planungskontrolle Rüstung
Stabsabteilung Fü S V
Einsatz Bundeswehr (4 Referate)
Referat 1 Grundlagen Einsatz/Übungen
Referat 2 Einsatzplanung
Referat
3 Einsatzführung
Referat 4
Lageführung
2005 ist folgende Struktur
relevant:
GenInsp BW
Stellvertretender GenInsp
Chef
des Stabes Fü S (die Referate Fü S/Stationierung, Fü S Pers/Z
und Fü S/Uni BW sind ihm direkt zugeordnet)
Stabsabteilung Fü S I
Innere
Führung, Personal, Ausbildung (6 Referate)
Referat 1 Personelle Grundsatzforderungen
Referat 2 Grundlagen für die
Personalplanung, Personallage und Nachwuchslage der Soldaten
und des Zivilpersonals der Streitkräfte
Referat 3 Innere und soziale Lage der Streitkräfte
Referat 4 Innere Führung
Referat 5 Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung der
Streitkräfte
Referat 6
Truppenausbildung, Reservisten
Stabsabteilung Fü S II
Militärisches Nachrichtenwesen (6 Referate)
Referat 1 Grundsatzangelegenheiten und
Konzeption des Militärischen Nachrichtenwesens
Referat 2 Strategische Aufklärung;
Sicherheitsoffizier Fernmelde-, Elektronische- und
Sonderaufklärung; Beauftragter des Inspekteurs der Luftwaffe
für Militärische Nachrichtenwesen
Referat 3 Nationale Risikobeurteilung; Lage anderer
Staaten; Beauftragter des Inspekteurs des Heeres für
Militärische Nachrichtenwesen
Referat
4 Militärische Sicherheit; Beauftragter des Inspekteurs der
Marine für Militärische Nachrichtenwesen
Referat 5 Angelegenheit ausländischer Militärattachés;
Lage anderer Staaten
Referat 6
GeoInformationswesen der Bundeswehr; Navigation in der
Bundeswehr
Stabsabteilung Fü S
III
Militärpolitik und
Rüstungskontrolle (6 Referate)
Referat
1 Militärpolitische Grundlagen; Bilaterale Beziehungen
Referat 2 Militärstrategische Grundlagen;
Deutsch-Französische Arbeitsgruppe Militärische
Zusammenarbeit; StudienFA 01
Referat 3
NATO; Euro Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPC);
Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung
in diesen Organisationen; Partnerschaft für den Frieden
Referat 4 EU; WEU; Grundsatzfragen der
militärpolitischen Interessenvertretung in diesen
Organisationen; Europabeauftragter des
Verteidigungsministeriums
Referat 5
Rüstungskontrolle; Abrüstung; Nichtverbreitung
Referat 6 Militärpolitische Grundlagen für
Einsätze und Übungen
Stabsabteilung Fü
S IV
Logistik der Bundeswehr;
ABC-Abwehr und Schutzaufgaben (6 Referate)
Referat 1 Grundsatzangelegenheiten der Logistik der
Bundeswehr Logistische Führung der Bundeswehr; Internationale
logistische Zusammenarbeit
Referat 2
Materialerhaltung der Bundeswehr
Referat 3 Materialbewirtschaftung der Bundeswehr
Referat 4 Mobilität und Transportlogistik
Bundeswehr; Flottenmanagement der Bundeswehr
Referat 5 Rüstung und Nutzung der
Streitkräftebasis; Bevollmächtigter Vertreter IAGFA
Referat 6 ABC-Abwehr und Schutzaufgaben der
Bundeswehr
Stabsabteilung Fü S V
Einsatz Bundeswehr (5 Referate)
Referat 1 Grundlagen Einsatz/Übungen
Referat 2 Einsatzplanung
Referat 3 Einsatzführung
Referat
4 Lageführung; Bereitschaftszentrum der Bundeswehr;
Hilfeleistung der Bundeswehr im Inland
Referat 5 Führungsunterstützung
Stabsabteilung Fü S VI
Planung (8
Referate)
Referat 1
Grundsatzangelegenheiten Planung; Planmungsunterstützung;
NATO- und mulitnationale Streitkräfteplanung
Referat 2 Konzeption der Bundeswehr
Referat 3 Fähingkeitsanalyse
Referat 4 Bundeswehrplan
Referat 5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung,
Koordinierender Bewirtschafter der Streitkräfte
Referat 6 Planungskontrolle, Rüstung
Referat 7 Grundsatz / Weiterentwicklung
Streitkräftebasis
Referat 8
Bundeswehrplanung für die Streitkräftebasis; Haushalt für die
Streitkräftebasis
Stabsabteilung Fü S
VII
Organisation; Stationierung;
infrastruktur; Territoriale Aufgaben (5 Referate)
Referat 1 Grundsatzangelegenheiten der
militärischen Organisation; Geschäfts- und Schriftverkehr in
den Streitkräften; Dienstvorschriften und
Standartisierungsübereinkommen; Führungsmeldung
Referat 2 Organisation
Streitkräftebasis
Referat 3
Koordination der Stationierung der Bundeswehr und
Liegenschaftsnutzung; Stationierung der
Streitkräftebasis
Referat 4
Grundsatzangelegenheiten der Infrastruktur der Streitkräfte;
Infrastrukturbedarf und-planung der Streitkräfte
Referat 5 Grundlagen Nationale Territoriale
Aufgaben; Zivil-Militärische Zusammenarbeit;
Feldjägerwesen
Der
Generalinspekteur
Die Frage der
Kompetenzabgrenzung zwischen dem Führungsstab der Bundeswehr,
den Teilstreitkräften und den anderen Abteilungen des
Ministeriums war von Anfang an von zentraler Bedeutung.
