Bestand

Zentralverwaltung: Staatsministerium (Bestand)

Enthält: Der Bestand gliedert sich in folgende Hauptgruppen:
I. Haus- und Hoheitssachen und Amtsbücher sowie Auswärtige Angelegenheiten: u.a. Kabinett und Geheime Konferenz (Protokolle 24.9.1805-14.7.1866), Rheinbund, große Allianz gegen Napoleon, Wiener Kongreß, Deutscher Bund, Zentraluntersuchungskommission, Fürsten- und Ministerkonferenzen innerhalb des Deutschen Bundes, Pläne zur Bundesreform, Nationalversammlung in Frankfurt 1848/49, nassauische und beim nassauischen Hof akkreditierte Gesandtschaften, Konsulate, Veränderung des Staatskörpers durch Mediatisierung sowie durch Übernahme der Niedergrafschaft Katzenelnbogen und von nassau-oranischen Landesteilen, Rheinschiffahrt und Rheinschiffahrtskommission, Verhältnis zu den Standesherren und dem Adel, Landesstände, Revolution von 1848/49, Orden und Medaillen.
II. Staatsverwaltung: u.a. Geh. Ministerialprotokolle 1807 bis 1815, Personalakten.
III. Militärwesen und Kriege: u.a. Militärische Operation infolge der Revolution von 1848/49.
IV. Justizwesen.
V. Öffentliche Sicherheit und Ordnung: u.a. Vereine, öffentliche Versammlungen, politische Polizei, Presse.
VI. Kommunalverwaltung: u.a. Gemeindebildung und -auflösung, Stadterhebung, Weide- und Waldnutzungsrecht, domaniale Abgaben.
VII. Finanzen und Steuern: u.a. Haushalt, Arreragenverwaltung, Schuldentilgungskommission, Staatskasse, Landesbank, finanzielle Verpflichtungen als Säkularisationsfolge (z.T. ab Ende 18. Jh.), finanzieller Ausgleich bei Auflösung des alten Reichs, Münzsachen, ältere Abgaben, Fronden und Zehnten.
VIII. Landwirtschaft, Domänen und Forsten: u.a. domaniale gewerbliche Anlagen (u.a. fiskalische Fähren und Kräne, Mineralbrunnen, Mühlen, Ziegeleien), Musterwirtschaft Gassenbach, fiskalische Prozesse.
IX. Wirtschaft und Verkehr: u.a. Fabriken, Bergbau und Hüttenwesen, Buchdruckerei und -handel, Banken, Versicherungswesen.
X. Bauwesen.
XI. Geistliche Verwaltung: Kirchliche Angelegenheiten beider Konfessionen. Katholische Kirche (u.a. Stiftung des Bistums Limburg, Verhältnis von Staat und Kirche, Priesterseminar, Pfarrbesetzung, Vermögen und Rechnungswesen der Kirchen und Pfarreien, Säkularisation der Klöster, Stifte und Einsiedeleien, Alt- und Deutschkatholiken); evangelische Kirche (u.a. Union, Theologisches Seminar Herborn, Zentralkirchenfonds, Missionswesen, Gustav-Adolf-Verein, Altlutheraner, Herrenhuter, der anglikanische Gottesdienst); russisch-orthodoxe Kirche.
XII. Juden.
XIII. Unterricht, Kunst und Wissenschaft: u.a. Zentralstudienfonds, Landesbibliothek, Museen, Denkmäler, Gedenkfeiern, Theater.
XIV. Medizinalwesen.
XV. Wohlfahrt, Stiftungen.

Bestandsgeschichte: Größere Zugänge 1821, 1829, 1833/34, 1853, 1867, 1870 (Staatsverträge), 1891, 1897, 1901, 1918. Verschiedenes ist aus älteren Beständen bei Scheidung der Provenienzen entnommen. 1936 wurden vom Staatsarchiv Koblenz die Ministerialakten betr. den Kreis Wetzlar zurückgegeben.

