Haftet der Eigentümer einer beweglichen Sache oder die Sache selbst für den durch ihre Einwirkung auf das Eigentum eines andern angerichteten Schaden, auch wenn den Eigentümer der schädigenden Sache kein Verschulden trifft? : (Unter bes. Berücks. der l. 5 § 4 D. ad. [!] exhibendum 10, 4)

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Maße
8
Umfang
44 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Greifswald, Jur. Diss., 1915

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Berlin
(wer)
Frensdorf
(wann)
1914
Urheber

Inhaltsverzeichnis
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
11.06.2025, 13:55 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 1914

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