Von Beginn an war eindeutig, dass in Fragen
der Ausbildung, der Organisation, der Führung und der
Militärpolitik der Fü B als die für diese Grundfragen der
gesamten Bundeswehr zuständige Instanz gelten musste.
Schwieriger war die Unterscheidung zu treffen in den
Bereichen Rüstung, Personalwesen, Logistik und Planung, weil
hier vornehmlich auch spezifische Fragen der Teilstreitkräfte
auftraten.
Die Entwicklung begann mit
der Ernennung des Leiters der Abteilung IV Streitkräfte im
Bundesministerium für Verteidigung im Februar 1957 zum
Vorsitzenden des Militärischen Führungsrates. Damit verbunden
war die Ernennung zum ranghöchsten Soldaten der Bundeswehr,
der die Amtsbezeichnung "Generalinspekteur" erhielt. Durch
Ministerweisungen bzw. Staatssekretärserlass vom 01. Juni
1957 und vom September 1960 wurde der mit diesem Titel
verbundene Anspruch des Amtes, der aber keineswegs Art und
Umfang der Aufgabe entsprach, unterstrichen. Der
Generalinspekteur erhielt Weisungsrecht gegenüber den
Teilstreitkräften bzw. der Inspektion des Sanitäts- und
Gesundheitswesens auf den (größtenteils unstrittigen)
Bereichen Ausbildung, Führung, Organisation, Versorgung und
Ausrüstung. Somit erwuchsen dem Generalinspekteur und seinem
Arbeitsstab Fü B unter dem Gesamtstreitkräfteaspekt eine
Vielzahl die Bundeswehr in ihrer Gesamtheit betreffende
Aufgaben. Außerdem kamen Grundsatzaufgaben aus den vier
Führungsgrundgebieten hinzu.
Exkurs
Führungsgrundgebiete:
1957 wurden die
Führungsstäbe Fü B (Bundeswehr), Fü H (Heer), Fü L
(Luftwaffe), Fü M (Marine) und die InSan (Inspektion des
Sanitäts- und Gesundheitswesens) geschaffen. Sie wurden wie
jede andere Abteilung in Unterabteilungen und Referate
gegliedert, blieben jedoch besonders auf die militärischen
Aufgabenstellungen ausgerichtet. Sie umfassten somit die
jedem militärischen Stab eigenen Führungsgrundgebiete
G 1 (A 1) Personal
G
2 (A 2) Nachrichten
G 3 (A 3) Führung,
Einsatz, Organisation
G 4 (A 4)
Logistik, Versorgung
Von diesem Schema
abweichend war lediglich Fü B organisiert.
Mit der Übertragung des Weisungsrecht und der anderen
Aufgaben ist das Problem der Kompetenzabgrenzungen jedoch
nicht gelöst. Wie in den Organisationserlassen von 1957 und
1960 weiterhin festgelegt wurde, bleiben die Inspekteure der
Teilstreitkräfte und der Chef des Sanitäts- und
Gesundheitswesens für ihren jeweiligen Bereich
truppendienstlich stets voll verantwortlich; der
Generalinspekteur ist somit gegenüber den Inspekteuren nicht
befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlich Vorgesetzten.
Äußerdem hat der Generalinspekteur der Bundeswehr nicht das
alleinige Vortragsrecht beim Bundesminister. Die Inspekteure
von Heer, Luftwaffe und Marine sowie der Chef des Sanitäts-
und Gesundheitswesens besitzen dieses Recht ebenfalls.
Somit ist der Generalinspekteur samt seinem
Stab kaum mehr als "Erster unter Gleichen".
Nicht weniger erschwert wird seine Stellung durch die
Eigenständigkeit der Kommandierenden Generale von Heer und
Luftwaffe und entsprechender Kommandobehörden der Marine, die
operativ der NATO und truppendienstlich dem Minister
unterstehen.