Geschichte des Bestandsbildners: Nach Begründung des Herzogtums Nassau durch die Rheinbundakte wurde am 5.9.1806 für die darin vereinigten Länder Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg ein gemeinschaftliches Staatsministerium geschaffen, das aus dem Präsidenten Freiherrn Hans Christoph von Gagern in Weilburg als dem nach Dienstjahren älteren Geh. Rate, dem Präsidenten von Marschall in Wiesbaden als Minister und aus Huth und Vigelius als assistierenden Geh. Räten bestand (Abt. 210, 2366). Seit dem 26.8.1811 gab es nur noch einen dirigierenden Staatsminister (von Marschall). Bei Neuordnung der Verwaltungsorganisation des Herzogtums durch Verordnung vom 9./11.9.1815 (VBl. S. 109 ff.) blieb gemäß § 2 das Staatsministerium die oberste Verwaltungsbehörde. Es stand unter der Leitung des dirigierenden Staatsministers. Ihm wurde statt der bisherigen Geh. Konferenz (Geh. Ratskolleg) ein vom Herzog aus der höheren Beamtenschaft gewählter Staatsrat zur Begutachtung von Gesetzesvorlagen und Beratungen über den Haushalt und wichtige Reklamationen beigeordnet. Dem Staatsminister standen zu: Vortrag aller Gegenstände, die einer höchsten Entscheidung unterlagen, Ausfertigung und Gegenzeichnung aller Beschlüsse des Herzogs, Besorgung der herzoglichen Haus- und Familiensachen, Führung der Korrespondenz in auswärtigen Angelegenheiten, Unterhaltung der diplomatischen Beziehungen, Vollziehung der mit auswärtigen Staaten abgeschlossenen Verträge, Erhaltung der äußeren und inneren Hoheitsrechte, Publikationen der Gesetze und Verordnungen, oberste Kontrolle über die Vollziehung des jährlichen Staatsfinanzgesetzes, Regulierung und Auszahlung sämtlicher Pensionen, Entscheidung von Kompetenzkonflikten und von Beschwerden gegen Verfügungen der Zentralverwaltungsstellen, Besorgung aller Gegenstände, die nicht zum Geschäftskreis einer der angeordneten Zentralbehörden gehörten. Zur Besorgung der Ausfertigung, zur Redaktion des Verordnungs- und allgemeinen Intelligenzblattes sowie zur Kontrolle der Staatskassenverwaltung war dem Staatsminister die Ministerialkanzlei untergeben. Zu ihr gehörten: drei Ministerialräte oder -assessoren, je ein Sekretär, Registrator, Oberrevisor, Oberprobator und Botenmeister, drei Kanzlisten und zwei Pedelle. Zum Staatsministerium zählte die allgemeine Prüfungskommission für Kandidaten des höheren Staatsdienstes (Abt. 1 für Rechts- und Staatswissenschaften, Abt. 2 für wissenschaftliche Bildung und technische Kenntnisse). Dem Staatsministerium unmittelbar untergeben waren: die Staatskasse (Abt. 213), das Landesarchiv (Abt. 404/1), die öffentliche Bibliothek, die Gesandtschaften (Abt. 209/1-2) und Konsulate sowie der Bevollmächtigte der Rheinschiffahrtszentralkommission. Dem Staatsministerium waren auch alle übrigen Zentralbehörden (Abt. 202, 211, 212, 290) untergeordnet (vgl. § 10 der Verordnung vom 9./11.9.1815).
Das Gesetz über die Organisation der Zentralbehörden vom 17.10.1849 (VBl. S. 505 ff.) bildete das Staatsministerium zu einer kollegialischen Behörde mit den vier Abteilungen Justiz, Inneres, Kriegswesen und Finanzen um. Der Wirkungskreis des gesamten Staatsministeriums entsprach im wesentlichen dem des bisherigen dirigierenden Staatsministeriums. Das Gesetz vom 24.7.1854 (VBl. S. 151 ff.) machte diese kollegialische Organisation der Zentralbehörden wieder rückgängig. Das Staatsministerium als oberste Verwaltungsbehörde wurde von einem Staatsminister bürokratisch geleitet, dem ein Ministerialdirektor und drei Ministerialräte zugeteilt waren. Der Staatsminister erstattete dem Herzog Vortrag über alle Gegenstände, die der landesherrlichen Entscheidung unterlagen, und nahm die Gegenzeichnung der Ausfertigungen vor. Zum Wirkungskreis des Staatsministeriums gehörten weiterhin auch die Angelegenheiten des herzoglichen Hauses. Ihm war wieder wie vor 1849 ein Staatsrat aus vom Herzog ernannten Personen für die Prüfung des Budgets und Begutachtung von Gesetzesvorschlägen und allgemeinen Maßregeln beigeordnet. Als Rekursinstanz entschied das Staatsministerium kollegialisch. Die Rekursinstanz wurde aus dem Ministerialdirektor, den Vorständen des Kriegsdepartements, der Landesregierung, des Finanzkollegiums und des als Referent zuständigen Ministerialrats gebildet. Der zur Besorgung der persönlichen Korrespondenz des Herzogs bestellte Geh. Kabinettsrat führte in den Konferenzen, in denen der Staatsminister Vortrag erstattete, das Protokoll.
Nachdem am 21.7.1866 das preußische Zivilkommissariat für das Herzogtum Nassau (Abt. 402) begründet worden war, wurde durch dessen Verfügung vom 31.7.1866 der bisherige nassauische Staatsminister seines Amtes enthoben. Mit Bekanntmachung des Preußischen Ziviladministrators von Patow vom 18.12.1866 hörte das Staatsministerium zu bestehen auf (VBl. S. 219). An seine Stelle trat die 'Königliche Administration für Nassau', in der auch das preußische Zivilkommissariat für das Herzogtum aufging und die ihrerseits am 19.9.1867 endete (Beilage zum Intelligenzblatt S. 935). Ihre Funktionen gingen auf die Preußische Regierung zu Wiesbaden über.

Findmittel: Repertorium von Knipping, 1897 (Staatsverträge)

Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)

Findmittel: Repertorium von Wolf-Heino Struck, 1967-1969

Bearbeiter: Wolf-Heino Struck, 1967-1969

Zusatzinformationen: Die mit "Dep." (Deperditum) bezeichneten Verzeichnungen fehlen im Bestand und können nicht vorgelegt werden (14 Verzeichnungen).

Reference number of holding
Hessisches Hauptstaatsarchiv, 210
Extent
312 m

Context
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Herzogtum Nassau >> Zentralverwaltung

Indexbegriff subject
Wetzlar
Wiesbaden
Weilburg
Frankfurt
Katzenelnbogen

Other object pages
Rights
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Last update
15.01.2024, 1:53 PM CET

Other Objects (12)