- Location
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- ISBN
-
9783888810336
3888810337
- Dimensions
-
23 x 24 cm
- Extent
-
95 S.
- Edition
-
3. Aufl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
überw. Ill., Noten
- Keyword
- Table of contents
- Rights
-
Bei diesem Objekt liegt nur das Inhaltsverzeichnis digital vor. Der Zugriff darauf ist unbeschränkt möglich.
- Last update
-
11.03.2025, 11:51 AM CET
Data provider
Deutsche Nationalbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bildband
Associated
- Specht, Werner
- Dannheimer
Time of origin
- 1999
Other Objects (12)
![Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [9]. Enthaltend: die Instruction zu den Grundbestimmungen für das Gewerbswesen in den sieben ältern Kreisen des Königreichs](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/88f99638-792e-4ebd-9494-3c8e5e25829f/full/!306,450/0/default.jpg)
Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [9]. Enthaltend: die Instruction zu den Grundbestimmungen für das Gewerbswesen in den sieben ältern Kreisen des Königreichs
![Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [7]. Enthaltend die drei Gesetze über die Grundbestimmungen für das Gewerbswesen, die Heimath, Ansässigmachung und Verehelichung : nebst dem Indigenats-Edicte, dann allgemeinen Schlußbetrachtungen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c4831a39-5161-4db2-97c5-3f82f0b918b1/full/!306,450/0/default.jpg)
Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [7]. Enthaltend die drei Gesetze über die Grundbestimmungen für das Gewerbswesen, die Heimath, Ansässigmachung und Verehelichung : nebst dem Indigenats-Edicte, dann allgemeinen Schlußbetrachtungen
![Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [6]. Katechismus für den baierischen Bürger und Landmann über die Instruction vom 13. März 1823, zum Vollzuge des Hypotheken-Gesetzes vom 1. Juni 1822 : verfaßt nach den Worten der Verordnung ; allen gewidmet, welche die Rechte nicht studirt haben](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/11dc88e2-0452-419a-bd11-f31f255b3f4b/full/!306,450/0/default.jpg)
Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [6]. Katechismus für den baierischen Bürger und Landmann über die Instruction vom 13. März 1823, zum Vollzuge des Hypotheken-Gesetzes vom 1. Juni 1822 : verfaßt nach den Worten der Verordnung ; allen gewidmet, welche die Rechte nicht studirt haben
![Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [5]. Katechismus für den baierischen Bürger und Landmann über das Hypotheken-Gesetz vom 1. Juni 1822 : verfaßt nach den Worten des Gesetzes, nebst gemeinfaßlichen Erläuterungen über die Unterpfands-Rechte überhaupt ; Allen gewidmet, welche die Rechte nicht studirt haben](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/57208895-598b-4a35-8d29-b111ad756821/full/!306,450/0/default.jpg)
Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [5]. Katechismus für den baierischen Bürger und Landmann über das Hypotheken-Gesetz vom 1. Juni 1822 : verfaßt nach den Worten des Gesetzes, nebst gemeinfaßlichen Erläuterungen über die Unterpfands-Rechte überhaupt ; Allen gewidmet, welche die Rechte nicht studirt haben
![Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk, [8]. Enthaltend: a) die Verordnung über die Umlagen für Gemeinde-Bedürfnisse; b) das Gesetz über die Behandlung der Distrikts-Umlagen; c) die Verordnung über Peräquation der Kriegslasten; dann: d) das Gesetz über die Credit-Vereine der baierischen Gutsbesitzer, nebst den allerhöchsten Orts genehmigten Satzungen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/59a29c58-ae7c-4e9c-890d-34fe0202dcb3/full/!306,450/0/default.jpg)