Zur Erfüllung seiner
Aufgaben besitzt der Generalinspekteur mehrere Rechte:
a) Das Inspektionsrecht im Auftrag des
Ministers gegenüber den Streitkräften mit der Befugnis als
Generalinspekteur im eigenen Namen aufzutreten. Er verwendet
insoweit den Briefkopf "Bundesministerium der Verteidigung"
und darunter "Generalinspekteur der Bundeswehr".
b) Das Weisungsrecht als ministerielle
Instanz gegenüber den Inspekteuren und dem Inspekteur des
Sanitäts- und Gesundheitswesens zur Entwicklung und
Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen
Verteidigung. Insoweit ist der Generalinspekteur
Hauptabteilungsleiter und Vorgesetzter der Inspekteure nach Ѓ
3 Vorgesetztenverordnung.
c) Das
Recht, als ministerielle Instanz in grundsätzlichen
Angelegenheiten, die alle Streitkräfte gemeinsam betreffen,
an die Streitkräfte unmittelbar Weisungen, Richtlinien und
Befehle auf der Grundlage der vom Minister gebilligten
Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung zu
geben.
Der gesamte Aufgabenkatalog
hatte dem Fü B eine Reihe nichtministerieller Aufgaben
aufgebürdet. Die Unterabteilungen und Referate des Fü B
erhielten die Grundfragen der Ausbildung, Erziehung, Inneren
Führung und Versorgung als Arbeitsgebiete zugewiesen. Für die
andere große Zahl an Hilfs- und Viorbereitungsaufgaben,
Sonderaufgaben und Grundlagenarbeiten wurden die Zentralen
Militärischen Dienststellen der Bundeswehr (ZMilDBw)
errichtet (Vg. Ausarbeitung ZMilDStBW.sxw). Sie unterstehen
bis 1964 dem Fü B, danach dem Stellvertretenden
Generalinspekteur unmittelbar.
Generalinspekteure der Bundeswehr (seit
01.04.1957):
01.04.1957 - 31.03.1961
General Adolf Heusinger
01.04.1961 -
31.12.1963 General Friedrich Foertsch
01.01.1964 - 24.08.1966 General Heinz Trettner
25.08.1966 - 31.03.1972 General Ulrich de
Maizière
01.04.1972 - 30.11.1976
Admiral Armin Zimmermann
30.12.1976 -
11.12.1978 General Harald Wust
12.12.1978 - 31.03.1983 General Jürgen Brandt
01.04.1983 - 30.09.1986 General Wolfgang
Altenburg
01.10.1986 - 30.09.1991
Admiral Dieter Wellershoff
01.10.1991
- 08.02.1996 General Klaus Naumann
08.02.1996 - 31.03.1999 General Hartmut Bagger
31.03.1999 - 29.06.2000 General Hans-Peter
von Kirchbach
29.06.2000 - 27.07.2002
General Harald Kujat
27.07.2002 -
26.11.2009 General Wolfgang Schneiderhan
seit 21.01.2010 General Volker Wieker
Stellvertretende Generalinspekteure ( seit
07.1964):
07.1964-31.03.1967 Gen.Lt.
Gustav-Adolf Kuntzen
01.04.1967-31.03.1971 Gen.Lt. Herbert Büchs
01.04.1971-31.03.1973 Gen.Lt. Frhr. Bernd
Freytag von Loringhoven
01.04.1973-30.09.1975 Gen.Lt. Dr. Karl Schnell
01.10.1975-20.12.1976 Gen.Lt. Harald
Wust
20.12.1976-31.03.1978 Gen.Lt.
Rüdiger von Reichert
01.04.1978-31.03.1979 Gen.Lt. Johannes (hans)
Poeppel
01.04.1979-31.03.1982 Gen.Lt.
Helmut Heinz
01.04.1982-31.03.1985
Gen.Lt. Walter Windisch
01.04.1985-30.09.1987 Gen.Lt. Horst Jungkurth
01.10.1987-30.09.1991 Gen.Lt. Siegfried
Storbeck
01.10.1991-31.12.1994 Gen.Lt.
Dr. Jürgen Schnell
01.01.1995-2000
V.Adm. Hans Frank
2000-2002 V.Adm.
Rainer Feist
2002-31.03.2005 Gen.Lt.
Dirk Böcker
01.04.2005- 09.2010
Gen.Lt. Johann-G. Dora
10.2010 -
04.2013 Gen.Lt. Günter Weiler
05.2013
- Gen.Lt. Peter Schelzig
Chef des
Stabes im Führungsstab der Bundeswehr / der
Streitkräfte
01.06.1957-31.03.1960
Brig.Gen. Werner Panitzki
01.04.1960-30.09.1962 Brig.Gen. Albert Schnez
01.10.1962-07.1964 Gen.Maj. Gustav-Adolf
Kuntzen
07.1964-31.03.1967 Gen.Maj.
