Archivale
Einweisung reichsdeutscher weiblicher Häftlinge in das Frauen-Konzentrationslager Auschwitz.
Adressat: SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt
Wegen der hohen Sterblichkeitsziffer besonders auch der reichsdeutschen Häftlinge im Konzentrationslager Auschwitz, wird die Einweisung germanischer weiblicher Häftlinge in das Konzentrationslager Auschwitz hiermit untersagt, falls nicht im Einzelfall eine anderweitige Regelung von hier getroffen wird. Auf beschleunigte Abstellung der reichsdeutschen weiblichen Häftlinge aus dem Konzentrationslager Auschwitz in das Konzentrationslager Ravensbrück ist hinzuwirken. Reichsdeutsche weibliche Häftlinge sollen nicht ohne hiesige Anweisung zum Arb.-Eins. von einem anderen Konzentrationslager in das Konzentrationslager Auschwitz verlegt werden.
- Reference number
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0.4, 005/0208a
- Former reference number
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former reference number: Auschwitz 10
former reference number: I313, Folio 24
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV A 6 b (IVC 2 alt) Allg.Nr. 65/44 g
- Formal description
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Art: Fotokopie vom Original
- Context
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Gesetze, Erlasse und Verordnungen alle Konzentrationslager betreffend >> Jahr 1944
- Holding
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Date of creation
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12.04.1944
- Other object pages
- Provenance
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Reichssicherheitshauptamt
- Former provenance
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Abgebende Stelle: Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen Ludwigsburg
- Last update
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02.06.2025, 9:19 AM CEST
Data provider
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 12.04.1944