Herbert Büchs
01.04.1967-30.09.1968
K.Adm. Albrechts Obermeier
01.10.1968-31.03.1971 K.Adm. Günther Reeder
(I. Führungsstab)
ca.05.1969-31.03.1971 Gen.Maj. Bernd Frhr. Freytag von
Loringhoven
(II.Führungsstab)
01.04.1971-31.03.1974 Gen.Maj. Harald
Wust
01.04.1974-30.09.1975 Gen.Maj.
Ernst-Dieter Bernhard
01.10.1975-31.12.1976 Gen.Maj. Lothar Domröse
01.01.1977-31.03.1980 K.Adm. Helmut
Kampe
01.04.1980-31.03.1983 K.Adm.
Rudolf Arendt
01.04.1983-30.09.1986
K.Adm. Klaus Rehder
01.10.1986-30.09.1987 Gen.Maj. Siegfried Storbeck
01.10.1987-30.09.1989 Gen.Maj. Dr. Jürgen
Schnell
01.10.1989-31.03.1992 Gen.Maj.
Peter Haarhaus
01.04.1992-31.12.1994
K.Adm. Hans Frank
01.01.1995-1997
Gen.Maj. Benno Ertmann
1997-28.09.2000
Gen.Maj. Hartmut Moede
28.09.2000-11.02.2004(?) Gen.Maj. Egon Ramms
12.02.04 -20.04.2006 K.Adm. Wolfram
Kühn
21.4.2006 - 20.02.2008 Gen.Maj.
Manfred Engelhardt
21.02.2008 -
30.06.2010 K.Adm. Manfred Nielson
01.07.2010 - 31.03.2012 Gen.Maj. Peter Bohrer
Bearbeitungshinweis: In
Bearbeitung.
Inhaltliche
Charakterisierung: Personalwesen, Soldatische Ordnung,
Erziehung, Bildung, Ausbildung, Traditionspflege,
Truppenbetreuung, Truppeninformation, Militärisches
Nachrichtenwesen, Protokollangelegenheiten, Führung und
Ausbildung, Militärpolitik, Nordatlantikrat und Deutscher
Militärischer Vertreter im NATO-Militärausschuss, Strategie
und Militärpolitik der NATO, NATO-Jahreserhebungen (Annual
Reviews), Infrastruktur, NATO-Übungen, Westeuropäische Union,
Nationale Militärangelegenheiten (Verteidigungsplanung,
Strategie und Taktik, Territorial- und Luftverteidigung,
Pionier- und Infrastrukturwesen, Krisen, Ausbildung),
Militärische Zustandsberichte, Spitzengliederung,
Organisation, Stationierung und Mobilmachung, Aufstellung,
Spitzengliederung und Logistische Bevollmächtigte, Weisungen
und logistische Begriffsbestimmungen, Materialkatalogisierung
und -kodifizierung, Waffen und Material, Transport und
Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit (Bericht der Bundesregierung
und Reden, Wehraufklärung, Nachwuchswerbung und
Hilfeleistungen der Bundeswehr, Beantwortung von Zuschriften,
Kriegsverurteilte, Wehrerfassung, Hochschulen und Akademien,
Truppenbesuche), Zusammenarbeit mit Verfassungsorganen,
Abgeordneten, Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und
Vereinen, Militärische Zeitschriften, Filme,
Militärgeschichtliche Dokumentation (Militärgeschichte und
Militärgeschichtliches Forschungsamt, Dokumentations-,
Archiv- und Bibliothekswesen), Reservisten, Sport,
Psychologische Kampfführung.
Erschließungszustand:
Der Bestand wurde teilweise bis ca. 1965 bewertet (1.873
Signaturen). Dieser Teil wurde überarbeitet. Weiterhin
befindet sich der Bestand in der Erschließung. (Stand März
2008)
Vorarchivische Ordnung:
Die Unterlagen sind zum größten Teil nach dem
Einheitsaktenplan der Bundeswehr (ZDv 64/2)
abgelegt.
Umfang, Erläuterung:
Ein Teil des Bestandes liegt als VS-Pakete vor.
Zitierweise: BArch BW
2/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch BW 2
- Umfang
-
27767 Aufbewahrungseinheiten; 2469,6 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Verteidigung >> Bundesministerium der Verteidigung und Bundeswehr >> Bundesministerium der Verteidigung >> Militärische Führungsstäbe
- Bestandslaufzeit
-
1955 ff.
- Provenienz
-
Führungsstab der Streitkräfte (Fü S), 1955-
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: Im Bestand findet sich ein großer Anteil an Verschlusssachen (ca. 15%). Der Anteil der Verschlusssachen ausländischer Staaten und supranationaler Organisationen (NATO, WEU) daran ist bedeutend.
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Führungsstab der Streitkräfte (Fü S), 1955-
Entstanden
- 1955 ff.